Selbstauskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz Musterklauseln

Selbstauskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz. Sie können jederzeit unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und den/die Empfänger der gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und die Berichtigung falscher Daten verlangen.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.