Sachverständigenverfahren bei Zusammentreffen mit einer Maschinenversicherung. 21.1 Besteht auch eine Maschinenversicherung und ist streitig, ob oder in welchem Umfang ein Schaden zu vorliegendem Vertrag oder als Maschinenschaden anzusehen ist, so kann der Versicherungsneh- mer verlangen, dass die Höhe des Schadens zu vorliegendem Vertrag und des Maschinenschadens in einem gemeinsamen Sachverständi- genverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer des vorliegenden Vertrages, der Maschinen- versicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinba- ren.
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Sachverständigenverfahren bei Zusammentreffen mit einer Maschinenversicherung. 21.1 10.5.1 Besteht auch eine Maschinenversicherung und ist streitig, ob oder in welchem Umfang ein Schaden zu vorliegendem Vertrag oder als Maschinenschaden anzusehen ist, so kann der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer verlangen, dass die Höhe des Schadens zu vorliegendem Vertrag und des Maschinenschadens Maschinen- schadens in einem gemeinsamen Sachverständi- genverfahren Sachverständigenverfah- ren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer des vorliegenden Vertrages, der Maschinen- versicherer Maschinenversicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinba- renvereinbaren.
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