Schadenminderung. Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Gene- sung hinderlich sind.
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Samples: Zusatzversicherung Für Freizeitsportler Tarif Inform, Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb) Für Die Krankheitskostenversicherung, Zahnzusatz Versicherung