Ziel und Zweck Musterklauseln

Ziel und Zweck. Der vorliegende GAV hat im Interesse der dedica Institutionen, in der Folge Arbeit- geber genannt, und deren Mitarbeitende und der Personalverbände zum Ziel: – fortschrittliche Anstellungs- und Arbeitsbedingungen anzubieten – für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, das geprägt ist von Respekt, Vertrauen und Friedfertigkeit – Einsatzfreudigkeit, Teamfähigkeit und Selbstverantwortung der Mitarbeitenden zu fördern – die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Branche zu sichern – unternehmerisches Denken und Handeln zu fördern – Meinungsverschiedenheiten in einer Kultur der Partnerschaft zu regeln – sich dem Grundsatz von Treu und Glauben zu verpflichten – den Arbeitsfrieden zu wahren – die Gleichstellung und Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleis- ten – Frauen und Männern den Zugang zu allen Hierarchiestufen zu ermöglichen und Entwicklungen zu unterstützen, damit Erwerbs-, Betreuungs- und Hausar- beit vereinbar sind und diskriminierendes Verhalten nicht zu dulden.
Ziel und Zweck. Der vorliegende GAV hat im Interesse der Vertragspartner zum Ziel, in gemeinsamer Verantwortung zeitgemässe Arbeits- und Anstellungs- bedingungen festzulegen, die Arbeitsplätze sowie die soziale und wirt- schaftliche Entwicklung der Branche in der Schweiz zu sichern, die Gleichstellung und Gleichbehandlung der Arbeitnehmenden sicher- zustellen, eine nachhaltige Sozialpartnerschaft zu verfolgen und die Zusammenarbeit unter den Vertragsparteien zu festigen sowie Mass- nahmen zur Konfliktbewältigung festzulegen.
Ziel und Zweck. 2.1 Dieses Reglement verfolgt folgende Zielsetzungen:
Ziel und Zweck. In dieser Richtlinie werden sicherheits-, energie-, qualitäts- und umweltrelevante Anforderungen beim Einsatz von Fremdfirmen auf den Betriebsgeländen der DAW-Gruppe (im Folgenden nur noch „DAW“ genannt) beschrieben, um den hohen Qualitätsstandstandard zu erhalten. Dazu gehören die Vermeidung von Unfällen mit Personenschäden, Schäden an Betriebseinrichtungen und Umweltschäden sowie ein nachhaltiges und energiebewusstes Handeln.
Ziel und Zweck. 1 Gemäss Artikel 23g NHG sowie den Artikeln 20 und 21 PäV dient der Regionale Naturpark Beverin der nachhaltigen Regionalentwicklung, mit dem Zweck eine nachhaltig betriebene Wirtschaft zu fördern, die Qualität von Natur und Landschaft zu erhalten und aufzuwerten, sowie die gesellschaftliche Entwicklung zu stärken. Die Projekte und Tätigkeiten stützen sich auf die strategischen Ziele des Bundes (BAFU):
Ziel und Zweck. Das Ziel aller Hygienemaßnahmen in den Teststellen für Bürgertestungen nach § 4a TestV ist der Schutz der Testpersonen sowie des Personals vor Infektionsübertragungen. Nach § 23 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stellt der Hygieneplan ein verbindliches Instrument für die Festlegung konkreter Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionshygiene dar.
Ziel und Zweck. Die Betreuungsvereinbarung ist Ausdruck des beiderseitigen Willens von Betreuenden und Pro- movierenden, im Hinblick auf die angestrebte Promotion vertrauensvoll und zielführend zusam- menzuarbeiten. Im Sinne einer bilateralen Absichtserklärung bietet Sie einen Orientierungsrah- men, ohne dass hieraus jedoch rechtswirksame Ansprüche abgeleitet werden können.
Ziel und Zweck. Seelsorge für Asylsuchende will Menschen beistehen, die in der Schweiz Asyl suchen. Sie will sie auf einem Stück ihres Lebensweges begleiten und mit ihnen nach Perspektiven suchen. "Die Seelsorge in den Bundeszentren versteht sich als Dienst am Men- schen und geschieht in ökumenischer bzw. interreligiöser Verantwortung." (Rahmenvereinbarung, Punkt 2.3, siehe unten). "Den Anderen aufnehmen heisst, sich öffnen für den Besuch Gottes, im menschlichen Antlitz einen Ruf von anderswo entdecken." (Leitbild, Vision, siehe unten). Seelsorge für Asylsuchende
Ziel und Zweck. Der vorliegende Gesamtarbeitsvertrag bringt den Willen der Vertragsparteien zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zum Ausdruck. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, • den unterstellten Mitarbeitenden attraktive Anstellungs- und Arbeitsbedingungen zu gewähren, • keine Diskriminierungen zu dulden und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Betreuungsarbeit zu fördern, • aktiv zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Bran- che beizutragen, • die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern zu fördern und den Arbeitsfrieden zu wahren. Der Gesamtarbeitsvertrag hält diesen Willen und diese Ziele in konkreter und verbindlicher Weise fest.
Ziel und Zweck. Eigenständig – Eingebunden. Unser Ziel ist, dass die Mieter möglichst lange eigenständig leben können und sich durch die Verbindung zum Zentrum Artos eingebunden und sicher fühlen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Mietern und dem Zentrum Artos und vermitteln auch umfassende Informationen.