Sehhilfen. Aufwendungen für Sehhilfen werden bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt innerhalb von jeweils 3 Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn erstattet. 300 EUR Ergänzend zu § 4 Absatz 3 Teil I AVB/KK 2013 sind Sehhilfen auch ohne ärztliche Verordnung erstattungsfähig, sofern sie aufgrund einer Refraktionsbestimmung durch einen Optiker bezogen wurden.
Appears in 4 contracts
Samples: ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com
Sehhilfen. Aufwendungen für Sehhilfen werden bis zu einem Erstattungsbetrag von insgesamt innerhalb von jeweils 3 Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn erstattet. 300 600 EUR Ergänzend zu § 4 Absatz 3 Teil I AVB/KK 2013 sind Sehhilfen auch ohne ärztliche Verordnung erstattungsfähig, sofern sie aufgrund einer Refraktionsbestimmung durch einen Optiker bezogen wurden.
Appears in 4 contracts
Samples: ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com