ESKALATIONSMODEL Musterklauseln

ESKALATIONSMODEL. (IATF 16949: Kapitel 8.4.2.5) Bei mangelhafter Qualität der Zulieferungen behält sich die Huhn Gruppe vor, entsprechend des Eskala- tionsmodells für LIEFERANT/Kaufteile Maßnahmen zu ergreifen. Die Huhn Gruppe behält sich vor, die Kosten für die entstehenden Mehraufwendungen durch außeror- dentliche Lieferantenentwicklung (z. B. ereignisorientiertes Lieferantenaudit) dem LIEFERANTEN in Rechnung zu stellen. Standardabwicklung im 8D- Prozess - Erhöhte Aufmerksamkeit im Wareneingang bei der Huhn Gruppe - Eskalationsstufe Level 1 Eskalation an die Leitung der Qualitätssicherung des betroffenen Werkes der Huhn Gruppe Fallbezogen kann eine zusätzliche 100% Prüfung der betroffenen Produkte und Merkmale festgelegt wer- den (Huhn Gruppe-CSL1). Die geprüften Produkte sind ebenso wie die Verpackung gesondert zu kenn- zeichnen. Art und Inhalt der Kennzeichnung sind mit der Huhn Gruppe abzustimmen. Eskalation an die Leitung der Qualitätssicherung und Werksleitung des betroffenen Werkes von Huhn Gruppe. Fallbezogen kann eine zusätzliche 100% Prüfung der betroffenen Produkte und Merkmale durch einen externen Dienstleister oder durch Huhn Gruppe festgelegt werden (Huhn Gruppe-CSL2). Die Be- auftragung des Dienstleisters oder der Huhn Gruppe erfolgt durch den LIEFERANTEN. Der LIEFERANT hat dafür eine Sortieranweisung zu erstellen, die zuvor von der Huhn Gruppe freigege- ben sein muss. Er trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Sortierarbeiten, die Dokumentation der Ergebnisse und die Qualität der gelieferten Produkte. Die geprüften Produkte sind ebenso wie die Verpackung gesondert zu kennzeichnen. Eskalation an das Management der Huhn Gruppe. (Geschäftsführung, Einkaufsleitung, Leitung Quali- tätsmanagement) Fallbezogen werden weitere Maßnahmen veranlasst: - Qualitätsgespräch - Resident Engineer - Status Sperrung für Neugeschäft - Die Huhn Gruppe behält sich vor, in dieser Stufe der Eskalation den zuständigen Zertifizierer des LIE- FERANTEN bzw. den Kunden zu informieren. Aufbau eines Alternativlieferanten. Entzug des Lieferauftrages. Gezielter Abbau des LIEFERANTEN

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.