SchülergästeTicket Musterklauseln

SchülergästeTicket. 6.13 FirmenTicket für Erwachsene und Auszubildende (nicht übertragbar)
SchülergästeTicket. SchülergästeTickets für Austauschschüler werden an Teilnehmer eines Schüleraustau- sches ausgegeben, die an einer Schule im OstalbMobil-Gebiet zu Xxxx sind. Diese Ti- ckets berechtigen zu beliebig häufigen Fahrten mit allen Bussen und Zügen im gesam- ten Verbundgebiet von OstalbMobil (2. Klasse). Sie gelten für den auf der Karte aufge- druckten Zeitraum (mindestens 5 Tage, maximal 2 Wochen) und sind nicht übertrag- bar. SchülergästeTickets können nur per Sammelbestellung über die jeweilige Xxxx- schule bestellt werden. Nach Eingang der Bestellung beim zuständigen Verkehrsunter- nehmen oder OstalbMobil erfolgt der Versand der SchülergästeTickets gegen Rech- nung an den Besteller. Eine direkte Ausstellung über die OstalbMobil GmbH ist eben- falls möglich. Das OstalbMobil FirmenTicket ist eine personengebundene Fahrkarte und wird auf den Namen des Beschäftigten ausgestellt. Basis ist die „Monats-Abo-Karte für Erwachsene“ (übertragbar), die „Monats-Abo-Karte für Xxxxxxx, Auszubildende und Studenten“ bzw. „Angebote der Orts- und Stadttarife“ des jeweils geltenden OstalbMobil-Tarifs. Für den Bezug und die Nutzung des FirmenTickets gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der in OstalbMobil zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen Für das FirmenTicket wird den Beschäftigten ein Rabatt von 10 % auf den Preis für die „Monats-Abo-Karte für Erwachsene (übertragbar)“ bzw. „Monats-Abo-Karte für Schü- ler, Auszubildende und Studenten“ gewährt. Die Rabattierung gilt nur dann, wenn das FirmenTicket-Abonnement nicht vor Ablauf seiner Laufzeit endet. Endet das FirmenTicket-Abonnement vor Ablauf der Laufzeit, wird je genutzten Monat nachträglich der Differenzbetrag zwischen dem FirmenTicket- Preis und dem Preis der Monatskarte im Einzelkauf zum regulären Preis nacherhoben, soweit nicht die Sonderkündigungsrechte des FirmenTickets gelten. Mit jeder Änderung des OstalbMobil-Tarifs werden auch die FirmenTicket-Preise ent- sprechend angepasst. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Zeitpunkt des Inkrafttre- tens der Tarifänderung. Die Abbuchungsbeträge werden bei den FirmenTickets mit monatlicher Zahlung ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Über die Preisänderung wird der Arbeitgeber rechtzeitig informiert. Eine gesonderte Mitteilung von OstalbMobil oder des vom Verkehrsunternehmen beauftragten Abo-Centers an die Beschäftigten erfolgt nicht. FirmenTickets sind nicht übertragbar und beinhalten keine unentgeltliche Mitnahme- berechtigung für weitere Perso...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.