Schriftform und salvatorische Klausel. 11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mit- teilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertrags- abwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von An- sprechpersonen). 11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertra- ges wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschrif- ten verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Verein- barung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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Samples: Instandhaltungsvertrag, Wartungsvertrag, Wartungsvertrag
Schriftform und salvatorische Klausel. 11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mit- teilungen Miteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertrags- abwicklung Vertragsabwicklung sind (z.z. B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von An- sprechpersonenAnsprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertra- ges Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschrif- ten Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Verein- barung Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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Samples: Wartungsvertrag, Wartungsvertrag
Schriftform und salvatorische Klausel. 11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mit- teilungen Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertrags- abwicklung Vertragsabwicklung sind (z.z. B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von An- sprechpersonenAnsprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertra- ges Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschrif- ten Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Verein- barung Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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Samples: Wartungsvertrag
Schriftform und salvatorische Klausel. 11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mit- teilungen Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertrags- abwicklung Vertragsabwicklung sind (z.z. B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von An- sprechpersonenAnsprechpersonen).
11.2 . Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertra- ges Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen Bestim- mungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschrif- ten Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Verein- barung Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten gewoll- ten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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Samples: Instandhaltungsvertrag
Schriftform und salvatorische Klausel. 11.1 SERVOLIFT
(13.1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mit- teilungen Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertrags- abwicklung Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von An- sprechpersonen).
11.2 (13.2) Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertra- ges Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschrif- ten Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Verein- barung Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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Samples: Wartungsvertrag