Schließung Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Musterklauseln

Schließung Feuerwehrschlüsseldepot (FSD). Der Feuerwehr ist bei ihrem Eintreffen der gewaltlose Zugang auf das Betriebsgelände, zur BMZ und ggf. zur Parallelanzeige sowie zum Sicherungsbereich der BMA sicherzustellen. In Absprache mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem/der Brandschutzprüfer/in ist ein FSD zu installieren. Die Deponierung von Objektschlüssel bei der Feuerwehr ist ausgeschlossen. Bei der Planung, dem Einbau und dem Betrieb des FSD sind insbesondere die VdS- Richtlinie 2105 „Schlüsseldepots“ und der Anhang C der DIN 14675 „Brandmeldeanlagen“ einzuhalten. Das Schloss der Innentür muss ein nach VdS anerkanntes Doppelbartumstellschloss (anbohr-, absperr- und abtastsicher) mit 6 asymmetrischen Zuhaltungen sein. In Emden ist hierfür ein Umstellschloss eines VdS-anerkannten Hersteller (z. X. Xxxxx Sicherheitssysteme) mit der Schließung „Emden“ vorzusehen und dort zu bestellen (Anschrift siehe 13.5), diese geht bei Defekt des Schlosses oder Demontierung des FSD in Besitz der Feuerwehr Emden unentgeltlich über. Das Schloss kann bestellt werden, nachdem dem der/die Brandschutzprüfer/in der Stadt Emden der Name des Verantwortlichen (Bauherr, Unternehmer, Architekt, Fachingenieur o. ä.) und dessen E-Mail-Adresse übermittelt wurde. Des Weiteren muss die Freigabe für die Bestellung durch den/die Brandschutzprüfer/in oder der Feuerwehr-Einsatzplanung bei dem Hersteller vorliegen. Im FSD sind maximal 3 Schlüssel zugelassen, die „untrennbar miteinander verbunden sein müssen“ (VdS 2105, Pkt. 8.2.7) und mit entsprechenden Anhängeschildern gekennzeichnet werden. In diesem Fall ist der für den inneren FSD-Zylinder vorgesehene Schlüssel rot zu kennzeichnen. Sollen mehr als 4 Objektschlüssel oder Schlüssel für nicht gemeinsame Benutzung des Objektes deponiert werden, muss ein zusätzliches Schlüsseldepot oder ein gesicherter Schlüsselschrank bei der BMZ oder Anlaufstelle für die Feuerwehr installiert werden. Einzelheiten hierzu sind mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem/der Brandschutzprüfer/in der Stadt Emden abzustimmen. Die Zulässigkeit elektronischer oder magnetischer Schließsysteme, z. B. Magnetkarten und Transponder im FSD, ist durch den zuständigen Versicherer schriftlich zu bestätigen. Der Betreiber der BMA verpflichtet sich beim Verwenden von elektrischen Schließsystemen, dass die verwendeten Transponder oder ähnliches jederzeit funktionsfähig sind (rechtzeitiger Tausch der Batterie/AKKU, wenn nötig). Der Feuerwehr ist zu jedem von der Brandmeldeanlage überwachten Bereich Zugang zu gewähren. ...

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