Schutzziele Musterklauseln

Schutzziele. Die Schutzziele Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit werden durch das Berechti- gungs- und Rollenkonzept sowie die Verschlüsselung gewährleistet. Um die Revisionsfähigkeit und Transparenz zu gewährleisten, wird bei jeder Daten- bankänderung der jeweilige Benutzer protokolliert, und es werden alle durchgeführten Pro- zesse in Logfiles dokumentiert. Um zu verhindern, dass durch Korrumpierung des Webservers Zugriff auf sensible Daten erlangt werden kann, ist eine fachgerechte Administration, die Verwendung von Schutzpro- grammen und die zeitnahe Installation von sicherheitsrelevanten Updates erforderlich. Dies wird durch das Hosting durch das DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg- Vorpommern GmbH DVZ gewährleistet. Das DVZ Datenverarbeitungszentrum bietet unein- geschränkten Datenschutz und bestmögliche Datensicherheit. Es verfügt über eine Hochsi- cherheitsumgebung und alle Vorkehrungen, die einen modernen und zuverlässigen Rechen- zentrums-Betrieb ausmachen. Dabei orientieren sich die Schutzvorrichtungen an den stren- gen Vorgaben und Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Verfügbarkeit wird durch ein SLA und regelmäßige Datensicherung gewährleistet.
Schutzziele. Maßnahmen der Zugangskontrolle: (Verwehrung des Zugangs zu Verarbeitungsanlagen, mit denen die Verarbeitung durchgeführt wird, für Unbefugte) Die verschiedenen Organisationsbereiche haben differenzierte Zutrittsberechtigungen. Die Eingänge zur Etage sind während der Geschäftszeiten verschlossen und durch ein Kartenlesegerät gesichert. Karten haben nur zutrittsberechtigte Mitarbeiter. Der Haupteingang zur Etage wird während der Geschäftszeiten durch einen ständig besetzten Empfang überwacht, der die Zutrittsberechtigung überprüft. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Gebäude verschlossen und werden durch eine Alarmanlage und einen Sicherheitsdienst gesichert. Die einzelnen Büros werden bei Abwesenheit der Mitarbeiter verschlossen. Es erfolgt eine Schlüsselvergabe nach einer Schlüsselliste. Bei Dienstschluss werden datenschutzrelevante Akten oder mobile Datenträger in den Schränken verschlossen. Der EDV-Bereich (Server) ist gesondert gesichert. Schlüssel besitzen nur wenige zutrittsberechtigte Mitarbeiter der EDV.
Schutzziele. Maßnahmen der Zugangskontrolle: (Verwehrung des Zugangs zu Verarbeitungsanlagen, mit denen die Verarbeitung durchgeführt wird, für Unbefugte) Die verschiedenen Organisationsbereiche haben differenzierte Zutrittsberechtigungen. Die Eingänge zur Etage sind während der Geschäftszeiten verschlossen und durch ein Kartenlesegerät gesichert. Karten haben nur zutrittsberechtigte Mitarbeiter. Der Haupteingang zur Etage wird während der Geschäftszeiten durch einen ständig besetzten Empfang überwacht, der die Zutrittsberechtigung überprüft. Besucher werden nur in Begleitung eines Mitarbeiters in die Besprechungsräume geführt. Außerhalb der Geschäftszeiten sind die Gebäude verschlossen und werden durch einen Sicherheitsdienst gesichert. Die einzelnen Büros werden bei Abwesenheit der Mitarbeiter verschlossen. Es erfolgt eine Schlüsselvergabe nach einer Schlüsselliste. Bei Dienstschluss werden datenschutzrelevante Akten oder mobile Datenträger in den Schränken verschlossen. Der EDV-Bereich (Server) ist gesondert gesichert. Schlüssel besitzen nur wenige zutrittsberechtigte Mitarbeiter der EDV. Rechenzentrum: Der Zugang zum Rechenzentrum ist durch folgende Maßnahmen gesichert: • Elektronische Zugangssperre • Chipkarten / Transpondersystem • Besucher werden nur in Begleitung eines Rechenzentrum-Mitarbeiters eingelassen • Das Rechenzentrum wird von Wachpersonal überwacht • Es besteht ein Zugangskontrollsystem und ein definierter Zutrittsprozess (Anmeldelisten)
Schutzziele. Die Sicherheitsdienstleistungen haben folgende Zielsetzung: • Schutz von Leben und Gesundheit der Bewohner, der Angestellten des Auftraggebers, der beteiligten Behörden und der zuständigen Verbände • Gewährleistung der Unversehrtheit und der technischen Funktionstüchtigkeit der bereitgestellten Einrichtungen sowie der Gebäude; hier insbesondere Schutz vor Sachbeschädigung, Vandalismus und Brandstiftung • Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der Liegenschaft
Schutzziele. Die betrachteten Gefährdungsbilder und die darauf aufbauende Umsetzung und Be- stimmung von Massnahmen werden in der Projektbasis beschrieben und behandelt.
Schutzziele. Es wird geprüft, wie und in welchem Ausmaß die aus dem Vorhaben emittierten Luftschadstoffe das Schutz- gut Luft beeinflussen, ob die in der UVE getroffenen Aussagen plausibel, vollständig und nachvollziehbar dargestellt wurden.
Schutzziele. Als Schutzziel kann das lokale Kleinklima bezeichnet werden, welches standortspezifisch auf andere Schutzziele einwirkt.
Schutzziele nachhaltige Sicherstellung aller Waldfunktionen im Sinne des Forstgesetzes und des Bergwaldprotokolls der Alpenkonvention bei Bau und Betrieb des BBT - nachhaltige Sicherstellung der Jagdwirtschaft und des Lebensraumes für jagdbare Tiere im Sinne des Tiroler Jagdgesetzes bei Bau und Betrieb des BBT.
Schutzziele. Die Schutzziele sind im Wasserrechtsgesetz 0000 xxxX, xx Xxxxxxx Naturschutzgesetz und im Tiroler Fische- reigesetz idgF. definiert. Im WRG 1959 idgF sind die Umweltziele für Oberflächengewässer in § 30a bis b festgelegt. Der Zielzustand ist dann erreicht, wenn sich der natürliche Oberflächenwasserkörper zumindest in einem guten chemischen und einem guten ökologische Zustand befindet. Für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwas- serkörper gilt die Erreichung eines guten chemischen und eines guten ökologischen Potenzial als Mindest- ziel. Zusätzlich gilt ein Verschlechterungsverbot. Über §30c WRG wird auch hinsichtlich der Grundwasser- verhältnisse bzw. deren Veränderungen ein Schutzbezug zu Landökosystemen, die unmittelbar von dem Grundwasserkörper abhängen, hergestellt. Das Fischereigesetz hat zum Ziel, einen der Beschaffenheit der Gewässer entsprechenden artenreichen und gesunden Bestand an Wassertieren und deren Lebensgrundlagen zu erhalten, erforderlichenfalls wiederher- zustellen oder zu schaffen. Es stellt Regeln für eine diesen Zielen entsprechende fischereiliche Nutzung der Gewässer auf. Im Tiroler Naturschutzgesetz (TNSCHG 2005) sind die Ziele im Vergleich zu den oben genannten Gesetzen umfassender definiert nämlich im Hinblick auf die Bewahrung, der nachhaltigen Sicherung und der Wieder- herstellung von Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und deren natürliche Lebensräume sowie eines möglichst unbeeinträchtigter und leistungsfähiger Naturhaushalts.
Schutzziele. Die konkreten Auswirkungen der abfalltechnischen Maßnahmen (z.B. Auswirkungen der Deponien auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Luft, etc.) sind von den jeweiligen Fachgutachtern zu betrachten.