SANKTIONSBEMESSUNG Musterklauseln

SANKTIONSBEMESSUNG. 11.2 komme. Die Vorinstanz hielt demnach fest, dass sich die Maximalsanktion im Sinne von Art. 49a KG vorliegend auf mindestens CHF […] belaufe. Weil auf allen relevanten Märkten eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchti- gung habe festgestellt werden können, sei nicht – wie das die Beschwer- deführerin verlange – eine Segmentierung nach Märkten vorzunehmen. In einem weiteren Schritt wurde gestützt auf Art. 3 der Verordnung über die Sanktionen bei unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen vom 12. Xxxx 2004 (KG-Sanktionsverordnung, SVKG, SR 251.5) die Obergrenze des Basisbetrags auf CHF […] festgelegt. In Rn. 359 ff. der angefochtenen Ver- fügung wurde ferner die konkrete Sanktionsberechnung vorgenommen. Die Vorinstanz gelangte zum Schluss, dass das Verhalten der Beschwer- deführerin aufgrund folgender Punkte als mittelschwerer Gesetzesverstoss einzustufen sei: Erstens habe eine erhebliche Beeinträchtigung auf allen relevanten Märkten stattgefunden, wobei in Erwägung zu ziehen sei, dass das Ausmass der quantitativen Auswirkungen in gewissen Märkten auf- grund der Marktanteile kleiner gewesen sei als auf anderen. Zweitens habe die Exportverbotsklausel sämtliche BMW und MINI Händler im EWR um- fasst und somit die Ausweichmöglichkeit von Schweizer Käufern be- schränkt. Drittens hätten im Vergleich zu anderen Marken Direkt- und Pa- rallelimporte nur in einem sehr geringen Ausmass stattgefunden. Viertens habe ein beträchtliches Arbitragepotenzial vorgelegen, welches nicht habe ausgeschöpft werden können. Und schliesslich sei sich die Beschwerde- führerin spätestens seit dem 24. November 2005 bewusst gewesen, dass das Exportverbot rechtswidrig sei. Trotzdem habe sie keine Vorkehrungen getroffen, ihr Verhalten anzupassen. Aufgrund dieser Überlegungen sei der Basisbetrag der Sanktion auf [4-7] % des in den letzten drei Geschäftsjah- ren auf den relevanten Märkten erzielten Umsatzes bzw. auf CHF […] fest- zusetzen. Ein Zuschlag für die Dauer der Abrede sei nicht zu erheben, da sich das Exportverbot insbesondere seit dem beträchtlichen Arbitragepo- tenzial ab Oktober 2010 erheblich auf den relevanten Märkten ausgewirkt habe. gemäss Art. 3 SVKG 10 % des Umsatzes, der in den letzten drei Ge- schäftsjahren auf den relevanten Märkten in der Schweiz erwirtschaftet wurde. Bei der Festsetzung des konkreten Basisbetrages sind die Schwere und die Art des Verstosses zu berücksichtigen. Dieser Betrag kann auf- grund der Dauer des Wettbewerbsverstosses und bei Vorliegen von er- schwe...

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