Schlüsselsätze für die Feuerwehr Musterklauseln

Schlüsselsätze für die Feuerwehr. Um Schlüsselsätze für die Feuerwehr im FSD hinterlegen zu können sind durch den Betreiber die nötige Anzahl an Halbzylinder (vorzugsweise mit Objektschließung) dem Errichter zu übergeben. Die Anzahl der Halbzylinder ist gleich der Anzahl der Schlüsselsätze, die für die Feuerwehr benötigt werden. Im Rahmen der Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes sind die Anzahl der benötigten Schlüsselsätze (mindestens jedoch 2) mit dem Ansprechpartner der zuständigen Brandschutzdienststelle (Anlage 1.1: Ansprechpartner der Brandschutzdienststellen) abzustimmen und festzulegen. Ein Schlüsselsatz darf aus max. drei (3) Schlüsseln bestehen. Anstatt eines Schlüssels kann am Schlüsselsatz auch ein Transponder angebracht werden. Bei Transpondern darf keine zeitliche Begrenzung der Schließberechtigung programmiert sein. Mit dem Hersteller des Transponders ist eine Eignung der Unterbringung in einem FSD abzuklären. Schlüsselkarten sind nicht als Schlüssel zugelassen. Unterschiedliche Schlüssel sind eindeutig (z.B. mit Schlüsselanhänger) zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ist auf allen Schlüsselsätzen identisch auszuführen. Wird die maximal zulässige Schlüsselanzahl bzw. mögliche Schlüsselsätze im FSD überschritten oder sind Sonderschlüssel für weitere Schließungen außerhalb der regulären Schließanlage (z.B. untervermietete Räume) notwendig, so ist ein Sonder-FSD (siehe 3.5.3.6) erforderlich. Zusätzlich zu den drei Schlüsseln werden an jedem Schlüsselsatz je ein CL1-Schlüssel und ein Schlüssel für Druckknopfmelder aus Metall manipulationssicher angebracht. Die Halbzylinder sollten nach Möglichkeit bereits vor der Aufschaltung zur ILS Traunstein durch den Errichter im FSD eingebaut werden. Die Schlüsselsätze für die Feuerwehr sind am Tag der Aufschaltung zu übergeben und werden erst nach erfolgter Aufschaltung im FSD hinterlegt. Bei der Erstellung des Brandmelde- und Alarmierungskonzepts ist mit dem Ansprechpartner der zuständigen Brandschutzdienststelle (Anlage 1.1: Ansprechpartner der Brandschutzdienststellen) das Vorgehen zur Prüfung der Innentür des FSD zu vereinbaren und niederzuschreiben. Im Rahmen dieser Prüfung sollen die hinterlegten Schlüsselsätze stichprobenartig auf Funktion geprüft werden. Hier können z.B. auch mögliche Batterien von Transpondern routinemäßig erneuert werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.