Sehhilfen. Für Sehhilfen werden 80 % des Rechnungsbetrags, maximal 160 EUR erstattet. Eine Vorleistung der GKV wird vorab vom Rechnungsbetrag abgezogen. Dies gilt entsprechend für die Vorleistung eines etwaigen anderen Versicherungsträgers. Entsprechend § 4 Nr. 2 Teil II AVB/KK 2013 wird die Leistung höchstens für eine Sehhilfe im Kalenderjahr gewährt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Sehhilfen. Für Sehhilfen werden 80 % des RechnungsbetragsRechnungsbetrages, maximal 160 EUR erstattet. Eine Vorleistung der GKV wird vorab vom Rechnungsbetrag abgezogen. Dies gilt entsprechend für die Vorleistung eines etwaigen anderen Versicherungsträgers. Entsprechend § 4 Nr. 2 Absatz 3 c) Teil II AVB/KK 2013 I wird die Leistung höchstens für eine Sehhilfe im Kalenderjahr gewährt.
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