Schwangerschaft / Entbindung. 1. Der Versicherer erstattet im Rahmen einer Schwangerschaft, wenn diese während des versicherten Aufenthaltes entstanden ist, die Kosten für a) Vorsorgeuntersuchungen bis einschließlich der 12. Schwangerschaftswo- che; b) zwei Ultraschalluntersuchungen, es sei denn, dass weitere auf Grund besonderer Umstände medizinisch notwendig sind; c) Behandlungen von Schwangerschaftskomplikationen; d) die ambulante oder stationäre Entbindung. Mehrkosten für einen Kaiser- schnitt sind, sofern er medizinisch notwendig ist, erstattungsfähig; e) den medizinisch bedingten Schwangerschaftsabbruch; f) Geburtshelfer und Hebammen;
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