Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers Musterklauseln

Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten ergänzenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die den Auftragnehmer ggf. zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten. In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten ausschließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist dem Auftragnehmer untersagt, es sei denn, dass der Auftraggeber dieser schriftlich zugestimmt hat.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Unternehmen und seine Betriebsabläufe so zu gestalten, dass die Daten, auf die er im Zusammenhang mit den Wartungs-/Pflegearbeiten Zugriff erhält, vor der unbefugten Kenntnisnahme Dritter geschützt sind.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten ergänzenden Weisun- gen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die den Auftragnehmer ggf. zu einer ander- weitigen Verarbeitung verpflichten. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten ausschließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist dem Auftragnehmer unter- sagt, es sei denn, dass der Auftraggeber dieser schriftlich zugestimmt hat. Der Auftragnehmer verpflich- tet sich, die Datenverarbeitung im Auftrag nur in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchzuführen.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. 5. 1. Die Verarbeitung der vertragsgegenständlichen Daten durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen in Verbindung mit den ggf. erteilten Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung ist nur aufgrund zwingender europäischer oder mitgliedsstaatlicher Rechtsvorschriften zulässig (z. B. im Falle von Ermittlungen durch Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehörden). Ist eine Verarbeitung aufgrund zwingenden Rechts erforderlich, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der ge- troffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten ergän- zenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die den Auftragneh- mer ggf. zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten. In einem solchen Fall teilt der Auf- tragsverarbeiter dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, so- fern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Inte- resses verbietet. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten aus- schließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon ab- weichende Verarbeitung von Daten ist dem Auftragnehmer untersagt, es sei denn, dass der Auf- traggeber dieser schriftlich zugestimmt hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Datenverar- beitung im Auftrag nur in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchzuführen.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. 3.1.2.1 Bei Lieferung der vereinbarten Produkte leistet der AN Gewähr,
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. Der AN wird die vertragliche Leistung ordnungsgemäß und fachgerecht unter Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik erbringen. Er wird überdies den Erfordernissen eines in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht optimierten Betriebs der von ihm zu betreuenden Anlagen und Ausrüstungen Rechnung tragen. Der AN wird das geforderte Qualitätsniveau beibehalten und berücksichtigt die Betriebs- bzw. Wartungsvorschriften der Hersteller dieser Anlagen / Ausrüstungen, soweit diese verfügbar sind. Ergibt sich aus während der Vertragslaufzeit eintretenden Änderungen der technischen Regelwerke und / oder der gesetzlichen Bestimmungen die Notwendigkeit einer Anpassung der Vertragsleistungen oder einer Teilleistung, hat der AN den AG hierüber schriftlich zu unterrichten. Dies gilt für alle Teilleistungen des Betriebsführungsvertrages. Der AN verpflichtet sich, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zuverlässiges und qualifiziertes Personal, das mit den jeweils übertragenen Aufgaben und, soweit erforderlich, mit den objektspezifischen Anforderungen vertraut ist, einzusetzen. Der AN hat dem AG die von ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung erbrachte und vorgesehene Leistungen im vereinbarten Umfange in der WEB Plattform zu dokumentieren. Weitergehende Papierdokumentationen und Berichte sind nicht Auftragsbestandteil. Der AN verpflichtet sich zur Rückgabe von Dokumenten des AG und zur Übergabe der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise innerhalb von max. 3 Monaten nach Ablauf des Vertrages. Der AN hält die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen ein.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. 1.1 Die Leistungen der am Projekt Beteiligten sind so zu steuern, dass diese den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit einschließlich der Grundsätze und Voraussetzungen für einen späte- ren wirtschaftlichen Betrieb des Bauwerks / der baulichen Anlage und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durch die Sachkunde des Auftraggebers nicht gemindert. Der Auftragnehmer hat durch die Vorbereitung von Entscheidungen (mit Darstellung von Alternativen) und ihre Dokumentation für die Transparenz und Ordnungsmäßigkeit der Projektvorbereitung und –durchführung Sorge zu tragen.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. (1) Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind auf das Datengeheimnis verpflichtet (Artikel 28 (3) b EU- DSGVO). Die Einhaltung wird durch den Auftragnehmer überwacht.
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers. 3.1.2.1 Bei der Leistungsausführung leistet der AN Gewähr,