Schulrecht Musterklauseln

Schulrecht. Die Deckung wird zur Wahrung Ihrer Interessen oder der Interessen Ihrer Angehörigen gewährt, wenn eine nicht verwaltungsrechtliche Entscheidung im Zusammenhang mit dem Schulrecht für Sie oder Ihre Angehörigen nachteilig ist, und zwar ausschließlich auf individueller Basis.

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  • Hausrecht Der Aussteller unterliegt während der Ver- anstaltung auf dem gesamten Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxx Xxxxx Xxxxxx. Den Anord- nungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten.

  • Zutrittsrecht Anschlussnutzer und Anschlussnehmer haben dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers den Zutritt zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen oder zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach diesem Vertrag oder nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. Europäische Netzkodizes, EnWG, EEG oder KWKG), insbesondere zur Unterbrechung und Trennung des Anschlusses oder zur Unterbrechung der Anschlussnutzung sowie zur Ausübung des Messstellenbetriebs einschließlich der Messung, erforderlich ist.

  • Urheberrecht ● Bei der Nutzung des pädagogischen Netzes der Schule und von Office 365 sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Fremde Inhalte, deren Nutzung nicht durch freie Lizenzen wie Creative Commons, GNU oder Public Domain zulässig ist, haben ohne schriftliche Genehmigung der Urheber nichts im pädagogischen Netz oder in Office 365 zu suchen, außer ihre Nutzung erfolgt im Rahmen des Zitatrechts. ● Fremde Inhalte (Texte, Fotos, Videos, Audio und andere Materialien) dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung des Urhebers veröffentlicht werden. Dieses gilt auch für digitalisierte Inhalte. Dazu gehören eingescannte oder abfotografierte Texte und Bilder. Bei vorliegender Genehmigung ist bei Veröffentlichungen auf einer eigenen Website ist, der Urheber zu nennen, wenn dieser es wünscht. ● Bei der unterrichtlichen Nutzung von freien Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OER) sind die jeweiligen Lizenzen zu beachten und entstehende neue Materialien, Lernprodukte bei einer Veröffentlichung entsprechend der ursprünglichen Creative Commons Lizenzen zu lizenzieren. ● Bei von der Schule über das pädagogische Netz oder Office 365 zur Verfügung gestellten digitalen Inhalten von Lehrmittelverlagen ist das Urheberrecht zu beachten. Eine Nutzung ist nur innerhalb der schulischen Plattformen zulässig. Nur wenn die Nutzungsbedingungen der Lehrmittelverlage es gestatten, ist eine Veröffentlichung oder Weitergabe digitaler Inhalten von Lehrmittelverlagen zulässig. ● Stoßen Benutzer im pädagogischen Netz oder in Office 365 auf urheberrechtlich geschützte Materialien, sind sie verpflichtet, dieses bei einer verantwortlichen Person anzuzeigen. ● Die Urheberrechte an Inhalten, welche Benutzer eigenständig erstellt haben, bleiben durch eine Ablage oder Bereitstellung in Office 365 unberührt. Unzulässige Inhalte und Handlungen Benutzer sind verpflichtet, bei der Nutzung des pädagogischen Netzes und von Office 365 geltendes Recht einzuhalten. ● Es ist verboten, pornographische, gewaltdarstellende oder -verherrlichende, rassistische, menschenverachtende oder denunzierende Inhalte über das pädagogische Netz und Office 365 abzurufen, zu speichern oder zu verbreiten. ● Die geltenden Jugendschutzvorschriften sind zu beachten. ● Die Verbreitung und das Versenden von belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalten ist unzulässig. ● Die E-Mail Funktion von Office 365 darf nicht für die Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung genutzt werden.

  • Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen

  • Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (T.W.O. Technische Werke Osning GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx 000, 00000 Xxxxx [Xxxxx.], E-Mail: xxxx@xxx.xx, Tel.: 00000 000-0, Fax: 00000 000-000) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Schulung 21 Leistungserbringer (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teilnehmen- den Vertragsärzte gemäß §§ 4 und 5 umfassend über die Ziele und Inhalte des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Über- weisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die gelten- den Therapieempfehlungen transparent dargestellt. Die teilnehmenden Ver- tragsärzte bestätigen den Erhalt der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 6. (2) Schulungen der teilnehmenden Vertragsärzte nach §§ 4 und 5 dienen der Er- reichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schu- lungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbesondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, ab. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiter- bildungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbil- dungsveranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizini- schen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arz- neimitteltherapie gemäß Anlage 1 der DMP-A-RL einbezogen werden. (4) Die Schulung der Leistungserbringer über Ziele und Inhalte der strukturierten Behandlungsprogramme muss richtlinienkonform gemäß der DMP-A-RL erfol- gen. Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer ver- mittelt werden und die für die Durchführung von Disease-Management-Pro- grammen in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden.

  • Datenschutzklausel 1. Der Vermieter und seine Lizenzpartner sind verantwortliche Stellen und Dienstanbieter im Sinne des Datenschutzrechts nach dem Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG). Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung vom Vermieter für Dritte unzugänglich erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung) des Vermieters und dessen Lizenzgebers, wenn eine entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligung auch für Werbung (Double-Opt-In) vorliegt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung oder an beteiligte Haftpflicht- und Kaskoversicherer und zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung von Unfallschäden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung bedarf der besonderen gesetzlichen Erlaubnis oder der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Mieters/Fahrers (s. o.). Der Mieter/Fahrer kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. gemäß §§ 6, 19, 34 BDSG, Artikel 6 EU-DSGVO) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht für den Mieter/Fahrer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. gemäß §§ 6, 20, 35 BDSG, Artikel 16 ff. EUDSGVO) ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren des Mieters/Fahrers nach Berichtigung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die im Mietvertrag genannten Kontaktdaten oder über jede Stelle, die die Daten nach Maßgabe dieser Bestimmungen gespeichert hat, möglich. 2. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG, Artikel 7 Abs. 3 EU-DSGVO: Der Mieter/ Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an den umseitig genannten Vermieter unter Angabe der dort genannten Adresse zum Kennwort: Widerspruch, oder per Email unter Angabe des umseitig genannten Vermieters an: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx.

  • Auskunftsrecht Jedem Mitglied ist auf Verlangen in der Mitgliederversammlung vom Vorstand oder Aufsichtsrat Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu geben, soweit das zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.

  • Schlichtung Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 68 TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entspre- chenden Antrag an die Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlich- tungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.