Schutzziele Musterklauseln

Schutzziele. Die Schutzziele Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit werden durch das Berechti- gungs- und Rollenkonzept sowie die Verschlüsselung gewährleistet. Um die Revisionsfähigkeit und Transparenz zu gewährleisten, wird bei jeder Daten- bankänderung der jeweilige Benutzer protokolliert, und es werden alle durchgeführten Pro- zesse in Logfiles dokumentiert. Um zu verhindern, dass durch Korrumpierung des Webservers Zugriff auf sensible Daten erlangt werden kann, ist eine fachgerechte Administration, die Verwendung von Schutzpro- grammen und die zeitnahe Installation von sicherheitsrelevanten Updates erforderlich. Dies wird durch das Hosting durch das DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg- Vorpommern GmbH DVZ gewährleistet. Das DVZ Datenverarbeitungszentrum bietet unein- geschränkten Datenschutz und bestmögliche Datensicherheit. Es verfügt über eine Hochsi- cherheitsumgebung und alle Vorkehrungen, die einen modernen und zuverlässigen Rechen- zentrums-Betrieb ausmachen. Dabei orientieren sich die Schutzvorrichtungen an den stren- gen Vorgaben und Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Verfügbarkeit wird durch ein SLA und regelmäßige Datensicherung gewährleistet.
Schutzziele. Maßnahmen der Zugangskontrolle: (Verwehrung des Zugangs zu Verarbeitungsanlagen, mit denen die Verarbeitung durchgeführt wird, für Unbefugte) Die verschiedenen Organisationsbereiche haben differenzierte Zutrittsberechtigungen. Die Eingänge zur Etage sind während der Geschäftszeiten verschlossen und durch ein Kartenlesegerät gesichert. Karten haben nur zutrittsberechtigte Mitarbeiter. Der Haupteingang zur Etage wird während der Geschäftszeiten durch einen ständig besetzten Empfang überwacht, der die Zutrittsberechtigung überprüft. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Gebäude verschlossen und werden durch eine Alarmanlage und einen Sicherheitsdienst gesichert. Die einzelnen Büros werden bei Abwesenheit der Mitarbeiter verschlossen. Es erfolgt eine Schlüsselvergabe nach einer Schlüsselliste. Bei Dienstschluss werden datenschutzrelevante Akten oder mobile Datenträger in den Schränken verschlossen. Der EDV-Bereich (Server) ist gesondert gesichert. Schlüssel besitzen nur wenige zutrittsberechtigte Mitarbeiter der EDV. Maßnahmen der Datenträgerkontrolle: (Verhinderung des unbefugten Lesens, Kopierens, Veränderns oder Löschens von Datenträgern) Vergabe von mobilen Datenträgern wird protokolliert. Mobile Datenträger werden verschlüsselt. Daten der eingehenden mobilen Datenträger werden unverzüglich in den entsprechenden Kundenordnern gespeichert. Mobile Datenträger werden anschließend entsprechend der Weisungen des Auftraggebers verwahrt oder vernichtet. Es gilt das kundenbezogene Berechtigungskonzept der Heubeck AG für auf den Servern gespeicherte Daten Maßnahmen der Speicherkontrolle: (Verhinderung der unbefugten Eingabe von personenbezogenen Daten sowie der unbefugten Kenntnisnahme, Veränderung und Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten) Speicherung erfolgt in den Datenbanken. Es erfolgt eine Protokollierung der Änderungen in den Datenbanken. Desweiteren gilt das kundenbezogene Berechtigungskonzept der Heubeck AG Maßnahmen der Benutzerkontrolle: (Verhinderung der Nutzung automatisierter Verarbeitungssysteme mit Hilfe von Einrichtungen zur Datenübertragung durch Unbefugte) Die Benutzerkontrolle erfolgt über ein Berechtigungskonzept. Der Zugriff wird eingeschränkt auf die verarbeitende Abteilung. Die Zugriffe auf das Datenaustauschportal erfolgt über SSL-VPN und Berechtigungskonzept. Internetzugriff der internen Mitarbeiter erfolgt über DatevNet, Sicherungsmaßnahmen erfolgen durch Datev. Der Zugriff auf Schnittstellen (USB, CD/DVD etc) der EDV-Einric...
Schutzziele. Die Sicherheitsdienstleistungen haben folgende Zielsetzung: • Schutz von Leben und Gesundheit der Bewohner, der Angestellten des Auftraggebers, der beteiligten Behörden und der zuständigen Verbände • Gewährleistung der Unversehrtheit und der technischen Funktionstüchtigkeit der bereitgestellten Einrichtungen sowie der Gebäude; hier insbesondere Schutz vor Sachbeschädigung, Vandalismus und Brandstiftung • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der Liegenschaft Für die Durchführung der Sicherheitsaufgaben wird eine Objektleitung als Ansprechpartner benötigt, die werktäglich von Montag bis Xxxxxxx zwischen 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr durchgehend erreichbar ist und nachfolgende Aufgaben abzudecken hat: • Erstellung der Schichtpläne • Einhaltung der bestehenden Arbeitsschutzgesetze • Ansprechpartner für den Auftraggeber • Kontrolle der eingesetzten Mitarbeiter • Rechtzeitige Mitteilung von Schichtplänen und Mitarbeiterdaten an den Auftraggeber • Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Dienstleistung • Organisation des Tagesablaufes • Ansprechpartner für die Bediensteten in der ARE II • Koordinator von Zusatzaufträgen • Unterstützung des Objektleiters • Vertretung des Objektleiters bei dessen Abwesenheit Für die Bewachung des Areals von Montag bis Xxxxxxx werden in der Tagschicht (07:30 Uhr bis 19:30 Uhr) insgesamt zurzeit 14 Sicherheitsmitarbeiter benötigt. ⮚ Aus diesen Sicherheitsmitarbeitern ist ein Schichtführer zu benennen ⮚ 2 Mitarbeiter je Schicht benötigen die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ⮚ 2 Mitarbeiter je Schicht benötigen die Ausbildung zum Betriebssanitäter Für die Bewachung des Areals von Montag bis Sonntag werden in der Nachtschicht (19:30 Uhr bis 07:30 Uhr) insgesamt zurzeit 6 Sicherheitsmitarbeiter benötigt. ⮚ Aus diesen Sicherheitsmitarbeitern ist ein Schichtführer zu benennen ⮚ 2 Mitarbeiter je Schicht benötigen die Ausbildung zum Brandschutzhelfer ⮚ 2 Mitarbeiter je Schicht benötigen die Ausbildung zum Betriebssanitäter Die Bewachung des Areals ist an Wochenenden und Feiertagen, mit der gleichen Anzahl wie an Werktagen sicherzustellen.
Schutzziele. Die betrachteten Gefährdungsbilder und die darauf aufbauende Umsetzung und Be- stimmung von Massnahmen werden in der Projektbasis beschrieben und behandelt.
Schutzziele. Es wird geprüft, wie und in welchem Ausmaß die aus dem Vorhaben emittierten Luftschadstoffe das Schutz- gut Luft beeinflussen, ob die in der UVE getroffenen Aussagen plausibel, vollständig und nachvollziehbar dargestellt wurden.
Schutzziele. Als Schutzziel kann das lokale Kleinklima bezeichnet werden, welches standortspezifisch auf andere Schutzziele einwirkt.
Schutzziele nachhaltige Sicherstellung aller Waldfunktionen im Sinne des Forstgesetzes und des Bergwaldprotokolls der Alpenkonvention bei Bau und Betrieb des BBT - nachhaltige Sicherstellung der Jagdwirtschaft und des Lebensraumes für jagdbare Tiere im Sinne des Tiroler Jagdgesetzes bei Bau und Betrieb des BBT.
Schutzziele. Die Schutzziele sind im Wasserrechtsgesetz 0000 xxxX, xx Xxxxxxx Naturschutzgesetz und im Tiroler Fische- reigesetz idgF. definiert. Im WRG 1959 idgF sind die Umweltziele für Oberflächengewässer in § 30a bis b festgelegt. Der Zielzustand ist dann erreicht, wenn sich der natürliche Oberflächenwasserkörper zumindest in einem guten chemischen und einem guten ökologische Zustand befindet. Für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwas- serkörper gilt die Erreichung eines guten chemischen und eines guten ökologischen Potenzial als Mindest- ziel. Zusätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot. Über §30c WRG wird auch hinsichtlich der Grundwasser- verhältnisse bzw. deren Veränderungen ein Schutzbezug zu Landökosystemen, die unmittelbar von dem Grundwasserkörper abhängen, hergestellt. Das Fischereigesetz hat zum Ziel, einen der Beschaffenheit der Gewässer entsprechenden artenreichen und gesunden Bestand an Wassertieren und deren Lebensgrundlagen zu erhalten, erforderlichenfalls wiederher- zustellen oder zu schaffen. Es stellt Regeln für eine diesen Zielen entsprechende fischereiliche Nutzung der Gewässer auf. Im Tiroler Naturschutzgesetz (TNSCHG 2005) sind die Ziele im Vergleich zu den oben genannten Gesetzen umfassender definiert nämlich im Hinblick auf die Bewahrung, der nachhaltigen Sicherung und der Wieder- herstellung von Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren natürliche Lebensräume sowie eines möglichst unbeeinträchtigter und leistungsfähiger Naturhaushalts.
Schutzziele. Die konkreten Auswirkungen der abfalltechnischen Maßnahmen (z.B. Auswirkungen der Deponien auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Luft, etc.) sind von den jeweiligen Fachgutachtern zu betrachten.
Schutzziele. Die Schutzziele sind im Wasserrechtsgesetz definiert.