Segel- und Motorboote. In Ergänzung zu und teilweise abweichend von Ziff. 6.2 be- steht Versicherungsschutz auch für Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch von – eigenen Segelfahrzeugen (Segelboote, Segelschlitten, Eissegelschlitten, Eisseglern, Strandseglern, Strand- stehseglern) mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm, – eigenen oder fremden Motorbooten mit einer Motor- stärke bis maximal 5 PS / 3,7 kW (sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht), verursacht werden. Die sonstigen Regelungen gelten unverändert.
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Segel- und Motorboote. In Ergänzung zu und teilweise abweichend von Ziff. 6.2 be- steht Versicherungsschutz auch für Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch von – eigenen Segelfahrzeugen (Segelboote, Segelschlitten, EissegelschlittenEis- segelschlitten, Eisseglern, Strandseglern, Strand- stehseglernStrandstehseg- lern) mit einer Segelfläche bis maximal 15 20 qm, – eigenen oder fremden Motorbooten mit einer Motor- stärke Motorstärke bis maximal 5 15 PS / 3,7 kW (sofern hierfür kein anderweitiger anderwei- tiger Versicherungsschutz besteht), verursacht werden. Die sonstigen Regelungen gelten unverändert.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Segel- und Motorboote. In Ergänzung zu und teilweise abweichend ZBPPS-12.1 Abweichend von Ziff. 6.2 be- steht A1-6.12.1 a) besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch von – eigenen Segelfahrzeugen (Segelboote, Segelschlitten, Eissegelschlitten, Eisseglern, Strandseglern, Strand- stehseglernStrandsegler) mit einer Segelfläche bis maximal 15 25 qm, auch mit Hilfs- oder Außenbordmotor bis 20 PS/14,71 kW, – eigenen oder fremden Motorbooten mit einer Motor- stärke Motorstärke bis maximal 5 PS / 3,7 20 PS/14,71 kW (sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht), verursacht werden. ZBPPS-12.2 Die sonstigen Regelungen zur Mitversicherung von Booten gelten unverändert.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung