Abfälle. Wir halten unsere Schule sauber und nutzen für unseren Müll stets die Abfalleimer. Wir achten darauf, dass am Ende des Schultags nichts mehr auf dem Boden unseres Klassen- zimmers liegt.
Abfälle. 8.1 Brennbare Abfälle sind mindestens täglich bei Schluss der Arbeit oder bei Schichtwechsel aus den Arbeitsräumen zu entfer- nen. Sie sind im Freien mit sicherem Abstand oder in feuerbe- ständig abgetrennten Räumen zu lagern.
8.2 Ölige, fettige oder mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Putzwolle, Lappen und dergleichen dürfen nur in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel - keinesfalls in der Ar- beitskleidung - aufbewahrt werden.
8.3 Zigarettenasche und sonstige Abfälle, die noch Glut enthalten können, sind getrennt von anderen brennbaren Abfällen in geeig- neten Aschenbehältern aufzubewahren.
Abfälle. Ansprüche wegen Schäden • die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Abfälle nach Auslieferung entstehen; • aus Eigentum, Besitz oder Betrieb von Anlagen oder Einrichtungen zur Endablagerung von Abfällen.
Abfälle. Brennbare Abfälle sind mindestens täglich bei Schluss der Arbeit oder bei Schichtwechsel aus den Arbeitsräumen zu entfernen. Sie sind im Freien mit sicherem Abstand oder in feuerbeständig abgetrennten Räumen zu lagern.
Abfälle. Abfälle jeglicher Art sind an den von Kraftwerk1 bezeichneten Orten und in zweckmässiger Weise zu deponieren. Falls notwendig, ist die Mietpartei verpflichtet, geeignete Behälter (Container) anzuschaffen und regelmässig zur Leerung bereitzustellen.
Abfälle. Abfälle jeglicher Art dürfen nur an den von der Vermieterin bestimmten Orten und in zweckmässiger Weise aufbewahrt werden, vorbehalten bleiben behördliche oder gesetzliche Bestimmungen.
Abfälle. Vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen Angaben zum Entsorgungsweg
Abfälle. Gemäß der Abfall- Wirtschaftsgesellschaft des Kreises Rendsburg – Eckernförde besteht die Trennpflicht des Mülls. Es sollte, wie folgt getrennt werden: Papier, Verbundstoffe, Bio-Müll, Restmüll, Glas, Windeln. Weitere Information sind Ihnen bei der Anreise ausgehändigt worden. Der Müllplatz befindet sich im Eingangsbereich, auf dem Parkplatz links und die Entsorgung ist zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich. Da es sich um eine Trennpflicht handelt, ist die Aufsichtsperson beauftragt, den Müll zu kontrollieren und nötigenfalls auch berechtigt, die Annahme zu verweigern, bzw. eine Gebühr zu erheben. (Sperr-,Sonder- & Elektromüll wird nicht angenommen.) Das Ablagern von Müll auf dem Campingplatz, eigenem Stellplatz, Steilküste, Strand, Getreidefeldern, Parkplatz oder vor dem Müllplatz ist nicht ge- stattet und wird als Umweltverschmutzung angesehen und mit einer Gebühr von 50,- € und einer Anzeige geahndet.
Abfälle. Alle Stoffe, Präparate oder anderen Gegenstände, die zu den Gruppen gehören, die in Anhang I der Richtlinie Nr. 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle genannt sind, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, wie bei der Handelskammer hinterlegt.
Abfälle. Im Interesse aller Nutzer ist nach Möglichkeit der Anfall von Abfällen nach Möglichkeit gering zu halten und vom Mieter spätestens mit Ende der Mietzeit auf eigene Kosten zu entsorgen. .