Rückverfolgbarkeit. 6.1 Der Lieferant hat die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte einschließlich aller dafür beschafften Produkte, Materialien (verfahrenstechnische Produkte) und Dienstleistungen chargenbezogen sicherzustellen. Sie muss geeignet sein, die Rückverfolgbarkeit in der vorgehenden Wertschöpfungskette zu gewährleisten (Für Fahrzeugteile gilt IATF 16949-8.5.2.1). Die Kennzeichnung der Produkte für Zwecke der Rückverfolgung ist im Einzelfall mit XXXXX abzustimmen. 6.2 Auf Verlangen von XXXXX hat der Lieferant die vom Lieferanten erstellte Dokumentation zum Nachweis der SIMON obliegenden Verpflichtung zur Sicherung der Rückverfolgbarkeit zur Verfügung zu stellen, insbesondere um den Umfang mangelhafter Produkte sicher bestimmen zu können. Dem Lieferanten von seinen Vorlieferanten ersteilte Abnahmeprüfzeugnisse, etwa normgerechte Abnahmeprüfzeugnisse entsprechend EN 10204-3.1, sind SIMON als eigenständige Garantierklärungen des Lieferanten mit jeder Lieferung vorzulegen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Rückverfolgbarkeit. 6.1 Der Lieferant hat die Rückverfolgbarkeit der von ihm gelieferten Produkte einschließlich aller dafür beschafften Produkte, Materialien (verfahrenstechnische verfahrenstechni- sche Produkte) und Dienstleistungen chargenbezogen sicherzustellen. Sie muss geeignet sein, die Rückverfolgbarkeit in der vorgehenden Wertschöpfungskette weiteren Wertschöpfungs- kette zu gewährleisten (Für Fahrzeugteile gilt IATF 16949-8.5.2.1). Die Kennzeichnung der Produkte für Zwecke der Rückverfolgung Pro- dukte ist im Einzelfall mit XXXXX OILES abzustimmen.
6.2 Auf Verlangen von XXXXX OILES hat der Lieferant die dafür vom Lieferanten erstellte Dokumentation zum Nachweis der SIMON OILES obliegenden Verpflichtung zur Sicherung Si- cherung der Rückverfolgbarkeit zur Verfügung zu stellen, insbesondere um den Umfang mangelhafter Produkte sicher bestimmen zu können. Dem Lieferanten Liefe- ranten von seinen Vorlieferanten ersteilte erstellte Abnahmeprüfzeugnisse, etwa normgerechte norm- gerechte Abnahmeprüfzeugnisse entsprechend EN 10204-3.1, sind SIMON OILES als eigenständige Garantierklärungen des Lieferanten Garantieerklärungen mit jeder Lieferung vorzulegen. Ein daraus folgendes Leistungsverweigerungsrecht des Lieferanten ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Sales Contracts