Eskalation Musterklauseln

Eskalation. Information einer nächst höheren Stufe bei Störungen in einem Problemlösungsprozess.
Eskalation. Erfolgt keine Einigung über einen Änderungsvorschlag und besteht weiterhin Uneinigkeit über die Notwendigkeit einer Änderung der Vertragsleistung, so haben beide Parteien den jeweiligen Projektleiter oder Ansprechpartner über Ursache, Inhalt und Folgen der Änderungsvereinbarung sowie die Gründe der nicht erfolgten Einigung zu informieren. Die jeweiligen Projektleiter oder Ansprechpartner haben unver- züglich eine Entscheidung zu treffen oder durch hierzu befugte Mitarbeiter der jeweiligen Partei herbeizuführen.
Eskalation. Kann ein Problem, das der Kunde der Köhli Informatik gemeldet hat, nicht innerhalb der vertraglichen Wiederherstellungszeit gemäss Ziff. 8.1 gelöst werden, kann eine Eskalation wie folgt eingeleitet werden: Auf Seiten der Köhli Informatik: Stufe 1 Kundensupport Stufe 2 Geschäftsführer Um eine eventuelle Meinungsverschiedenheit einer raschen Klärung zuzuführen, hat eine Entscheidung innerhalb der Eskalationsstufe 1 binnen der definierten Frist in der PRIO 1 bis 3 zu erfolgen. Diese Frist beginnt mit Eingang des die Meinungsverschiedenheit begründenden Sachverhaltes in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) bei der Stufe 1. Kann die Eskalationsstufe 1 innert der definierten Frist in der PRIO 1 bis 3 keine Entscheidung herbeiführen, ist der Vorgang unverzüglich der Eskalationsstufe 2 zur Entscheidung vorzulegen. Die Eskalationsstufe 2 soll innerhalb einer Frist von weiteren 2 Kalendertagen ab Eingang des Vorgangs eine definitive Entscheidung treffen.
Eskalation. Auf Verlangen einer Partei wird als Eskalationsgremium ein Lenkungsausschuss aus dem Auftragnehmer und verantwortlichen Mitgliedern des Auftraggebers einschließlich der Geschäftsleitung des Auftraggebers gebildet. Der Lenkungsausschuss ist vom Auftragnehmer oder dem Auftraggeber unverzüglich einzuberufen, wenn die Einhaltung des Zeitrahmens oder der Kostenschätzung oder des Inhalts des Projektes in nicht nur unerheblicher Weise gefährdet ist. Der Lenkungsausschuss tritt bei Anrufung baldmöglich zusammen und hat seine Entscheidungen innerhalb der Sitzung zu treffen.
Eskalation. (IATF 16949: Kapitel 8.4.2.5) Sofern ein LIEFERANT wiederholt Qualitätsprobleme bei dem AUFTRAGGEBER verursacht und/oder eine Gefährdung des Kunden zu erwarten ist, verfährt der AUFTRAGGEBER nach einem festgelegten Eskalationsmodell. Der AUFTRAGGEBER behält sich vor, die Kosten für die entstehenden Mehraufwendungen durch außerordentliche Lieferantenentwicklung (z. B. ereignisorientiertes Lieferantenaudit) dem LIEFERANTEN in Rechnung zu stellen.
Eskalation. Erfolgt keine Einigung über einen Änderungsvorschlag oder besteht weiterhin Uneinigkeit über die Notwendigkeit eines Änderungsantrags, so haben beide Parteien den jeweiligen Repräsentanten oder Ansprechpartner über Ursache, Inhalt und Folgen der Änderungsvereinbarung sowie die Gründe der nicht erfolgten Einigung zu informieren. Die jeweiligen Repräsentanten oder Ansprechpartner haben unverzüglich eine Entscheidung zu treffen oder durch hierzu befugte Mitarbeiter der jeweiligen Partei herbeizuführen.
Eskalation. Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Bei Überschreitung der Reaktionszeit um mehr als 4 Stunden bei kritischen Störungen und mehr als 8 Stunden bei wesentlichen Störungen ist unverzüglich die nächsthöhere Managementebene des Auftraggebers und die nächsthöhere Managementebene des Bieters vom Bieter zu informieren. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss) Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Geplante Wartungsarbeiten oder geplante Betriebseinschränkungen/-unterbrechungen an zentralen Systemen, die zu Einschränkungen der Dienste führen und mehr als sechs (6) Stunden dauern könnten, werden dem Auftraggeber mindestens zehn (10) Werktage vor ihrer Durchführung per E-Mail gemeldet. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss)
Eskalation. Zur Sicherung der Servicequalität und des damit verbundenen Informationsflusses erfolgt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen der PRIMESIGN eine Zuweisung von Support-Tickets zu Eskalationsstufen.
Eskalation. Hat eine Partei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und/oder der Software, so teilt sie dies der anderen Partei mit, und die Parteien bemühen sich nach Treu und Glauben, die Angelegenheit gütlich beizulegen. Keine der Parteien strebt eine gerichtliche Beilegung einer Streitigkeit an, es sei denn, die Parteien können die Angelegenheit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Benachrichtigung der anderen Partei über eine solche Streitigkeit gütlich beilegen.
Eskalation. 7.1 Bei einem eskalierten Fall unternehmen SAP und UNIORG gemeinsame Anstrengungen zur Lösung des Falls. Der Begriff „eskalierter Fall" bezeichnet eine kritische Situation, bei der ein Servicefall zu sehr starken geschäftlichen Beeinträchtigungen für den AG führen kann und bei der SAP feststellt, dass ein solcher Servicefall unter Einhaltung der in diesem Dokument festgelegten Serviceprozeduren bei SAP nicht in der notwendigen Zeit gelöst werden kann.