Schadenminderung. Die versicherte Person hat alles zu tun, was zur Schadenminderung beitragen kann, insbesondere was die Genesung fördert, und sie hat alles zu unterlassen, was diese verzögert. Die versicherte Person unterstützt im Rahmen begleitender Massnahmen des Versicherers die Tätigkeit des Gesundheitsberaters und erteilt ihm die not- wendigen Auskünfte.
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Samples: kkeinsiedeln.ch, licezina.myhostpoint.ch
Schadenminderung. Die versicherte Person hat alles zu tun, was zur Schadenminderung beitragen kann, insbesondere was die Genesung fördert, und sie hat alles zu unterlassen, was diese verzögert. Die versicherte Person unterstützt im Rahmen begleitender Massnahmen des Versicherers die Tätigkeit des Gesundheitsberaters und erteilt ihm die not- wendigen notwendigen Auskünfte.
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Samples: www.fkb.li
Schadenminderung. Die versicherte Person hat alles zu tun, was zur Schadenminderung Schadenminde- rung beitragen kann, insbesondere was die Genesung fördert, und sie hat alles zu unterlassen, was diese verzögert. Die versicherte Person unterstützt im Rahmen begleitender Massnahmen des Versicherers Mass- nahmen von ÖKK die Tätigkeit der Gesundheitsberaterin bzw. des Gesundheitsberaters und erteilt ihr bzw. ihm die not- wendigen notwendigen Auskünfte.
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Samples: stephan-fuhrer.ch