Antragstellung. (1) Die Verwaltung erstellt die zur Umsetzung dieser Richtlinie benötigten Formulare, insbesondere den Antrag, die Bewilligung bzw. Ablehnung und den Verwendungsnachweis.
(2) Die Anträge auf Zuwendungen sind schriftlich vor Maßnahmenbeginn über das Quartiersmanagement Steterburg an die Stadt Salzgitter zu richten. Es ist das dafür vorgesehene Antragsformular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds für das Sanierungsgebiet ‘Soziale Stadt - Steterburg‘“ zu verwenden. Das Quartiersmanagement unterstützt die Antragstellerin oder den Antragsteller in beratender Funktion.
(3) Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten: - die Beschreibung der Maßnahme, - das Ziel und die Auswirkungen der Maßnahme auf den Stadtteil, - die Kosten der Maßnahme, - ggf. die zu erwartenden Einnahmen, - ggf. die ehrenamtlichen Leistungen sowie - ggf. die Art und Höhe der Eigenbeteiligung bzw. Sponsorenmittel.
(4) Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Zusammenschlüsse von Bewohnerinnen und Bewohnern, Gruppierungen, Vereine, Einrichtungen und Verbände, die sich im Sinne der Fördergrundsätze und – ziele im Sanierungsgebiet „Soziale Stadt Steterburg“ engagieren.
(5) Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Stadt Salzgitter - Referat Stadtumbau und Soziale Stadt prüft, ob die beabsichtigten Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie grundsätzlich förderfähig sind. Das Quartiersmanagement gibt eine Stellungnahme zur Förderwürdigkeit der Maßnahme ab.
Antragstellung. Sofern die beihilfenrechtliche Rechtsgrundlage dies vorsieht, ist der schriftliche Förderantrag zu stellen, bevor mit den Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit begonnen wurde. Der Förderantrag hat zu enthalten: - Name und Größe des Unternehmens - Beschreibung des Vorhabens einschließlich des Beginns und Abschlusses des Vorhabens - Standort des Vorhabens - Beihilfefähige Kosten - Beihilfebetrag
Antragstellung. Darlehen sind beim örtlich zuständigen Studentenwerk auf einem dort erhältlichen Formblatt zu beantragen.
a) Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Darlehensantrag
b) Einkommens- und Vermögensnachweis für den Antragsteller
c) Nachweise über Studienleistungen, aus denen die Aussicht über einen erfolgreichen Studienabschluss zum im Antrag angegebenen Termin erkennbar ist. Die Studienleistungen sind durch Kopie der Zulassung zur Abschlussprüfung bzw. durch Kopie des Notenblattes bzw. durch eine Bestätigung des Prüfungsamtes oder ein Kurzgutachten eines Mitglieds des Lehrkörpers nachzuweisen; der voraussichtliche Abschlusstermin muss aus diesen Unterlagen ersichtlich sein. Für Doktoranden genügt die Promotionsbescheinigung.
d) Bürgschaftserklärungen (Tz.4)
e) Kontoangabe und SEPA-Lastschriftmandat (Formblatt)
Antragstellung. 2.1 Die Anträge auf Nutzung sind spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Karnevalsverein Grün Gold Gimmersdorf e. V., Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxx, schriftlich einzureichen. Feststehende Termine des Grün Gold Gimmersdorf e. V. bzw. bereits zugesagte Termine haben hierbei Vorrang. Der Schriftsatz kann auch dem vom Vereinsvorstand benannten verantwortlichen Geschäftsführer oder des Beauftragten persönlich übergeben werden. Dieser Antrag muss grundsätzlich folgende, den Veranstalter bindende Angaben enthalten:
a) Termin mit Angaben der Uhrzeiten einschließlich der geplanten Vorbereitungen und Aufräumungsarbeiten für die Nutzung,
b) über den geplanten Ablauf der Veranstaltung - über die gewünschten räume (Foyer, WC, kleiner oder großer Saal, Küche, Bühne, Empore, Umkleide, Dusche, Parkplätze) 1 - ergänzende Verwendung von Gerätschaften und anderen Einrichtungsgegenständen (wie z. B. vorhandene spezielle Beleuchtung, Beschallung und Porzellan, Xxxxxx, Xxxxxx) 2 - Nutzungsumfang Küche, Nutzung Spülmaschine, - Nutzung Theke mit Zapfanlage - über evtl. geplante Werbung im oder am Gebäude (Dekorationen u. ä.) - über mögliche Emissionen durch z. X. Xxxxxxxxxx, Disco, Musikdarbietungen, Feuerwerk - Angabe der zu erwartenden Besucher - Mitteilung über vorgesehene Tierausstellung - über evtl. geplanten Verkauf von Getränken oder anderen Waren 3
c) über die geplanten Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Sanitätsdienst und Feuerschutz)
d) über die geplante Art der Reinigung
e) über eine bestehende oder abzuschließende Unfall- und Haftpflichtversicherung.
2.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Grün Gold Gimmersdorf e. V. einen verantwortlichen Beauftragten namentlich zu benennen. Vor Übergabe der Schlüssel schließen der Veranstalter und der Grün Gold Gimmersdorf e. V., vertreten durch den Geschäftsführer oder dessen Beauftragten, eine bindende und rechtsgültige Vereinbarung. Hierbei sind die in der Antragstellung schriftlich niedergelegten Angaben für den Veranstalter bindend.
2.3 Die Hausordnung und die Gebührenordnung für die Nutzung des Dorfsaales ist Bestandteil der Vereinbarung und werden von dem Veranstalter gegengezeichnet. Durch die Vereinbarung wird das ggf. erforderliche gewerbe- und steuerrechtliche Anmeldeverfahren, sowie sonstige erforderliche behördliche Genehmigungen nicht berührt. Diese sind in eigener Verantwortung durch den Veranstalter selbst einzuholen.
2.4 Reine sportlich ausgerichtete Aktivitäten/Veranstaltungen sind grundsätzlich aus...
Antragstellung. Für die Förderung nach dieser Richtlinie gilt ein zweistufiges Antragsverfahren. Die Antragstellung einschließlich der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise zum Antrag erfolgt gemäß den jeweiligen Antragsverfahren der Durchführer. Der zuständige Durchführer ist berechtigt, bei Bedarf weitere Unterlagen zu verlangen sowie verpflichtende elektronische Formulare für notwendige Unterlagen bereitzustellen. Förderanträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags; dies gilt auch bei Nachinvestitionen im Rahmen bestehender Contractingverträge, bei denen das Vorhaben der Nachinvestition erst mit Abschluss der weiteren Liefer- und Leistungsverträge des Contractors mit Dritten beginnt. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden und führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns. Bei Antragstellung zum förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim BAFA bzw. bei der KfW maßgeblich. Erfolgt eine Maßnahme im Rahmen der Umsetzung eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), so ist dies unter Bezugnahme auf den iSFP im Rahmen des Antrags zu kennzeichnen Der Energieeffizienz-Experte prüft, ob die beantragte Maßnahme dem iSFP entspricht und sie daher als iSFP-Maßnahme gewertet werden kann; unwesentliche inhaltliche Abweichungen, Ambitionssteigerungen oder Änderungen der zeitlichen Reihenfolge, sind dabei unschädlich. Die Durchführer sind berechtigt, bei Bedarf weitere Unterlagen bzw. Auskünfte zum iSFP zu verlangen und verpflichtende elektronische Formulare für notwendige Unterlagen bzw. Erklärungen bereitzustellen. Ein Verzicht auf die Zusage nach der BEG WG ist über das kreditdurchleitende Finanzierungsinstitut (Kredit) oder direkt beim Durchführer (Zuschuss sowie Antragstellern nach Nummer 6.1 Buchstabe c) möglich. Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung beim Durchführer kann in der BEG WG ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (identisches Investitionsobjekt und identische Maßnahmen bzw. Effizienzhaus-Stufe) gestellt werden („Sperrfrist“); dies gilt nicht wenn der Verzicht erklärt wird, um zwischen den Förderarten „Kreditförderung“ und „Zuschussförde...
Antragstellung. Der Antrag zur Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Integrierte Feuer- wehr- und Rettungsleitstelle Bodensee ist spätestens 8 Wochen vor Anschluss- termin vom Anlagenbetreiber an den Konzessionär schriftlich zu stellen. Zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem Konzessionär wird ein Vertrag geschlossen, der den Teilnehmer-Anschluss zur Übertragung von Brandmeldungen auf die Integrierte Leitstelle regelt. Die vorliegenden Techni- schen Aufschaltbedingungen sind von den Vertragsparteien zwingend zu be- achten. Der Vertrag wird dem Antragsteller vom Konzessionär rechtzeitig zuge- sandt. Eine Mitteilung über die Antragstellung des Objektträgers erhält die Unte- re Baurechtsbehörde und die zuständige Brandschutzdienststelle vom Anla- genbetreiber.
Antragstellung. Die Steuerpflichtigen reichen ihre Anträge auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens in dem Vertragsstaat ein, in dem sie ansässig sind. In Fällen, in denen es um die Abgrenzung von Einkünften oder Abzügen zwischen verbundenen Personen geht, übermittelt jede Person ihren Antrag dem Vertragsstaat, in dem sie ansässig ist.
Antragstellung. ◼ Die RPK-Einrichtung unterstützt den betroffenen Menschen bei der Antragstellung. Das Gut- achten wird zusammen mit dem förmlichen Antrag an den (voraussichtlich) für die medizi- nische Rehabilitation zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. ◼ Alternativ hat der betroffene Mensch auch die Möglichkeit, den Antrag unmittelbar beim Rehabilitationsträger zu stellen, der dann die Prüfung des Antrages (z. B. im Hinblick auf versicherungsrechtliche Voraussetzungen) und ggf. die Vorabklärung sowie das Aufnahme- verfahren einleitet.
Antragstellung. Die Anträge selbst sind, wie in der Vergangenheit auch, bei der DFL GmbH und dort entweder bei dem jeweiligen Direktor Finanzen, Lizenzierung oder Recht einzureichen.
Antragstellung. Der Antrag ist beim LufABw unter Beibringung aller Antragsunterlagen (gemäß Anlage 3 Anhänge 1 oder 2) zu stellen. Die Antragsfrist endet mit Ablauf des Unterliegens unter die Wehrüberwachung gemäß § 24 WPflG. Das LufABw prüft die Antragsunterlagen, be- stätigt die in der Bundeswehr erworbene Ausbildung, Erfahrung, Erlaubnis und Berechti- gung und bescheinigt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Beendigung der militärischen fliegerischen Verwendung weder ein Flugverbot, das Ruhen oder eine Be- schränkung der Erlaubnis / Berechtigung angeordnet, noch der Widerruf gem. den Best- immungen der ZV A1-271/4-8901 i. V. m. der ZV A1-271/5-8901 ausgesprochen wurde. Liegen keine nach der Vereinbarung anerkennungsfähigen Tatbestände vor, erfolgt die Ablehnung des Antrags durch das LufABw.