Umwelthaftpflichtversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz, wenn diese für Schäden durch Umwelteinwirkungen von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen werden. Schäden durch Umwelteinwirkungen sind Schäden, bei denen sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme in Boden, Luft oder Wasser mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auch allmählich, ausbreiten.
Umwelthaftpflichtversicherung. Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflicht bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Personen-, Sach- und Vermögens schäden durch Umwelteinwirkungen. Insurance coverage is provided for third-party-claims on the basis of legal liability provisions under private law with respect to any bodily injury and property damage due to pollution and environmental damages/impact. MTO E BBA293 14239525879 Xxxxxx Xxxx, Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx, Xxxxxx Xxxx Xxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxx Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht Amtsgericht Köln, HRB 21433 USt-IdNr. DE122786654 VersSt-Nr. 810/V90810004206 Versichert sind öffentlich rechtliche Ansprüche gemäß EG-Richtlinie 2004/35 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden bzw. den na tionalen Umsetzungsgesetzen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Insurance cover is provided for claims under public law according to EU- Directive 2004/35/CE on environmental liability with regard to the prevention and remedying of environmental damage respectively implemented national environmental policy acts.
Umwelthaftpflichtversicherung. Der Versicherungsumfang richtet sich nach den Ziffern 1, 2, 4.1 und 14 sowie den nachfolgenden Bestimmungen. Soweit diese Bestimmungen ausdrücklich eine besondere Regelung vorsehen, haben diese Vorrang vor den Ziffern 1, 2, 4.1 und 14.
Umwelthaftpflichtversicherung. Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Personen-, Sach- und Vermögens- schäden durch Umwelteinwirkungen. Insurance coverage is provided for third-party-claims on the basis of legal liability provisions under private law with respect to any bodily injury and property damage due to pollution and environmental damages/impact. MTO E Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht Amtsgericht Köln, HRB 21433 USt-IdNr. DE122786654
Umwelthaftpflichtversicherung. Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen Personen-, Sach- und Vermögens- schäden durch Umwelteinwirkungen. Xxxxxx Xxxx, Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx-Xxxx, Xxxxxx Xxxx Xxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxx Rechtsform Aktiengesellschaft Registergericht Amtsgericht Köln, HRB 21433 USt-IdNr. DE122786654 VersSt-Nr. 810/V90810004206 Insurance coverage is provided for third-party-claims on the basis of legal liability provisions under private law with respect to any bodily injury and property damage due to pollution and environmental damages/impact.
Umwelthaftpflichtversicherung. 6.1 Für Schäden durch Umwelteinwirkungen besteht im Rah- men der Betriebshaftpflichtversicherung des AN zusätzlich zu Ziffer 4.1 Versicherungsschutz mit mindestens den nachstehenden Versicherungssummen je Versicherungs- fall: Personen- und Sachschäden 10.000.000,– € Vermögensschäden 2.500.000,– € Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 2.500.000,– €
6.2 Soweit der AN WHG-Anlagen, UHG-Anlagen oder andere Anlagen, die nach den Umweltschutz dienenden Bestim- mungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterlie- gen, auf dem Gelände des AG betreibt, mietet oder pachtet, hat der AN hierfür zusätzlich zu Ziffer 4.1 eine Umwelthaft- pflichtversicherung mit mindestens den nachstehenden Versicherungssummen je Versicherungsfall abzuschließen: Personen- und Sachschäden 10.000.000,– € Vermögensschäden 2.500.000,– € Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 2.500.000,– €
6.3 Soweit der AN Abwasseranlagen auf dem Gelände des AG betreibt, mietet oder pachtet oder Stoffe in ein Gewässer einbringt oder einleitet oder auf ein Gewässer derart ein- wirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, hat der AN hierfür zusätzlich zu Ziffer 4.1 eine Umwelthaftpflichtversi- cherung mit mindestens den nachstehenden Versiche- rungssummen je Versicherungsfall abzuschließen: Personen- und Sachschäden 10.000.000,– € Vermögensschäden 2.500.000,– € Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 2.500.000,– €
6.4 Soweit der AN WHG-Anlagen, UHG-Anlagen, Abwasseranla- gen oder andere Anlagen, die nach den Umweltschutz die- nenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeige- pflicht unterliegen, von/für den AG plant, herstellt, liefert, montiert, demontiert, instand hält oder wartet und selbst nicht Inhaber ist, hat der AN hierfür zusätzlich zu Ziffer 4.1 eine Umwelthaftpflichtversicherung mit mindestens den nachstehenden Versicherungssummen je Versicherungs- fall abzuschließen: Personen- und Sachschäden 10.000.000,– € Vermögensschäden 2.500.000,– € Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles 2.500.000,– €
6.5 Der AN stellt sicher, dass der Umfang der von ihm abge- schlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mindestens den Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in den Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung, den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen de...
Umwelthaftpflichtversicherung. Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen In- haltes wegen Personen- und Sachschäden durch eine Umwelt- einwirkung. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), den Besonderen Bedingungen und Risikobeschrei- bungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (AH 1002) und den folgenden Ver- einbarungen.
Umwelthaftpflichtversicherung. Musterbedingungen des GDV
Umwelthaftpflichtversicherung. Versichert ist im Umfang von Abschnitt A1 – abweichend von A1-7.20 a) - die gesetzliche Haft- pflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umweltein- wirkung durch vom Versicherungsnehmer erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen.
Umwelthaftpflichtversicherung