Schadensersatzansprüche. 1. Sofern Küfner, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Küfner, vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzen, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unerlaubte Handlung begehen, haftet Küfner für den daraus entstehenden Schaden des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Sofern Küfner, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Küfner, eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen Küfner, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3. Vorstehender Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht im Falle der Haftung aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch nicht, soweit eine Haftung wegen der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie vorliegt und auch nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. 4. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
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Schadensersatzansprüche. 1Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels können Sie erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Sofern Küfner, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von Küfner, vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzen, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unerlaubte Handlung begehen, haftet Küfner für weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den daraus entstehenden Schaden des Kunden nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Sofern KüfnerBestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der eEnergie Solutions GmbH , unseren gesetzlichen VertreterVertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von Küfner, eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen Küfner, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Vorstehender Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht im Falle der Haftung aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch nicht, soweit eine Haftung wegen der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie vorliegt und auch nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegtumfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht betrifft. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Wir haften in diesem Fall jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung wegen Verzugs. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
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Schadensersatzansprüche. 1. Sofern Küfner, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Küfner, vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzen, insbesondere aus dem Vertragsverhältnis oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unerlaubte Handlung begehen, haftet Küfner für den daraus entstehenden Schaden Schadensersatzansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Sofern Küfner, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von Küfner, eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, Bestellers sind Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen Küfner, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Schadensersatzansprüchen für Schäden aus der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Vorstehender Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht im Falle der Haftung aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der GesundheitGesundheit und für Schäden, nicht im Falle der Haftung aufgrund des arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch nicht, soweit eine Haftung wegen die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie vorliegt für die Erreichung des Zwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Nutzung des Online-Zuganges übernehmen wir keine Haftung für den etwaigen Verlust oder Manipulation der zur Verfügung gestellten Daten, da ein unbefugter Zugriff durch Dritte nie auszuschließen ist. Die vorgenannten Regelungen gelten auch nicht, soweit eine für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und Verschulden bei Vertragsanbahnung. Eine etwaige Haftung unsererseits nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegtden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
42. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührtVerjährungsfrist für vertragliche Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln der gelieferten Ware beträgt ein Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Diese Verjährungsfrist gilt ferner nicht für verschuldensunabhängige Ersatzansprüche des Bestellers für Aufwendungen, die er zum Zwecke der Nacherfüllung gegenüber seinem Auftraggeber zu tragen hatte.
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