SCHWERER UNFALL Musterklauseln

SCHWERER UNFALL. Ein Unfall liegt vor, wenn die 🡭 versicherte Person – durch ein plötzliches, von außen auf den Körper der 🡭 versicherten Person wirkendes Ereignis (Unfallereignis) – unfreiwillig in ihrer Gesundheit geschädigt wird. Versichert ist, wenn die 🡭 versicherte Person durch den Unfall – mindestens einen Arm und ein Bein dauerhaft und voll- ständig nicht mehr gebrauchen kann, – beide Arme oder beide Beine jeweils oberhalb des Hand- oder Fußgelenks verliert, – eine jeweils drittgradige Verbrennung, Erfrierung oder Verätzung erleidet von mindestens – 20 Prozent der Körperoberfläche oder – 50 Prozent der Oberfläche des Gesichtes einschließ- lich der Stirn und der Ohren, – eine schwere Kopfverletzung mit irreversibler Schädi- gung des Hirns und dauerhaften neurologischen Aus- fällen erleidet oder – mindestens 96 Stunden durchgehend tief bewusstlos ist und auch auf externe Reize nicht reagiert. Ein ärztlich eingeleitetes künstliches Koma ist ausgeschlossen. Wenn die 🡭 versicherte Person bis zum Ende der 🡭 Leistungs- dauer – eine Berufsunfähigkeits-Rente (7) erhält und – bei mindestens drei der in 8.4.2 genannten Verrichtungen Hilfe benötigt oder pflegebedürftig infolge Demenz nach
SCHWERER UNFALL. Ein eine natürliche Person betreffendes plötzliches und zufälliges Ereignis, das von Seiten des Opfers nicht beabsichtigt war und das aus plötzlicher Einwirkung einer äußeren Ursache resultiert und eine Fortbewegung aus eigener Kraft unmöglich macht.
SCHWERER UNFALL. Jede Körperverletzung, die sich aus einer heftigen, plötzlichen, externen und nicht in der Absicht des Versicherten liegenden Ursache ergibt und deren Folgen ihm die normale Reise von seinem Hauptwohnsitz vereiteln.
SCHWERER UNFALL. Ein plötzliches, unvorhergesehenes, von Seiten des Opfers unbeabsichtigtes Ereignis, bei dem eine natürliche Person einen Schaden erleidet, welcher auf die Einwirkung einer äusseren Ursache zurückzuführen ist und aufgrund dessen sich diese Person nicht mehr mit eigenen Mitteln fortbewegen kann.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.