Schadenermittlungskosten Musterklauseln

Schadenermittlungskosten. Wir ersetzen Kosten, die den Umständen nach geboten waren, um einen von uns zu ersetzenden Schaden zu ermitteln und festzustellen. Sind Kosten dafür angefallen, dass Sie einen Sachverständigen oder Bei- stand hinzugezogen haben? Diese Kosten ersetzen wir nur insoweit, als Sie dazu vertraglich verpflichtet waren, oder von uns dazu aufgefordert worden sind.
Schadenermittlungskosten. 5.1.1 Wir erstatten Ihnen Schadenermittlungskosten, die im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Rekonstruktion des Schadenhergangs, der Feststellung der Schadenhöhe oder für die Ermittlung des Schadenstifters aufgewendet werden müssen. Darunter fallen auch IT-Forensik-Kosten.
Schadenermittlungskosten. Wir übernehmen die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern die Aufwendungen nach den Umständen geboten waren. Für einen von dir hinzugezogenen Sachverständigen oder Beistand tragen wir die Kosten aber nur, sofern wir dich zur Zuziehung aufgefordert haben. Wir übernehmen die aufgrund eines versicherten Schadens entstehenden Kosten für den Mehrverbrauch an Wasser, Gas und Strom bis 2.000 €.
Schadenermittlungskosten. Der Versicherer übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme für den Versicherungsnehmer alle angemessenen und notwendigerweise entstandenen Kosten, welche der Ermittlung der Höhe des Schadens des Versicherungsnehmers nach einer Unter- brechung seines Geschäftsbetriebs dienen, wenn dieser Schaden dem Grunde nach vom Versicherungsschutz dieses Bausteins 3 (nur die Abschnitte A, B und C) umfasst ist, und die Kosten durch die Beauftragung eines unabhängigen, vom Schadensmanager/ Krisen- dienstleister bestimmten Sachverständigen entstanden sind.
Schadenermittlungskosten. 4.2.1 Der Versicherer erstattet Ihnen Schadenermitt- lungskosten, die im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Rekonstruktion des Schadenhergangs, der Fest- stellung der Schadenhöhe oder für die Ermittlung des Schadenstifters aufgewendet werden müssen.
Schadenermittlungskosten. In Erweiterung von § 10 Nr. 3 VGB übernimmt der Versicherer bei Wasserschäden an versicherten Gebäuden die durch ihn veranlassten Kosten zur Leckortung auch dann, wenn kein Versicherungsfall nach § 4 Nr. 1 b VGB eingetreten ist.
Schadenermittlungskosten. ● ● ● - max. 500 EUR max. 1.000 EUR - - max. 1.000 EUR - - ●
Schadenermittlungskosten. 3.2 Welche Mehrleistungen bieten die Hausrat- versicherung Classic und die Hausratversicherung Basis? 12
Schadenermittlungskosten. Der Versicherer übernimmt Kosten • zur Ermittlung der Quelle, der Gründe, der Entwicklungszusammenhänge und des Ausmaßes des Schadens; • für die Aufbereitung elektronischer Informationen aufgrund gerichtlicher Anforderungen; • zur Identifikation von betroffenen Dateninhabern; • zur Feststellung, ob Daten, die sich auf dem Computer-System befanden, wiederhergestellt, erneut erfasst oder neu erhoben werden können.
Schadenermittlungskosten. 3.2 Welche Kosten übernimmt Ihre Glasversicherung gegen Zusatzbeitrag? 5