Schadenminderung. Der Versicherungsnehmer hat unabhängig von den unter d) genannten Maßnahmen bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Der Versicherungsnehmer hat dabei, wenn die Umstände dies gestatten, Weisungen des Versicherers einzuholen und soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.
Appears in 1 contract
Schadenminderung. Der Versicherungsnehmer hat unabhängig von den unter d) genannten Maßnahmen Maß- nahmen bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Der Versicherungsnehmer hat dabei, dabei – wenn die Umstände dies gestatten, gestatten – Weisungen des Versicherers einzuholen und – soweit für ihn zumutbar, zumutbar – zu befolgen.
Appears in 1 contract
Samples: Hagel /Mehrgefahren Versicherung
Schadenminderung. Der Versicherungsnehmer hat unabhängig von den unter d) genannten Maßnahmen bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Der Versicherungsnehmer hat dabei, dabei - wenn die Umstände dies gestatten, gestatten - Weisungen des Versicherers einzuholen und - soweit für ihn zumutbar, zumutbar - zu befolgen.
Appears in 1 contract
Samples: Pflanzenversicherung