Schutz der Authentifizierungselemente Musterklauseln

Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht au- torisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
Schutz der Authentifizierungselemente. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung zum Online Banking nur über die von der Bank gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. Internetadresse) herzustellen. Zur Auslösung eines Zahlungsauftrags und zum Abruf von Informa- tionen über ein Zahlungskonto kann der Teilnehmer die technische Verbindung zum Online Banking auch über einen Zahlungsaus- lösedienst beziehungsweise einen Kontoinformationsdienst (siehe Nummer 1 Absatz 1 Satz 3) herstellen.
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizie- rungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schüt- zen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Nummer 3 und 4 dieser Bedingungen).
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 3 Absatz 3 dieser Verein- barungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Internet- und Telebanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Num- mer 4 und 5 dieser Vereinbarungen).
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2 dieser Bedingun- gen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Ge- fahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sons- xxxxx Xxxxx nicht autorisiert genutzt wird (vgl. Nummern 3 und 4 dieser Bedingungen).
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungsele- mente (siehe Nummer 2) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der KSO missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vgl. Nummer 3 und 4)
Schutz der Authentifizierungselemente. 8.1.1. Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authen-
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Teilnehmer hatalle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungs- elemente (siehe Nummer 7 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansons- ten besteht die Gefahr, dass Kwitt missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht auto- risiert genutzt wird (vgl. Nr. 8 und 9 dieser Bedingungen).
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Nutzer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 4 dieser Bedingungen) vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der MLP Financepilot missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Nummer 5 und 6 dieser Bedingungen).
Schutz der Authentifizierungselemente. (1) Der Kunde hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authen- tifizierungselemente (siehe Nummer 3 Absatz 3 dieser Vereinbarungen) vor unbe- fugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Internetbanking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird (vergleiche Nummer 4 und 5 dieser Vereinbarungen).