Sauberkeit Musterklauseln

Sauberkeit. Die Nutzer der Anlage sind verpflichtet, alle Anlagenteile und Einrichtungen sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen sind zu vermeiden. Insbesondere dürfen in Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches gegossen oder geworfen werden. Abfälle sind in den für die jeweilige Art des Abfalls vorgesehenen Containern oder Müllbehältern zu entsorgen.
Sauberkeit. Die Fahrzeuge sind innen grundsätzlich immer sauber zu halten (d.h. fleckenfrei, frei von klebrigen Rückständen, frei von Schmierereien). Verschmutzungen des Fahrzeug- bodens oder der Kontaktflächen (Sitzplätze und Haltestangen) durch Abfälle/ Essens- reste etc. sind bei Bedarf an den jeweiligen Linienendpunkten bzw. an den Warteposi- tionen zu entfernen. Abfallbehälter sind bei Bedarf an der nächsten Endhaltestelle zu leeren. Graffiti ist unverzüglich zu entfernen. Die Fahrzeuge sind außen grundsätzlich sauber zu halten, sodass insgesamt ein an- sehnlicher und gepflegter Eindruck vermittelt wird.
Sauberkeit. Sauberkeit ist besonders wichtig. Die Zimmer, Flure, Toiletten und Außenanlagen dürfen daher nicht durch Papier, Zigarettenschachteln und sonstige Abfälle beschmutzt werden. Benutzen Sie bitte die dafür vorgese- henen Behälter.
Sauberkeit. Ein effektiver Umweltschutz hängt auch von einer optimalen Stadtreinigung und Abfallentsorgung ab. Wir wollen einen gesunden Lebensraum schaffen, in dem man sich gerne aufhält und gewährleisten, dass Abfall am besten gar nicht entsteht - wo er aber ist, möglichst umweltverträglich entsorgt wird. • Wir verfolgen das Ziel, dass Regensburg Zero-Waste-Stadt wird. Langfristig vollziehen wir einen Wandel vom Abfall- hin zum Ressourcenmanagement. Im eigenen kommunalen Einflussbereich werden wir konsequent auf Müllvermeidung achten. • Das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark werden wir personell so weiterentwickeln, dass es auch in Zukunft seine Aufgaben gut wahrnehmen kann. • Wir prüfen die Errichtung eines zweiten städtischen Recyclinghofes im Stadtnorden. • Die Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen werden wir spürbar verbessern, insbesondere nach Veranstaltungen, bei denen Verunreinigungen vorhersehbar sind (z.B. Dulten). • In der Welterbezone wollen wir die „Schmuddel-Bereiche“ rund um die Altglas-Container beseitigen, indem wir z.B. versenkte Container installieren. • Für eine bedarfsgerechte Entleerung der öffentlichen Müllbehälter prüfen wir intelligente, digitale Systeme, die volle Abfalleimer erkennen und melden. • Wir verbessern die Möglichkeiten der Sperrmüll-Abholung im Stadtgebiet. • Wir setzen uns dafür ein, dass künftig auch im öffentlichen Raum Müll getrennt werden kann. An stark frequentierten öffentlichen Orten soll ausreichend Müllbehälter zur Verfügung gestellt werden. Egal ob in freier Natur oder als Haustier - Tiere sind darauf angewiesen, dass Menschen achtsam mit ihnen umgehen. Das Tierwohl liegt uns besonders am Herzen, zumal oft schon mit kleinen Maßnahmen spürbare Verbesserungen erreicht werden können. Wir werden mehr tun, um Tiere zu schützen. • Nicht kastrierte Xxxxxx pflanzen sich zwei bis dreimal im Jahr fort, die Nachkommen landen oft im Tierheim. Wir dringen deshalb darauf, dass Xxxxxx kastriert werden. Gemeinsam mit dem örtlichen Tierschutzverein und kooperierenden Tierärzten wollen wir einmal im Jahr eine konzertierte und zeitlich begrenzte Aktion zur Kastration von Katzen durchführen. Die Stadt wird sich an den Kosten der Kastrationen beteiligen. • Glasarchitektur stellt für Vögel oft eine Todesfalle dar. Wir werden diesen Aspekt bei Ausschreibungen künftig beachten und bei bestehenden Glasflächen Maßnahmen einleiten, um Vogelkollisionen wirksam zu verhindern. Dies ist oft schon mit einfachen Mitteln,...
Sauberkeit. Die Arbeitsplätze sind täglich nach Arbeitsende, spätestens aber bis 18:00 Uhr, be- senrein aufzuräumen. Anfallender Müll und Restmaterialien sind in geeignete, dafür vorgesehenen Abfallcontainer zu entsorgen. Sofern ein Trennsystem vom Bauherrn vorgesehen ist, muss dieses zwingend eingehalten werden. Verkehrs- und Rettungswege sind grundsätzlich xxxxxx-/müllfrei zu halten. Es ist vom AN darauf zu achten, das keine Materialien und Restmaterialien durch äußere Einflüsse – das gilt insbesondere für leichtflüchtige Materialien – die Bau- stelle unkontrolliert verlassen. Für ggf. entstehende Schäden an Luftfahrzeugen etc. haftet der AN.
Sauberkeit b) Risikodarstellung gem. § 14 Abs. 2.
Sauberkeit. Die Sauberkeit ist uns in unserem Haus besonders wichtig. Wir bitten Sie daher, Zimmer, Flure, Toiletten und Außenanlagen nicht durch Papier und sonstige Abfälle zu verunreinigen. Benutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Behälter.
Sauberkeit. Die Ware muss in einem absolut sauberen Zustand angeliefert werden. Verschmutzungen jeglicher Art, wie Öl, Staub, Fett, Metallspäne, sonstige Verunreinigungen, werden nicht akzeptiert. Entsprechend verschmutzte Xxxx wird zu Lasten des Lieferanten retourniert.
Sauberkeit. Die Räumlichkeiten einschließlich Toilettenanlagen, Fußböden, Ablageflächen, Flächen um das Gebäude inklusive der Außenanlage und des Eingangsbereiches, Gerätschaften z. B. Kühlschränke, Spülmaschinen sind gereinigt zu hinterlassen. Benutzte Ausstattung wie Gläser, Besteck, Geschirr, Tische, Stühle usw. sind ebenfalls gereinigt zu hinterlassen und an die festgelegten Plätze zurückgestellt. Deko wie Luftballons, Luftschlangen usw. sind zu entfernen. Der Kulturring überprüft regelmäßig die Sauberkeit der Räumlichkeiten und Infrastruktur, übernimmt hierfür jedoch keine Garantie. Für die Reinigung ist ausschließlich das bereitgestellte Reinigungsmaterial und Reinigungsmittel des Kulturrings zu benutzen. Die Abfallbeseitigung erfolgt durch den Nutzer. Bei unvollständiger Reinigung oder unsachgemäßer Abfallbeseitigung werden die entstehenden Reinigungskosten sowie Abfallbeseitigung dem Nutzer gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Wünschen Sie, dass die Reinigung durch unseren Reinigungsdienst übernommen wird oder sollte der genutzte Bereich innen sowie außen von Ihnen nicht gereinigt hinterlassen werden, werden wir den in der aktuellen Preisliste angegebenen Betrag für die jeweiligen Stunden in Rechnung gestellten.
Sauberkeit. Für eine angemessene Sauberkeit des Studios während und nach der Nutzung ist der*die Untermieter*in verantwortlich. Nach der Nutzung muss das Studio entsprechend in sauberem Zustand übergeben werden, größere Mengen Abfall und (Pfand)-Flaschen sind eigenständig zu entsorgen (im Hof gibt es entsprechende Container). In anderem Falle wird eine zusätzliche Reinigung in Rechnung gestellt.