Selbstständige. Jeweils vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ist der Versicherungsnehmer als Selbstständiger mindestens zwei Jahre lang ununter- brochen im Rahmen desselben Unternehmens oder Betriebes tätig gewesen.
Appears in 4 contracts
Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Selbstständige. Jeweils vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ist der Versicherungsnehmer als Selbstständiger mindestens zwei Jahre lang ununter- brochen unun- terbrochen im Rahmen desselben Unternehmens oder Betriebes Betriebs tätig gewesen.
Appears in 2 contracts
Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung