Schlussverwendungsnachweis. Der Schlussverwendungsnachweis ist möglichst umgehend nach der letzten Mittelüber- weisung für das Vorhaben zu übersenden, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Da- tum des Bewilligungsendes. Bei der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises nicht anerkannte Beträge sind unverzüglich an die DFG zurück zu überweisen, soweit ein Mit- telabruf hierfür erfolgt ist. Dies gilt auch im Rahmen einer Prüfung nach Ziff. 9.
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Schlussverwendungsnachweis. Der Schlussverwendungsnachweis ist möglichst umgehend nach der letzten Mittelüber- weisung für das Vorhaben zu übersenden, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Da- tum des Bewilligungsendes. Bei der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises nicht anerkannte Beträge sind unverzüglich an die DFG zurück zu überweisen, soweit ein Mit- telabruf hierfür erfolgt ist. Dies gilt auch im Rahmen einer Prüfung nach Ziff. 98.
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Samples: Fördervertrag
Schlussverwendungsnachweis. Der Schlussverwendungsnachweis ist möglichst umgehend nach der letzten Mittelüber- weisung für das Vorhaben zu übersenden, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Da- tum des Bewilligungsendes. Bei der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises nicht anerkannte Beträge sind unverzüglich an die DFG zurück zu überweisen, soweit ein Mit- telabruf hierfür erfolgt ist. Dies gilt auch im Rahmen einer Prüfung nach Ziff. 9Ziffer 8.
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Samples: Fördervertrag
Schlussverwendungsnachweis. Der Schlussverwendungsnachweis ist möglichst umgehend nach der letzten Mittelüber- weisung für das Vorhaben zu übersenden, spätestens jedoch 12 Monate nach dem Da- tum des Bewilligungsendes. Bei der Prüfung des Schlussverwendungsnachweises nicht anerkannte Beträge sind unverzüglich an die DFG zurück zu überweisen, soweit ein Mit- telabruf hierfür erfolgt ist. Dies gilt auch im Rahmen einer Prüfung nach Ziff. Ziffer 9.
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