Common use of Schäden durch Abwässer Clause in Contracts

Schäden durch Abwässer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Ab- wässer. Für Sachschäden gilt das nur, soweit es sich um häusliche Abwässer handelt. Für Schäden an gemieteten Sachen siehe A1-6.6.1 b). Darüber hinausgehender Versicherungsschutz besteht nach A2-1.1.4 b) und – falls vereinbart – A2-1.1.4 d).

Appears in 3 contracts

Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de

Schäden durch Abwässer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Ab- wässer. Für Sachschäden gilt das nur, soweit es sich um häusliche Abwässer handelt. Für Schäden an gemieteten Sachen siehe A1-6.6.1 6.8.1 b). Darüber hinausgehender Versicherungsschutz besteht nach A2-1.1.4 b) und – falls vereinbart – A2-1.1.4 d).

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de

Schäden durch Abwässer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Ab- wässerAbwässer. Für Sachschäden gilt das nur, soweit es sich um häusliche Abwässer handelt. Für Schäden an gemieteten oder gepachteten Sachen siehe A1A2-6.6.1 b)1.5.1. Darüber hinausgehender Versicherungsschutz besteht kann nach A2-1.1.4 b1.1.3 (4) und – falls (6) vereinbart – A2-1.1.4 d)werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.gdv.de