Schulaufsichtliche Reisekosten. Der Bund übernimmt die im Rahmen der Deutschen Auslandsschularbeit entstehenden notwendigen Kosten für die erforderlichen Reisen der KMK- Beauftragten. Die Dienstreisegenehmigung erteilt die zuständige Landesbehörde im Einvernehmen mit dem BVA – ZfA –. Für die Reisekostenerstattung gilt Bundesrecht.
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Samples: Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung, Verwaltungsvereinbarung
Schulaufsichtliche Reisekosten. Der Bund übernimmt die im Rahmen der Deutschen Auslandsschularbeit entstehenden notwendigen Kosten für die erforderlichen Reisen der KMK- KMK-Beauftragten. Die Dienstreisegenehmigung erteilt die zuständige Landesbehörde im Einvernehmen mit dem BVA – ZfA –. Für die Reisekostenerstattung gilt Bundesrecht.
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