Sauberkeit Musterklauseln
Sauberkeit. Die Nutzer der Anlage sind verpflichtet, alle Anlagenteile und Einrichtungen sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen sind zu vermeiden. Insbesondere dürfen in Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches gegossen oder geworfen werden. Abfälle sind in den für die jeweilige Art des Abfalls vorgesehenen Containern oder Müllbe- hältern zu entsorgen.
Sauberkeit. Ein effektiver Umweltschutz hängt auch von einer optimalen Stadtreinigung und Abfallentsorgung ab. Wir wollen einen gesunden Lebensraum schaffen, in dem man sich gerne aufhält und gewährleisten, dass Abfall am besten gar nicht entsteht - wo er aber ist, möglichst umweltverträglich entsorgt wird. • Wir verfolgen das Ziel, dass Regensburg Zero-Waste-Stadt wird. Langfristig vollziehen wir einen Wandel vom Abfall- hin zum Ressourcenmanagement. Im eigenen kommunalen Einflussbereich werden wir konsequent auf Müllvermeidung achten. • Das Amt für Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Fuhrpark werden wir personell so weiterentwickeln, dass es auch in Zukunft seine Aufgaben gut wahrnehmen kann. • Wir prüfen die Errichtung eines zweiten städtischen Recyclinghofes im Stadtnorden. • Die Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen werden wir spürbar verbessern, insbesondere nach Veranstaltungen, bei denen Verunreinigungen vorhersehbar sind (z.B. Dulten). • In der Welterbezone wollen wir die „Schmuddel-Bereiche“ rund um die Altglas-Container beseitigen, indem wir z.B. versenkte Container installieren. • Für eine bedarfsgerechte Entleerung der öffentlichen Müllbehälter prüfen wir intelligente, digitale Systeme, die volle Abfalleimer erkennen und melden. • Wir verbessern die Möglichkeiten der Sperrmüll-Abholung im Stadtgebiet. • Wir setzen uns dafür ein, dass künftig auch im öffentlichen Raum Müll getrennt werden kann. An stark frequentierten öffentlichen Orten soll ausreichend Müllbehälter zur Verfügung gestellt werden.
Sauberkeit. Die Fahrzeuge sind innen grundsätzlich immer sauber zu halten (d.h. fleckenfrei, frei von klebrigen Rückständen, frei von Schmierereien). Verschmutzungen des Fahrzeug- bodens oder der Kontaktflächen (Sitzplätze und Haltestangen) durch Abfälle/ Essens- reste etc. sind bei Bedarf an den jeweiligen Linienendpunkten bzw. an den Warteposi- tionen zu entfernen. Abfallbehälter sind bei Bedarf an der nächsten Endhaltestelle zu leeren. Graffiti ist unverzüglich zu entfernen. Die Fahrzeuge sind außen grundsätzlich sauber zu halten, sodass insgesamt ein an- sehnlicher und gepflegter Eindruck vermittelt wird.
Sauberkeit. Sauberkeit ist besonders wichtig. Die Zimmer, Flure, Toiletten und Außenanlagen dürfen daher nicht durch Papier, Zigarettenschachteln und sonstige Abfälle beschmutzt werden. Benutzen Sie bitte die dafür vorgese- henen Behälter.
Sauberkeit. Die Arbeitsplätze sind täglich nach Arbeitsende, spätestens aber bis 18:00 Uhr, be- senrein aufzuräumen. Anfallender Müll und Restmaterialien sind in geeignete, dafür vorgesehenen Abfallcontainer zu entsorgen. Sofern ein Trennsystem vom Bauherrn vor- gesehen ist, muss dieses zwingend eingehalten werden. Verkehrs- und Rettungswege sind grundsätzlich ▇▇▇▇▇▇-/müllfrei zu halten. Es ist vom AN darauf zu achten, das keine Materialien und Restmaterialien durch äußere Einflüsse – das gilt insbesondere für leichtflüchtige Materialien – die Bau- stelle unkontrolliert verlassen. Für ggf. entstehende Schäden an Luftfahrzeugen etc. haftet der AN.
Sauberkeit. Der Lieferant ist für die Sauberkeit seiner Teile und Verpackung – unter Berücksichtigung eventueller Restschmutzvorgaben von BENTELER – verantwortlich. Projektspezifisch können hierzu Forderungen wie z.B. VDA Band 19.1 [15] oder das BENTELER Lötlastenheft [35] (ggf. Projektspezifisch übermittelt) vereinbart werden. To prevent damage during the internal and external transport, suitable means of transport must be planned. Means of transport must be documented in the work plans. Product control To avoid mix up of batches and to be able to guarantee traceability, raw products, products purchased from subcontractors, and products from own production, must be processed and delivered according to the “First In – First Out” principle. The supplier is obligated to ensure traceability from BENTELER right back to his subcontractors. For this purpose, the products or rather the containers must be labeled in a suitable way with batch sign and revision status. The revisions status must be stated on the delivery note too. Cleanliness The supplier is responsible for the cleanliness of his parts and their packaging and must take any residual dirt specifications from BENTELER into account. For any specific project there can be agreed requirements e.g. VDA Volume 19.1 [15] or the BENTELER soldering specification sheet [35] (if applicable transmitted project specifically).
Sauberkeit. Die Fahrzeuge werden 1 x monatlich von der ÖKOENERGIE gereinigt. Außergewöhnliche Verunreinigungen sind möglichst fotografisch festzuhalten und telefonisch an die ÖKOENERGIE zu melden. Bei außerordentlichen Verschmutzungen werden allfällige Reinigungskosten demjenigen Nutzer verrechnet, der das Fahrzeug unmittelbar vorher genutzt hat. Für nicht gemeldete Verunreinigungen haftet der letzte Nutzer des Fahrzeuges. Der Transport von Tieren darf aus hygienischen Gründen nur in geeigneten Transportbehältern und laut gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Hunde sind in einer Transportbox, die im Laderaum quer zur Fahrtrichtung aufgestellt wird, zu befördern und können auch mittels eines Tiersicherheitsgurtes im vorhandenen Gurtsystem eingehängt werden. Das Fahrzeug, insbesondere die Fahrzeugsitze, sind von Tierhaaren und Verunreinigungen durch Tiere zu schützen und erforderlichenfalls vor der Rückgabe zu reinigen.
Sauberkeit. Helfen Sie die Golfanlage sauber zu halten. Zigarettenkippen, Bonbonpapier, Papiertaschentücher u.a. gehören in den Abfalleimer. Hinterlassen Sie die E-Carts so, wie Sie sie vorgefunden haben.
Sauberkeit. Die Anlagen der boulderbar und deren sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten.
Sauberkeit. Für die Sauberkeit in dem Gebäude haben die Reinigungskräfte zu sorgen. Den mit Hausdienstgeschäften beauftragten Bediensteten obliegt neben der Aufsicht über den Reinigungsdienst auch die Reinhaltung der Gehsteige, Wege und Parkplätze einschließlich Schneeräumen, Eisbeseitigung und Streuen, die gärtnerische Betreuung der Außenanlagen und die Beflaggung des Dienstgebäudes. Besondere Vorkommnisse (Einbruch, Sachbeschädigung, Unfälle u. ä.) sind unverzüglich in der Verwaltung zu melden. Dazu gehören auch denkbare Störungen durch bestimmte Personen oder Personengruppen. Hiervon sind auch die Wachtmeister frühzeitig zu unterrichten. In den Büros ist darauf zu achten, dass gefährliche Gegenstände (z. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Brieföffner, Sprays) nicht dem Zugriff von Parteien und Besuchern ausgesetzt sind. Die besonderen Regelungen zur Eigensicherung des Justizgebäudes (z. B. Auffinden herrenloser Behälter, ankommende Warnungen oder möglicherweise gefährliche Gegenstände) und die Schutzmaßnahmen bei der Entgegennahme von Postsendungen (z. B. Anthrax) sind zu beachten (vergleiche Alarmplan). Personen, die den Dienstbetrieb stören oder den Anweisungen der mit der Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen nicht nachkommen, kann der Zutritt zu dem Justizgebäude verwehrt und der Aufenthalt darin untersagt werden. Verstöße gegen die Hausordnung können ferner als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden. Gegen Hausangehörige bleibt eine disziplinar- und dienstrechtliche Ahndung vorbehalten.
