Ziel und Zweck Musterklauseln

Ziel und Zweck. Der vorliegende GAV hat im Interesse der Vertragspartner zum Ziel, in gemeinsamer Verantwortung zeitgemässe Arbeits- und Anstellungs- bedingungen festzulegen, die Arbeitsplätze sowie die soziale und wirt- schaftliche Entwicklung der Branche in der Schweiz zu sichern, die Gleichstellung und Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden sicher- zustellen, eine nachhaltige Sozialpartnerschaft zu verfolgen und die Zusammenarbeit unter den Vertragsparteien zu festigen sowie Mass- nahmen zur Konfliktbewältigung festzulegen.
Ziel und Zweck. In dieser Richtlinie werden sicherheits-, energie-, qualitäts- und umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von Fremdfirmen auf den Betriebsgeländen der DAW-Gruppe (im Folgenden nur noch „DAW“ genannt) beschrieben, um den hohen Qualitätsstandstandard zu erhalten. Dazu gehören die Vermeidung von Unfällen mit Personenschäden, Schäden an Betriebseinrichtungen und Umweltschäden sowie ein nachhaltiges und energiebewusstes Handeln.
Ziel und Zweck. Das Ziel aller Hygienemaßnahmen in den Teststellen für Bürgertestungen nach § 4a TestV ist der Schutz der Testpersonen sowie des Personals vor Infektionsübertragungen. Nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellt der Hygieneplan ein verbindliches Instrument für die Festlegung konkreter Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionshygiene dar.
Ziel und Zweck. 1 Gemäss Artikel 23g NHG sowie den Artikeln 20 und 21 PäV dient der Regionale Naturpark Beverin der nachhaltigen Regionalentwicklung, mit dem Zweck eine nachhaltig betriebene Wirtschaft zu fördern, die Qualität von Natur und Landschaft zu erhalten und aufzuwerten, sowie die gesellschaftliche Entwicklung zu stärken. Die Projekte und Tätigkeiten stützen sich auf die strategischen Ziele des Bundes (BAFU): a) Erhaltung und Aufwertung der Qualität von Natur und Landschaft b) Stärkung einer nachhaltig betriebenen Wirtschaft c) Sensibilisierung und Umweltbildung d) Management, Kommunikation und räumliche Sicherung e) Forschung. 2 Weiter stützen sich die Projekte und Tätigkeiten auf die konkretisierten parkspezifischen strategischen Ziele des Verein Naturpark Beverin: f) Wir arbeiten an Erhalt, Förderung und Wertschätzung von Biodiversität, intakten Lebensräumen sowie lebendigen und vielfältig genutzten Kulturlandschaften. g) Wir gestalten durch Nutzung lokaler Ressourcen eine authentische, nachhaltige und zukunftsorientierte Regionalwirtschaft mit Partnern aus Tourismus, Gewerbe und Landwirtschaft. h) Wir stärken die kulturelle Vielfalt und Identität, schaffen Raum für die gesellschaftliche Entwicklung und sensibilisieren durch Auseinandersetzung mit regional wirksamen Themen. i) Wir fördern erneuerbare Energien, Energieeffizienz und umweltfreundliche Mobilität als Selbstverständlichkeit im Alltag, um klimaneutral zu werden. j) Wir machen uns als Ermöglicher für lokale Anliegen stark, gestalten Chancen und sind als Pionier- und Modellregion bekannt. k) Wir initiieren, koordinieren und begleiten Forschung zu regionalen Themen zusammen mit wissenschaftlichen Institutionen und der lokalen Bevölkerung und regen basierend darauf innovative Projekte an.
Ziel und Zweck. 2.1 Dieses Reglement verfolgt folgende Zielsetzungen: 1. die Vertretung und Wahrung der Interessen der Mitarbeiter wie der Interes- sen des Betriebes; 2. ein gutes Einvernehmen und Zusammenwirken zwischen den Arbeitneh- menden, der Geschäftsleitung und den Vertragspartnern im einzelnen Be- trieb; 3. die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens, um damit ein gutes Betriebs- klima zu bewirken; 4. die Förderung des Interesses an der Arbeit und der betrieblichen Leistungs- fähigkeit; 5. die gegenseitige Information und Zusammenarbeit.
Ziel und Zweck. 1Die Post und die/der aufgrund einer betriebsorganisatorischen Veränderung betroffene Mitarbeitende unternehmen alles, um eine beschäftigungssichernde Perspektive zu finden. Die in diesem Sozialplan vereinbarten Massnahmen sollen dieses Ziel nachhaltig unterstützen, wobei der Eigenverantwortung der Betroffenen eine hohe Bedeutung beigemessen wird. 2Bei der individuellen Umsetzung ist insbesondere auf das Alter, die persön- lichen Verhältnisse, den Gesundheitszustand und die Fähigkeiten der betroffenen Person Rücksicht zu nehmen. Den Prioritäten der/des Mitarbei- tenden ist nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. 3Wenn bei einer betriebsorganisatorischen Veränderung mindestens 31 Mitarbeitende von einem Stellenabbau betroffen sind, informiert die Post die Gewerkschaften und es erfolgt eine Anhörung (Mitwirkungsgrad 2). 4Wenn aufgrund einer betriebsorganisatorischen Veränderung mindestens 450 Mitarbeitende und mindestens 250 Personaleinheiten von einem geplanten Stellenabbau betroffen sind, werden unmittelbar nach dem Entscheid der Post mit den Gewerkschaften Verhandlungen über flankierende Massnahmen geführt (ergänzend zu diesem Sozialplan). 5Die flankierenden Massnahmen können folgende Elemente umfassen (abschliessende Aufzählung): – Arbeitszeitverkürzungen – Solidaritätsmodelle – Altersteilzeit – Pensionierungslösungen
Ziel und Zweck. Der vorliegende GAV hat im Interesse der dedica-Institutionen, in der Folge Arbeitge- ber genannt, und deren Mitarbeitenden und der Personalverbände zum Ziel: – fortschrittliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen anzubieten; – für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, das geprägt ist von Respekt, Vertrauen und Friedfertigkeit; – Einsatzfreudigkeit, Teamfähigkeit und Selbstverantwortung der Mitarbeitenden zu fördern; – die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Branche zu sichern; – unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern; – Meinungsverschiedenheiten in einer Kultur der Partnerschaft zu regeln; – sich dem Grundsatz von Treu und Glauben zu verpflichten; – den Arbeitsfrieden zu wahren; – die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleis- ten und diskriminierendes Verhalten nicht zu dulden; – Frauen und Männern den Zugang zu allen Hierarchiestufen zu ermöglichen und Entwicklungen zu unterstützen, damit Erwerbs-, Betreuungs- und Hausar- beit vereinbar sind.
Ziel und Zweck. Der vorliegende GAV hat im Interesse der dedica Institutionen, in der Folge Arbeit- geber genannt, und deren Mitarbeitende und der Personalverbände zum Ziel: – fortschrittliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen anzubieten – für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, das geprägt ist von Respekt, Vertrauen und Friedfertigkeit – Einsatzfreudigkeit, Teamfähigkeit und Selbstverantwortung der Mitarbeitenden zu fördern – die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Branche zu sichern – unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern – Meinungsverschiedenheiten in einer Kultur der Partnerschaft zu regeln – sich dem Grundsatz von Treu und Glauben zu verpflichten – den Arbeitsfrieden zu wahren – die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleis- ten – Frauen und Männern den Zugang zu allen Hierarchiestufen zu ermöglichen und Entwicklungen zu unterstützen, damit Erwerbs-, Betreuungs- und Hausar- beit vereinbar sind und diskriminierendes Verhalten nicht zu dulden.
Ziel und Zweck. Die Betreuungsvereinbarung ist Ausdruck des beiderseitigen Willens von Betreuenden und Promovierenden, im Hinblick auf die angestrebte Promotion vertrauensvoll und zielführend zusammenzuarbeiten. Im Sinne einer bilateralen Absichtserklärung bietet sie einen Orientierungsrahmen, ohne dass hieraus jedoch rechtswirksame Ansprüche abgeleitet werden können.
Ziel und Zweck. Eine Betreuungsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten. Die Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen durch die strukturierte Kooperation zwischen Betreuenden und Promovierenden eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen werden kann. Bitte füllen Sie diese Betreuungsvereinbarung zusammen mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer Ihrer Dissertation aus.