Common use of Schulgeld bei Internatsschülern Clause in Contracts

Schulgeld bei Internatsschülern. Bei Internatsschülern wird jeweils in Höhe des gültigen Schulgeldrestbetrages (Schulgeld, abzüglich staatl. Schulgeldersatz) ein entsprechender Einbehalt vom Internatsgeld vorgenommen und der Schule gutgeschrieben. Für Familien, aus denen mehrere Kinder gleichzeitig die Christian-von-Bomhard Schule besuchen, gilt folgende Regelung: - für das 2. Kind ermäßigt sich der Schulgeldrestbetrag (Schulgeld abzgl. Staatl. Schulgeldersatz) auf jeweils 50 % (derzeit monatlich 45,00 Euro x 50 % = 22,50 Euro) - für das 3. und jede weitere Kind entfällt die Zahlung eines Schulgeldrestbetrages

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Schulgeld bei Internatsschülern. Bei Internatsschülern wird jeweils in Höhe des gültigen Schulgeldrestbetrages (Schulgeld, abzüglich ab- züglich staatl. Schulgeldersatz) ein entsprechender Einbehalt vom Internatsgeld vorgenommen und der Schule gutgeschrieben. Für Familien, aus denen mehrere Kinder gleichzeitig die ChristianXxxxxxxxx-vonxxx-Bomhard Xxxxxxx-Schule besuchenxxxx- xxxx, gilt folgende Regelung: - für das 2. Kind ermäßigt sich der Schulgeldrestbetrag (Schulgeld abzgl. Staatl. SchulgeldersatzSchulgel- dersatz) auf jeweils 50 % (derzeit monatlich 45,00 Euro x 50 % = 22,50 Euro) - für das 3. und jede weitere Kind entfällt die Zahlung eines Schulgeldrestbetrages

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Schulgeld bei Internatsschülern. Bei Internatsschülern wird jeweils in Höhe des gültigen Schulgeldrestbetrages (Schulgeld, abzüglich staatl. Schulgeldersatz) ein entsprechender Einbehalt vom Internatsgeld vorgenommen und der Schule gutgeschrieben. Für Familien, aus denen mehrere Kinder gleichzeitig die Christian-von-Bomhard Schule besuchen, gilt folgende Regelung: - für das 2. Kind ermäßigt sich der Schulgeldrestbetrag (Schulgeld abzgl. Staatl. Schulgeldersatz) auf jeweils 50 % (derzeit monatlich 45,00 Euro x 50 % = 22,50 Euro) - für das 3. und jede weitere Kind entfällt die Zahlung eines Schulgeldrestbetrages)

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Schulgeld bei Internatsschülern. Bei Internatsschülern wird jeweils in Höhe des gültigen Schulgeldrestbetrages (Schulgeld, abzüglich staatl. Schulgeldersatz) ein entsprechender Einbehalt vom Internatsgeld vorgenommen und der Schule gutgeschrieben. Für Familien, aus denen mehrere Kinder gleichzeitig die Christian-von-Bomhard Schule besuchen, gilt folgende Regelung: - für das 2. Kind ermäßigt sich der Schulgeldrestbetrag (Schulgeld abzgl. Staatl. Schulgeldersatz) auf jeweils 50 % (derzeit monatlich 45,00 54,00 Euro x 50 % = 22,50 27,00 Euro) - für das 3. und jede weitere Kind entfällt die Zahlung eines Schulgeldrestbetrages

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