Eskalation. Information einer nächst höheren Stufe bei Störungen in einem Problemlösungsprozess.
Eskalation. Erfolgt keine Einigung über einen Änderungsvor- schlag und besteht weiterhin Uneinigkeit über die Notwendigkeit einer Änderung der Vertragslei- stung, so haben beide Parteien den jeweiligen Projektleiter oder Ansprechpartner über Ursache, Inhalt und Folgen der Änderungsvereinbarung sowie die Gründe der nicht erfolgten Einigung zu informieren. Die jeweiligen Projektleiter oder Ansprechpartner haben unverzüglich eine Ent- scheidung zu treffen oder durch hierzu befugte Mitarbeiter der jeweiligen Partei herbeizuführen.
Eskalation. Können sich der Fachbereichsverantwortliche und der Service Owner (resp. der Serviceverantwort- liche) nicht einigen, so kann der Fachbereichsverantwortliche an den Linienvorgesetzten des Service Owner eskalieren. Gibt es auch dort keine Einigung, kann weiter an den Direktor der ID eskaliert werden.
Eskalation. Auf Verlangen einer Partei wird als Eskalationsgremium ein Lenkungsausschuss aus dem Auftragnehmer und verantwortlichen Mitgliedern des Auftraggebers einschließlich der Geschäftsleitung des Auftraggebers gebildet. Der Lenkungsausschuss ist vom Auftragnehmer oder dem Auftraggeber unverzüglich einzuberufen, wenn die Einhaltung des Zeitrahmens oder der Kostenschätzung oder des Inhalts des Projektes in nicht nur unerheblicher Weise gefährdet ist. Der Lenkungsausschuss tritt bei Anrufung baldmöglich zusammen und hat seine Entscheidungen innerhalb der Sitzung zu treffen.
Eskalation. Die folgenden Eskalationsbeschreibungen gelten für alle fachlichen Module über die vereinbarten Bezugs- zeit (Servicezeit), sofern im Einzelnen nicht anders festgelegt.
Eskalation. Kann ein Problem, das der Kunde der Köhli Informatik gemeldet hat, nicht innerhalb der vertraglichen Wiederherstellungszeit gemäss Ziff. 8.1 gelöst werden, kann eine Eskalation wie folgt eingeleitet werden: Auf Seiten der Köhli Informatik: Stufe 1 Kundensupport Stufe 2 Geschäftsführer Um eine eventuelle Meinungsverschiedenheit einer raschen Klärung zuzuführen, hat eine Entscheidung innerhalb der Eskalationsstufe 1 binnen der definierten Frist in der PRIO 1 bis 3 zu erfolgen. Diese Frist beginnt mit Eingang des die Meinungsverschiedenheit begründenden Sachverhaltes in schriftlicher Form (Brief, Fax oder E-Mail) bei der Stufe 1. Kann die Eskalationsstufe 1 innert der definierten Frist in der PRIO 1 bis 3 keine Entscheidung herbeiführen, ist der Vorgang unverzüglich der Eskalationsstufe 2 zur Entscheidung vorzulegen. Die Eskalationsstufe 2 soll innerhalb einer Frist von weiteren 2 Kalendertagen ab Eingang des Vorgangs eine definitive Entscheidung treffen.
Eskalation. (IATF 16949: Kapitel 8.4.2.5) Sofern ein LIEFERANT wiederholt Qualitätsprobleme bei dem AUFTRAGGEBER verursacht und / oder eine Gefährdung des Kunden zu erwarten ist, verfährt der AUFTRAGGEBER nach einem festgelegten Eskalationsmodell. Der AUFTRAGGEBER behält sich vor, die Kosten für die entstehenden Mehraufwendungen durch außerordentliche Lieferantenentwicklung (z. B. ereignisorientiertes Lieferantenaudit) dem LIEFERANTEN in Rechnung zu stellen.
Eskalation. Erfolgt keine Einigung über einen Änderungsvorschlag oder besteht weiterhin Uneinigkeit über die Notwendigkeit eines Änderungsantrags, so haben beide Parteien den jeweiligen Repräsentanten oder Ansprechpartner über Ursache, Inhalt und Folgen der Änderungsvereinbarung sowie die Gründe der nicht erfolgten Einigung zu informieren. Die jeweiligen Repräsentanten oder Ansprechpartner haben unverzüglich eine Entscheidung zu treffen oder durch hierzu befugte Mitarbeiter der jeweiligen Partei herbeizuführen.
Eskalation. (1) Aufgenommene Störungen durchlaufen einen festgelegten Prozess der Bearbeitung.
(2) telegra benennt dem Kunden die den Eskalationsstufen entsprechenden Ansprechpartner, die ihn in dieser Stufe betreuen.
(3) Erfolgt eine Entstörung der technischen Anbindung nicht innerhalb der angegebenen mittleren Entstörzeit, ist der Kunde berechtigt, die Eskalationsstufe der betreffenden Störung durch Kontaktaufnahme mit dem ihm von telegra benannten Eskalationsansprechpartner zu erhöhen.
(4) Eine Erhöhung der Eskalationsstufe führt zu einer priorisierten Behandlung des Störfalles, eine Verkürzung der Entstörzeit wird hierdurch nicht gewährleistet.
Eskalation. 7.1 Bei einem eskalierten Fall unternehmen SAP und UNIORG gemeinsame Anstrengungen zur Lösung des Falls. Der Begriff „eskalierter Fall" bezeichnet eine kritische Situation, bei der ein Servicefall zu sehr starken geschäftlichen Beeinträchtigungen für den AG führen kann und bei der SAP feststellt, dass ein solcher Servicefall unter Einhaltung der in diesem Dokument festgelegten Serviceprozeduren bei SAP nicht in der notwendigen Zeit gelöst werden kann.
7.2 SAP und UNIORG vereinbaren miteinander, falls erforderlich, eine Kontakttelefonnummer und ein Verfahren zur Kontaktaufnahme, damit eine Rund-um- die-Uhr-Erreichbarkeit an allen Tagen der Woche (,,24x7") zur Behandlung von eskalierten Fällen gewährleistet ist.
7.3 Der Eskalationsprozess kann vom AG, vom AN oder von SAP ausgelöst werden. SAP behält sich die Entscheidung darüber vor, ob eine solche Eskalation gerechtfertigt ist und entsprechend ausgeführt wird. Eskalierte Fälle werden entsprechend ihrer Schwere oder Priorität gemäß den Definitionen in Abschnitt 2 bearbeitet.
7.4 SAP entscheidet, ob die Einstufung eines Servicefalls als eskalierter Fall bestehen bleibt oder ob der Servicefall bereits hinreichend gelöst ist oder sich die Situation beim Endkunden soweit geändert hat, dass keine besondere Aufmerksamkeit mehr erforderlich ist. Der eskalierte Fall wird durch den Endkunden geschlossen.