Sachmängelhaftung (Gewährleistung) Musterklauseln

Sachmängelhaftung (Gewährleistung). 14.1 Jede Abweichung von der für den Liefergegenstand vereinbarten oder zu erwartenden Beschaffenheit (Ziffer 3.2) nach dem letzten Stand des Teilelebenslaufs (Ziffer 5.2 dieser AEB) einschließlich insbesondere des Fehlens, der Fehlerhaftigkeit oder der Unvollständigkeit von Dokumentationen, ist ein Sachmangel. XXXXX stehen die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche einschließlich Ein- und Ausbaukosten sowie die Erstattung der XXXXX xxx Xxxxxxx auferlegten mangelbedingten Kosten zu soweit sie von dem Lieferanten zu vertreten sind. Ansprüche von XXXXX aus einer mit dem Sachmangel verbundenen oder den Sachmangel verursachenden schuldhaften Pflichtverletzung, die nicht in die Nacherfüllungspflichten des Lieferanten fällt, aus Garantie oder aus eigenständiger Beratung bleiben unberührt.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung). 14.1 Jede Abweichung, von der für den Liefergegenstand vereinbarten oder zu er- wartenden Beschaffenheit nach dem letzten Stand des Teilelebenslaufs (Ziffer 5.2 dieser AEB) einschließlich insbesondere des Fehlens, der Fehlerhaftigkeit oder der Unvollständigkeit von Dokumentationen ist ein Sachmangel. OILES stehen die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche einschließlich Ein- und Ausbaukosten sowie die Erstattung der OILES von Dritten auferlegten mangelbedingten Kosten zu. Ansprüche von OILES aus einer mit dem Sach- mangel verbundenen oder den Sachmangel verursachenden Pflichtverletzung, die nicht in die Nacherfüllungspflichten des Lieferanten fällt, aus Garantie oder aus eigenständiger Beratung bleiben unberührt.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung). 15.1 Jede Abweichung von der für den Liefergegenstand vereinbarten oder zu erwartenden Beschaffenheit nach dem letzten Stand des Teilelebenslaufs (Ziffer 5.2 dieser AEB) einschließlich insbesondere des Fehlens, der Fehlerhaftigkeit oder der Unvollständigkeit von Dokumentationen, mitgeltender geschäftlicher oder technischer Unterlagen ist ein Sachmangel. AK stehen die gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche einschließlich Ein- und Ausbaukosten sowie AK von Dritten auferlegte zu. Ansprüche von AK aus einer mit dem Sachmangel verbundenen sonstigen Pflichtverletzung, aus Garantie oder aus eigenständiger Beratung bleiben unberührt.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung). 4.1. Mängelansprüche verjähren mit Ablauf von 24 Mona- ten ab protokollierter Endabnahme, sofern nicht ab- weichende Fristen ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel: - auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware - auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen - auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware. Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden. Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu ermöglichen. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. Offenkundige Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Xxxx als genehmigt. Für von uns gelieferte Waren übernehmen wir Gewähr nur solange und nur in soweit, als wir unseren Lieferanten in Anspruch nehmen können. Die Gewährleistungsbestimmungen gegenüber unseren Lieferanten für die jeweilige Ware teilen wir auf Anfrage mit. Sie gelten als bekannt. In jedem Falle können Ansprüche gegen uns nur auf kostenlose Ersatzlieferung geltend gemacht werden. Bei Fehlschlagung der Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung der Vertrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art, auch Ansprüche wegen Folgeschäden, Bearbeitungskosten, Aufwendungen oder Verwendungen, sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu leisten. Unser Kunde hat die Xxxx zwischen Gutschrift oder Zahlung. Für Xxxxxxx, die nicht aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, haften wir nur im Falle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung). 0.Xxx die von WEDDE - AS gelieferte Xxxx mangelhaft, so hat XXXXX - AS nach eigener Xxxx nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller, soweit es sich um einen erheblichen Mangel handelt, vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Preises verlangen. Erweist sich eine von WEDDE - AS gegebene Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie als unzutreffend, so kann der Besteller anstelle eines der vorgenannten Rechte Schadensersatz verlangen, sofern WEDDE - AS diesen Mangel verschuldet hat.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung). 7.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen
Sachmängelhaftung (Gewährleistung). 5.1 Mängelansprüche verjähren mit Ablauf von 24 Monaten ab protokollierter Endabnahme, sofern nicht abweichende Fristen ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.