Sachmängel / Gewährleistung Musterklauseln

Sachmängel / Gewährleistung. Offensichtliche Mängel müssen Q-tech unverzüglich angezeigt und gerügt werden. Unverzüglich ist eine Rüge nur dann, wenn sie innerhalb von 8 Tagen ab der Entgegennahme der Ware schriftlich, per Fax oder Email bei Q-tech eingeht. Beanstandungen, die trotz pflichtgemäßer Prüfung nicht sofort festgestellt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung – längstens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Feststellung – gegenüber Q-tech anzuzeigen. Die Unterlassung fristgemäßer Anzeige bedeutet die Genehmigung der Lieferung als vertragsgemäß, so dass jegliche Ansprüche gegen Q-tech ausgeschlossen sind. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei berechtigter Beanstandung von Lieferungen durch den Kunde innerhalb der vorstehenden Frist, leistet Q-tech Gewähr nach seiner Xxxx durch Nachbesserung oder Nacherfüllung; als Nacherfüllung gilt auch die Lieferung vergleichbarer Ware, die dem Gebrauchszweck der beanstandeten Ware im Wesentlichen entspricht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, die den Vertragszweck nicht oder nur unwesentlich berühren, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Xxxxxxxxxxx nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Der Kunde kann sich nur dann auf einen von ihm beabsichtigten Verwendungszweck oder eine Beschaffenheit der Ware berufen, wenn dies schriftlich vereinbart war. Die Ware ist insbesondere frei von Sachmängeln, wenn anerkannte fertigungsbedingte Toleranzen eingehalten werden. Bei Ware, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurde, besteht hinsichtlich der vorgegebenen technischen/konstruktiven Ausführung sowie der Materialauswahl keine Gewährleistungspflicht. Ansprüche des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung sowie die wegen eines Mangels bestehenden Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz verjähren, sofern Q-tech den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat, 6 Monate nach dem Beginn der Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware beim Kunden.
Sachmängel / Gewährleistung. (1) Es liegt im alleinigen Ermessen der KOMSA, alle Waren oder Dienstleistungen unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergang vorhanden war. Software gilt als frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang in allen wesentlichen Belangen den vereinbarten Vorgaben (Spezifikationen) entspricht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Reseller vom Einzelauftrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Sachmängel / Gewährleistung. 1. Der Verkäufer leistet Gewähr für die ihm gelieferten Waren. Garantien übernehmt der Verkäufer nicht, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
Sachmängel / Gewährleistung a. Die Compri haftet nur für Mängel der von ihr vertriebenen Waren nach diesen AGB, wobei ein typischer Verschleiß/Abnutzung kein Mangel darstellt.
Sachmängel / Gewährleistung. 5.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sind nach Xxxx von tevitel unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Sachmängel / Gewährleistung. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt für die Nutzfahrzeuge, Tankaufbauten, Tankfahrzeuge und Tankcontainer eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Sachmängel / Gewährleistung. 1. Maßstab für die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte ist die jeweilige vertragliche Beschreibung der Produkte in dem Vertrag, den wir mit dem Käufer geschlossen haben.
Sachmängel / Gewährleistung. (1) Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer sei- nen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat das Produkt un- verzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind der Firma Brangs + Xxxxxxxx innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder –wenn sich der Mangel erst später zeigt- innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt das Produkt als genehmigt.
Sachmängel / Gewährleistung. 1. Die Ware ist bei Übergabe/Übernah- me unverzüglich auf die volle vertragsge- mäße Tauglichkeit zu prüfen. Mängel und Mengenfehler müssen dem Verkäufer vom Käufer unverzüglich unter sofortiger Einstel- lung etwaiger Be-/Verarbeitung, schriftlich angezeigt werden. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe/Übernahme geltend gemacht werden. Veranlasst der Käufer die Lieferung an einen anderen Ort als an seinen Be- triebssitz, so gehen die Mehrkosten und Risiken aus einer solchen Direktlieferung zu seinen Lasten.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.