Besondere Obliegenheiten Musterklauseln

Besondere Obliegenheiten. Inhalt dieses Abschnitts: Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen folgende →Obliegen- heiten beachtet werden: Sie sind verpflichtet, uns auf unser Verlangen jede Auskunft zu er- teilen, die erforderlich ist, um festzustellen, • ob ein Versicherungsfall vorliegt oder • ob wir leistungspflichtig und in welcher Höhe wir leistungspflich- tig sind. Die →versicherte Person ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen durch einen von uns beauftragten Arzt untersuchen zu lassen.
Besondere Obliegenheiten. In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Obliegenheiten gilt für die Differenzdeckung:
Besondere Obliegenheiten. 4.4.1. Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden hat der Versicherungs- nehmer
Besondere Obliegenheiten a. Zur Vermeidung von Überschwemmungs- und Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer - oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag verpflichtet ist - wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten.
Besondere Obliegenheiten. (1) Vor Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen: Der Versicherungsnehmer hat mit seinen persönlichen Daten im In- ternet sorgfältig umzugehen. Insbesondere: − Die Weitergabe von Passwörtern, Zugangscodes oder ähnlich vertraulichen Informationen an andere Personen, die nicht in seinem Haushalt gemeldet sind, ist in Bezug auf Zahlungsmittel (z. B. Kreditkartencodes oder PINs) und andere Anwendungen (z. B. soziale Netzwerke) zu unterlassen. − Offensichtlich unsichere Internetseiten für Zahlungsvorgänge nicht zu verwenden. Insbesondere darauf zu achten, dass die zu Zahlung verwendete Internetseite immer mit „HTTPS“ be- ginnen. − Ein aktuelles Virenschutzsystem auf seinem internetfähigen Computer zu installieren, das stets verwendet und auf dem ak- tuellsten Stand gehalten wird. Ein Virenschutzsystem ist aktu- ell, solange vom Softwarehersteller dafür regelmäßige Updates bzw. Aktualisierungen zum Virenschutz und der Virenerken- nung bereitgestellt und diese durch den Versicherten durchge- führt werden. − Verdächtige E-Mails nicht zu öffnen und unverzüglich zu ent- fernen. − Die Kontostände der bei Zahlungen im Internet verwendeten Konten regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu überprüfen und bei verdächtigen Konto- oder Kreditkartenabrechnungen unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Insbesonde- re: Rückbuchung, Sperrung des Xxxxxx, Meldung bei Bank, po- lizeiliche Anzeige bei Betrugsfällen.
Besondere Obliegenheiten. Als vertraglich vereinbarte, besondere Obliegenheiten hat der Versicherungsnehmer
Besondere Obliegenheiten. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die für den Aufbau der Hagelschutz- anlage aktuellen Aufbauempfehlungen des Lieferanten/Herstellers des je- weiligen Systems beachtet und sorgfältig angewandt wurden. Die Anlage muss entsprechend dem Stand der Technik und der guten fachlichen Praxis errichtet und jährlich auf Funktionstüchtigkeit, insbesondere Stand- und Tragfähigkeit, überprüft worden sein. Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, sind wir nach Maßgabe von § 14 AVBPflanze von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Besondere Obliegenheiten a. Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rück- stauschäden gilt:
Besondere Obliegenheiten. Der Versicherungsnehmer hat zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rück- stauschäden
Besondere Obliegenheiten in der Kraftfahrtunfallversicherung