Besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen Musterklauseln

Besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen. BPV Allrisk-Deckung einschl. Ertragsausfall (Klausel 7044) – § 1 Vertragsgrundlage § 2 Versicherte Sachen und versicherter Ertrag- sausfall
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen. BPV Grundgefahren (Klausel 7043) – 44 § 1 Vertragsgrundlage 44 § 2 Versicherte Sachen 44 § 3 Versicherte Gefahren und Schäden 44 § 4 unbesetzt 44 § 5 Umfang der Entschädigung 44 § 6 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung 44 § 7 Wiederherbeigeschaffte Sachen 45 § 8 Besondere Obliegenheiten 45 § 9 Kündigung 45 § 10 Beendigung des Hauptversicherungsvertrags 45 Besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen – BPV Allrisk-Deckung einschließlich Ertragsausfall (Klausel 7044) 46 § 1 Vertragsgrundlage 46 § 2 Versicherte Sachen und versicherter Ertragsausfall 46 § 3 Versicherte Gefahren und Schäden 46 § 4 Ergänzende Technische Gefahren 46 § 5 Umfang der Entschädigung 47 § 6 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung 48 § 7 Wiederherbeigeschaffte Sachen 48 § 8 Besondere Obliegenheiten 49 § 9 Kündigung 49 § 10 Beendigung des Hauptversicherungsvertrags 49 Besondere Bedingungen für die Versicherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen – BSG Allrisk-Deckung (Klausel 7045) 50 § 1 Vertragsgrundlage 50 § 2 Versicherte Sachen 50 § 3 Versicherte Gefahren und Schäden 50 § 4 Ergänzende Technische Gefahren 50 § 5 Umfang der Entschädigung 52 § 6 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung 53 § 7 Wiederherbeigeschaffte Sachen 53 § 8 Besondere Obliegenheiten 53 § 9 Kündigung 53 § 10 Beendigung des Hauptversicherungsvertrags 53 Abschnitt „A“ A § 1 Versicherte Gefahren und Schäden (Versicherungsfall), generelle Ausschlüsse
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen. BPV Allrisk-Deckung einschließlich Ertragsausfall (Klausel 7044) – § 1 Vertragsgrundlage Es gelten die Gothaer Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2019) gemäß Hauptversicherungsver- trag, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. § 2 Versicherte Sachen und versicherter Ertragsausfall
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen. (BPV 2021 der Continentale) 57 11. Besondere Bedingungen für die Versicherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen von Wohngebäuden (BSG 2021 der Continentale) 61 12. Besondere Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief (BVW 2021 der Continentale) 64 13. Besonderen Bedingungen für den Haus- und Wohnungsschutzbrief für Mehrfamilienhäuser (BVWM 2021 der Continentale) 67 14. Besondere Bedingungen zu den VGB 2021 der Continentale - ConCeptus (Summen- und Konditionen-Differenzdeckung) 70 15. Information zur Wohngebäudeversicherung nach § 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen 71 16. Datenschutzhinweise (Stand 01/2022) 74 A. Informationen der Continentale Sachversicherung AG 74 B. Information über den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage des Artikels 14 DS-GVO 79 17. Eigentumswechsel 81 Diese Vertragsinformation erhalten Sie gemäß § 7 des Versicherungsvertragsgesetzes und der Verordnung über Informa- tionspflichten bei Versicherungsverträgen. Damit erfüllen wir unsere Verpflichtung als Versicherer, Sie über die Inhalte Ihres Vertrages zu informieren. Bitte lesen Sie deshalb diese Vertragsinformation sorgfältig durch. Sie sollten diese immer gemeinsam mit dem Versicherungsschein aufbewahren.‌

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.