Sauna Musterklauseln

Sauna. (1) Die Sauna darf nur von Personen benutzt werden, die aus gesundheitlicher Sicht dazu geeignet sind (in Zweifelsfällen empfiehlt es sich den Hausarzt zu konsultieren). (2) In den Saunakammern sind eigene oder Miethandtücher als Sitzunterlage zu verwenden; außerdem darf kein Schuhwerk in den Kammern benützt werden. (3) Die Aufgüsse werden ausschließlich vom Bäderpersonal durchgeführt. Im Einvernehmen mit dem Personal können Aufgüsse auch von den Badegästen selbst vorgenommen werden. Dabei dürfen nur hauseigene Aufgussmittel verwendet werden, die der Badewart vor dem Aufguss vorbereitet. (4) Das Betreten der großen Saunakammer unmittelbar vor bzw. nach dem Aufguss ist verboten (Lüftungsphase). (5) Vor der Benützung des Tauchbeckens und Warmwasserbecken ist zu duschen. (6) Es ist untersagt, die Haare zu färben und zu schneiden. (7) Den Anweisungen des Bäderpersonals ist Folge zu leisten. Die Hinweisschilder sind zu beachten.
Sauna. Die Nutzung durch Hausgäste ist nur außerhalb der offiziellen Schwimmhallen - Öffnungszeiten und nicht vor 07:00h morgens und nicht nach 22:00h abends. möglich. Eine Nutzung ist erst ab 4 Personen(Mindestalter 16 Jahre) möglich.
Sauna. Schach S8 Schallplatten und CDs S9 Schilder­ und Objektbeschriftung S49 Schimmelsanierung S10 Schlosserei/Schmiede S11 Schlüsseldienst S12 Schlüsselfertiges Bauen S13 Schmuck S14 Schmuckpräsentation, privat nach Vereinbarung S15 Schreibwaren S16 Schreinerei/Tischlerei S17 Schuhe S18 Schuhmacher S19 Schuhreparatur S20 Schulartikel S21 Schulbücher S22 Schulranzen S47 Schwimmbad S48 Second­Hand S52 Second­Hand für Damen S51 Second­Hand für Kinder (Bekleid. und Spielzeug) S50 Second­Hand­Mode und ­Bekleidung S40 Sehbehinderung S58 Senioreneinrichtung S23 Sicherheitsdienst S24 Sicherheitstechnische Anlagen S25 Skulpturen S26 Sonnenschutz und Markisen S54 Sonnensegel und ­schirme S27 Sonnenstudio S28 Solartechnik S44 Spiegel S29 Spielwaren S30 Sport S31 Sportbekleidung, Sportschuhe und ­artikel S32 Sportbrillen S59 Sportlertreff S57 Sprachkurse S41 Sprachschule S56 Sprachtherapie S55 Spülwagen S42 Stadtmarketing S33 Stehcafé S60 Stein­, Edelstahl­, Silberbesteckschmuck S34 Steinmetz und Bildhauer S61 Steinreinigung S35 Steinschlagreparatur S36 Stempel S37 Steuerberatung S45 Stressless S38 Stuck­ und Putzarbeiten S39 Supervision T1 Tabakwaren und Raucherbedarf T20 Tagespflege T2 Tankstelle
Sauna. Die Öffnungs- und Einlasszeiten der Sauna werden durch Aushang oder auf der Webseite des V.F.G. unter xxxxx://xxx-xxxx.xx/xxxxx bekannt gemacht. Der V.F.G. kann eine Saunaordnung aufstellen, die die Nutzungsbedingungen dieses Angebotes umfassend regelt
Sauna. Im großen Duschraum gibt es eine Sauna, die nach Absprache mit der Heimleitung genutzt werden kann. Es ist auf eine sachgemäße Nutzung zu achten.
Sauna. Zutrittsberechtigt sind Personen, die sowohl über eine gültige Unisportberechtigung, resp. eine gültige Unicard verfügen, als auch einen Saunaeintritt gelöst haben. Die gekauften Eintritte sind persönlich und nicht übertragbar. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Der Zutritt erfolgt mit der Berner Unicard/PH Card oder mit einer persönlichen Saunacard. Wer nicht im Besitz einer Berner Unicard/PH Card ist, kann gegen ein Depotgeld eine Saunacard im Unisport-Sek- retariat beziehen oder Online bestellen. Wer Unberechtigte in die Sauna einlässt, wird für den Zutritt in die Sauna gesperrt, resp. wird die Sau- nacard entzogen. Die Saunaordnung ist zu befolgen. Wer diese missachtet, droht Verweis aus der Sauna und im Wieder- holungsfall wird der Zutritt in die Sauna gesperrt.
Sauna. Industriegebiet West (KGO)
Sauna. Im Haus befindet sich eine Sauna. Sie kann nach Absprache gegen ein Entgelt genutzt werden. Saunatücher werden gestellt, Xxxxxxxxxxxx bitte mitbringen. Zeitungen und Fernsehraum machen es möglich, sich während des Aufenthalts über aktuelle Tagesereignisse zu informieren. Eine umfangreiche Bibliothek und Videothek stehen zur Verfügung. Für Gäste bieten wir mit zwei PCs und Anschlussmöglichkeiten für Laptops Gelegenheit, das Internet zu nutzen, e-Mails abzufragen oder eigene Texte zu erstellen und auszudrucken. (Es besteht kein Handy-Empfang im Waldschlösschen)

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  • Strahlen Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).

  • Sprache Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich in Deutsch interpretiert und ausgelegt. Alle Mitteilungen und Korrespondenzen werden ausschließlich in dieser Sprache verfasst.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Risiken Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind. Adressausfallrisiken Der Emittent ist dem Risiko ausgesetzt, dass Dritte, die dem Emittenten Geld, Wertpapiere oder anderes Vermögen schulden, ihre Verpflichtungen nicht erfüllen. Dritte können Kunden oder Gegenparteien des Emittenten, Clearing-Stellen, Börsen, Clearing-Banken und andere Finanzinstitute sein. Diese Parteien kommen möglicherweise ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten infolge mangelnder Liquidität, Misserfolgen beim Geschäftsbetrieb, Konkurs oder aus anderen Gründen nicht nach.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden. F.2 Brandschutzanlagen dürfen nicht beschädigt oder in ihrer Funktion eingeschränkt werden. F.3 Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt. F.4 Das Abstellen von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollern, Bierkästen und anderen Gegenständen in den Fluren, den Treppenhäusern oder auf den Vorplätzen der Wohnung ist nicht gestattet.

  • Mängelrüge Außer bei Verbrauchern ist die Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge innerhalb von 14 Werktagen nach Erkennbarkeit des Mangels.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.