Schließung Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) Musterklauseln

Schließung Feuerwehrschlüsseldepot (FSD). Der Feuerwehr ist bei ihrem Eintreffen der gewaltlose Zugang auf das Betriebsgelände, zur BMZ und ggf. zur Parallelanzeige sowie zum Sicherungsbereich der BMA sicherzustellen. In Absprache mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem/der Brandschutzprüfer/in ist ein FSD zu installieren. Die Deponierung von Objektschlüssel bei der Feuerwehr ist ausgeschlossen. Bei der Planung, dem Einbau und dem Betrieb des FSD sind insbesondere die VdS- Richtlinie 2105 „Schlüsseldepots“ und der Anhang C der DIN 14675 „Brandmeldeanlagen“ einzuhalten. Das Schloss der Innentür muss ein nach VdS anerkanntes Doppelbartumstellschloss (anbohr-, absperr- und abtastsicher) mit 6 asymmetrischen Zuhaltungen sein. In Emden ist hierfür ein Umstellschloss eines VdS-anerkannten Hersteller (z. X. Xxxxx Sicherheitssysteme) mit der Schließung „Emden“ vorzusehen und dort zu bestellen (Anschrift siehe 13.5), diese geht bei Defekt des Schlosses oder Demontierung des FSD in Besitz der Feuerwehr Emden unentgeltlich über. Das Schloss kann bestellt werden, nachdem dem der/die Brandschutzprüfer/in der Stadt Emden der Name des Verantwortlichen (Bauherr, Unternehmer, Architekt, Fachingenieur o. ä.) und dessen E-Mail-Adresse übermittelt wurde. Des Weiteren muss die Freigabe für die Bestellung durch den/die Brandschutzprüfer/in oder der Feuerwehr-Einsatzplanung bei dem Hersteller vorliegen. Im FSD sind maximal 3 Schlüssel zugelassen, die „untrennbar miteinander verbunden sein müssen“ (VdS 2105, Pkt. 8.2.7) und mit entsprechenden Anhängeschildern gekennzeichnet werden. In diesem Fall ist der für den inneren FSD-Zylinder vorgesehene Schlüssel rot zu kennzeichnen. Sollen mehr als 4 Objektschlüssel oder Schlüssel für nicht gemeinsame Benutzung des Objektes deponiert werden, muss ein zusätzliches Schlüsseldepot oder ein gesicherter Schlüsselschrank bei der BMZ oder Anlaufstelle für die Feuerwehr installiert werden. Einzelheiten hierzu sind mit der Feuerwehr-Einsatzplanung und dem/der Brandschutzprüfer/in der Stadt Emden abzustimmen. Die Zulässigkeit elektronischer oder magnetischer Schließsysteme, z. B. Magnetkarten und Transponder im FSD, ist durch den zuständigen Versicherer schriftlich zu bestätigen. Der Betreiber der BMA verpflichtet sich beim Verwenden von elektrischen Schließsystemen, dass die verwendeten Transponder oder ähnliches jederzeit funktionsfähig sind (rechtzeitiger Tausch der Batterie/AKKU, wenn nötig). Der Feuerwehr ist zu jedem von der Brandmeldeanlage überwachten Bereich Zugang zu gewähren. ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.