Rücktrittsrecht und Kündigung Musterklauseln

Rücktrittsrecht und Kündigung. (1) Beide Vertragsparteien haben das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls nicht nach Monaten2 nach Vertragsbeginn mit der Installation der PV- Anlagen begonnen wurde. Wird die Installation auf einzelnen in § 1 Abs. 1 ge- nannten Gebäuden nicht begonnen, wird für diese eine separate Regelung hin- sichtlich der Beendigung der aus diesem Vertrag resultierenden Pflichten getrof- fen. Für die übrigen gilt dieser Vertrag uneingeschränkt weiter.
Rücktrittsrecht und Kündigung. (1) Beide Vertragsparteien haben das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls nicht nach 12 Monaten nach Vertragsbeginn mit der Installation der PV- Anlage begonnen wurde.
Rücktrittsrecht und Kündigung. Xxxxxx von dem Auftraggeber Erweiterungen oder Änderungen des Vertrages verlangt, die wesentlich über den vorgesehenen ursprünglichen Auftragsumfang oder Zeitplan hinausgehen, hat Xxxxxx Consulting ein Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die bis dahin geleisteten Arbeiten und der entgangene Gewinn zu vergüten. Boldog Consulting kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Wahrung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist auflösen. Die Abrechnung erfolgt bis zum Tag des Vertragsendes. Bei Verstößen gegen den Vertrag samt AGB steht Xxxxxx Consulting ein jederzeitiges und fristloses Kündigungsrecht bei vollem Entgeltanspruch zu. Der Auftraggeber kann den Vertrag schriftlich unter Wahrung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist auflösen. In diesem Fall hat Xxxxxx Consulting Anspruch auf das volle Entgelt.
Rücktrittsrecht und Kündigung. Der Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass ein tatsächlicher Ausbaus des Straßenzugs bis 31.12.2021 erfolgt, an welchem das von diesem Vertrag erfasste Grundstück gelegen ist. Der Gemeinde steht das Recht zu, aus sachlichem Grund durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Eigentümer von diesem Vertrag jederzeit zurückzutreten oder diesem wahlweise zu kündigen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes nicht mehr gesichert ist, die Anschlussleitungen nicht gebaut werden, oder wenn die nach diesem Vertrag vereinbarten Anschlusskosten aufgrund der konkreten Gegebenheiten vor Ort nicht auskömmlich und wirtschaftlich sind. Der Grundstückseigentümer kann bis zwei Wochen nach Ankündigung der bevorstehenden Baumaßnahmen durch die Gemeinde zurücktreten.
Rücktrittsrecht und Kündigung. Steht dem/der Teilnehmer/in ein Widerrufsrecht gemäß Ziffer 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, greifen die nachfolgenden Regelungen über Rücktritt und Kündigung des/der Teilnehmers/in erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist. Stornierungen werden von der OSD ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Xxxxxxxxxx wird die gesamte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von € 50,- rückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Fernbleiben wird die gesamte fällige Kursgebühr einbehalten. Maßgebender Zeitpunkt für die Kündigung und den Rücktritt des/der Teilnehmers/in ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Erklärung bei der OSD. Der/die Teilnehmer/in kann an seiner/ihrer Stelle einen Vertreter, der nachweislich über die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen verfügt, benennen. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ferner kann die OSD aus wichtigen Gründen, wie zum Beispiel nachhaltige Störung der Veranstaltungen, Urheberrechtsverletzungen (Ziffer 8.) durch den/die Teilnehmer/in oder Verstoß gegen die Hausordnung, fristlos kündigen. Daraus ergibt sich für den/die Teilnehmer/in kein Anspruch auf Zurückerstattung des Entgeltes. Weitergehende Schadensersatzansprüche der OSD bleiben vorbehalten.
Rücktrittsrecht und Kündigung. Werden von dem Auftraggeber Erweiterungen oder Änderungen des Vertrages verlangt, die wesentlich über den vorgesehenen ursprünglichen Auftragsumfang oder Zeitplan hinausgehen, hat das Kommunikationshaus Bad Aussee ein Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die bis dahin geleisteten Arbeiten und der entgangene Gewinn zu vergüten. Das Kommunikationshaus Bad Aussee kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit unter Wahrung einer 4­wöchigen Kündigungsfrist auflösen. Die Abrechnung erfolgt bis zum Tag des Vertragsendes. Bei Verstößen gegen den Vertrag samt AGB steht dem Kommunikationshaus Bad Aussee ein jederzeitiges und fristloses Kündigungsrecht bei vollem Entgeltanspruch zu. Der Auftraggeber kann den Vertrag schriftlich unter Wahrung einer 4­wöchigen Kündigungsfrist auflösen. In diesem Fall hat das Kommunikationshaus Bad Aussee Anspruch auf das volle Entgelt. (Abrechnung aller während des Vertragszeitraums erbrachten Leistungen nach aktuell gültiger Preisliste)

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.