Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt: 6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRD-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“). 6.4.2 Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet. 6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 % zu (der „Anleger-Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRD-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für xxxxxxxx erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRD-Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- Rolex Daytona Stahl-Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in bis zu Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRD-Rolex Daytona Stahl Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb der Finanzierten Uhr als Eigenmittel bereitgestellten Kapitals in Höhe von EUR 0 (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 0 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 80% zu (der „Anleger-Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- Rolex Daytona Stahl- Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDRolex Daytona Stahl-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen zurückgegebenen oder (iii) gekündigten WRD-Rolex Daytona Stahl- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- FPH- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDFPH-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung des finanzierten Diamanten als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals in Höhe von 500,00 € (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 0,60 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (der „Anleger-Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- FPH-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDFPH-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRD-FPH- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- DPV- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDDPV-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung der finanzierten Weinkollektion als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals in Höhe von 500,00 € (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 1,92 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (der „Anleger-Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- DPV-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDDPV-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRD-DPV- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- FOP- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDFOP-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung des finanzierten Diamanten als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals in Höhe von 500,00 € (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 2,17 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (der „Anleger-Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- FOP-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDFOP-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRD-FOP- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- PSI- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDPSI-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung des finanzierten Diamanten als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals in Höhe von 500,00 € (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 0,67 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (der „Anleger-Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- PSI-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDPSI-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRD-PSI- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- WDC- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDWDC-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung des finanzierten Diamanten als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals in Höhe von bis zu 500,00 € (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 % zu (der „Anleger-Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- WDC- Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDWDC-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
(i) für xxxxxxxx erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRDWDC-Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- BKC- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDBKC-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung der finanzierten Weinkollektion als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals in Höhe von 500,00 € (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 0,71 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 % zu (der „Anleger-Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- BKC-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDBKC-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRD-BKC- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- FSR- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDFSR-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 % zu danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe der „Anleger-Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRD-Schuldverschreibung zu Differenz zwischen EUR 115.140 (in Worten: Euro einhundertfünfzehntausendeinhundertvierzig) und der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
(i) für xxxxxxxx erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRDFSR-Schuldverschreibungen als das von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung des finanzierten Classic Cars als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 0,69 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 % zu (der „Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine FSR-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der FSR-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten FSR- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- FGS- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDFGS-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung des finanzierten Diamanten als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals in Höhe von 500,00 € (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 1,69 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (der „Anleger-Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- FGS-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDFGS-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRD-FGS- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- COW- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDCOW-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Von dem danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe des von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung des finanzierten Kunstwerks als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals in Höhe von 500,00 € (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 1,96 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (der „Anleger-Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- COW-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRDCOW-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRD-COW- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Rückzahlung und Anleger-Veräußerungsgewinn. Der Veräußerungsüberschuss wird, wie folgt an die Schuldverschreibungsinhaber und die Emittentin in der nachfolgenden Rangfolge verteilt:
6.4.1 Jeder Schuldverschreibungsinhaber erhält in Bezug auf jede WRD- FBV- Schuldverschreibung eine Zahlung aus dem Veräußerungsüberschuss in Höhe des Nennbetrags der jeweiligen WRDFBV-Schuldverschreibung (der „Rückzahlungsbetrag“).
6.4.2 Der danach verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn stehen den Schuldverschreibungsinhabern 80 % zu danach verbleibenden Restbetrag des Veräußerungsüberschusses (soweit vorhanden) wird ein Betrag in Höhe der „Anleger-Veräußerungsgewinn“). Der auf eine WRD- Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der WRD-Schuldverschreibung zu Differenz zwischen EUR 106.500 (in Worten: Euro einhundertsechstausend) und der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht
nicht (i) für xxxxxxxx kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten WRDFBV- Schuldverschreibungen als das von der Emittentin für den Erwerb und die Verwaltung des finanzierten Diamanten als Eigenkapital bereitgestellten Kapitals (nachfolgend als “Eigenkapital” bezeichnet) abgezogen. Der verbleibende Betrag wird als “Veräußerungsgewinn” bezeichnet.
6.4.3 Von dem Veräußerungsgewinn wird für das als Eigenkapital von der Emittentin bereitgestellte Kapital ein Anteil am Veräußerungsgewinn in Höhe von 0,47 % (Eigenkapital im Verhältnis zur Summe aus Rückzahlungsbetrag und Eigenkapital) abgezogen.
6.4.4 Von dem verbleibenden Veräußerungsgewinn stehen den Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00 % zu (der „Anleger- Veräußerungsgewinn“). Der auf eine FBV-Schuldverschreibung entfallende Anteil an dem Anleger-Veräußerungsgewinn entspricht dem Verhältnis des Nennbetrags der FBV-Schuldverschreibung zu der Summe der Nennbeträge aller von der Emittentin ausgegebenen und nicht (i) für kraftlos erklärten, (ii) an die Emittentin zurück gegebenen oder (iii) gekündigten FBV- Schuldverschreibungen. Die Berechnung des Anleger- Anleger-Veräußerungsgewinns obliegt der Emittentin.
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