Schulung des Personals. Innerhalb von 30 Tagen ab Aufforderung durch den Auftraggeber muss der Auftragnehmer das Personal des Auftraggebers für die Bedienung und Wartung der installierten Geräte und Anlagen einschulen. Die erfolgte Einschulung ist einvernehmlich in einem Protokoll festzuhalten.
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Schulung des Personals. Innerhalb von 30 Tagen ab Aufforderung durch den Auftraggeber muss der Auftragnehmer das Personal des Auftraggebers für die Bedienung und Wartung der installierten Geräte und Anlagen einschulen. Die erfolgte Einschulung ist einvernehmlich in einem Protokoll festzuhalten.
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