Selbstständigkeit Musterklauseln

Selbstständigkeit. Zur Unterscheidung eines Selbstständigen von einem Arbeitnehmer dient eine ganze Reihe von Kriterien. Eine all- gemein akzeptierte Formel zur Klassifizierung einer bestimmten Person als „angestellt“ oder „selbstständig“ gibt es jedoch nicht. Die Bezeichnung einer Rechtsbeziehung im Vertrag dient häufig als Hinweis auf die tatsächlich begründete Rechtsbeziehung. Jeder Einzelfall muss überprüft werden, da die Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses sowie vor allem die tatsächliche Vertragsdurchführung die entscheidenden Faktoren sind. Nachfolgend eine Liste anerkannter Kriterien, die auf eine selbstständige Tätigkeit hindeuten: • Möglichkeit, frei über die zu übernehmenden Arbeiten, die Arbeitszeit und den Arbeitsort bestimmen zu können; • Beschäftigung eigener Mitarbeiter; • Eintragung eines Gewerbes oder Unternehmens; • Bereitstellung eigener Arbeitsmaterialien und Werkzeuge; • Keine dauerhafte Tätigkeit (die länger als ein Jahr andauert) für einen einzelnen Kunden; • Vertragliche Beziehungen zu mehreren Kunden; • Abhängigkeit der Vergütung vom konkreten Arbeitsergebnis und Erfolg (nicht von der Anzahl der Arbeitsstunden); • Klare Spezifizierung der durchzuführenden Arbeiten; • Eingehen unternehmerischer Risiken; • Kein Anspruch auf typische Sozialleistungen für Arbeitnehmer, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlte Urlaubstage.
Selbstständigkeit. Der UP ist als selbstständiger Vertriebspartner tätig. Der UP ist kein Angestellter, Gesellschafter, Bevollmächtigter, Franchisenehmer, Mitunternehmer oder Vertretungsberechtigter von nc-Vita. Er darf folglich nicht vorgeben, dass ein solches Verhältnis zwischen nc-Vita und dem UP besteht. Der UP trägt die volle Verantwortung für seine Ausgaben und Geschäftsentscheidungen sowie für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Verordnungen, einschließlich der Sozialversicherungs- und Steuergesetze. nc-Vita ist nicht verantwortlich für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen des Unabhängigen Partners.
Selbstständigkeit das Kind kann sich alleine an- und ausziehen das Kind kann seine Schuhe binden das Kind kann seinen Schulranzen aufsetzen und tragen das Kind kann seine Sachen (Kleider und Spielsachen erkennen und aufräumen) das Kind kann sich von den Eltern trennen das Kind ist fähig, Entscheidungen zu treffen das Kind kann eigene Bedürfnisse und Gefühle äußern das Kind verfügt über eine altersgemäße emotionale Stabilität
Selbstständigkeit. Vertriebspartner sind selbstständige Unternehmer. Der Vertrag zwischen It Works! und seinen Vertriebspartnern begründet kein Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis, Partnerschaft oder gemeinsame Gesellschaft zwischen dem Unternehmen und einem Vertriebspartner. Vertriebspartner gelten hinsichtlich ihrer Leistungen und Einkommensteuerverpflichtungen nicht als Arbeitnehmer. Vertriebspartner sind für alle anfallenden Einkommenssteuerzahlungen, die aus ihren Einkünften als Vertriebspartner des Unternehmens entstehen, selbst verantwortlich. Vertriebspartner haben keinerlei Befugnis (ausdrücklich oder stillschweigend), das Unternehmen zu Leistungen zu verpflichten. Jeder Vertriebspartner legt eigene Ziele, Arbeitszeiten und Verkaufsmethoden fest, sofern dabei die Bestimmungen des Vertriebspartnervertrags, diese Richtlinien und Verfahrensweisen und alle geltenden Gesetze befolgt werden. Der Name It Works! und andere Namen, die u. U. von It Works! verwendet werden, sind unternehmenseigene Handelsnamen, Markenzeichen und Dienstleistungsmarken. Als solche sind sie für It Works! sehr wertvoll und werden Vertriebspartnern nur zu ausdrücklich genehmigten Nutzungsarten und nur solange der Vertriebspartner ein Vertriebspartner im Sinne dieses Vertrags ist, zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Namens It Works! auf Artikeln, die nicht vom Unternehmen hergestellt werden, ist untersagt, abgesehen von der folgenden Nutzungsvariante: [Name des Vertriebspartners], selbstständige(r) It Works!- Vertriebspartner(in) Vertriebspartner können sich unter ihrem eigenen Namen im Telefonbuch oder in den Gelben Seiten als „selbstständige(r) It Works!- Vertriebspartner(in)“ eintragen lassen. Werbeanzeigen in Telefonbüchern mit dem It Works!-Namen oder -Logo sind untersagt. Vertriebspartnern ist es nicht gestattet, sich am Telefon mit dem Unternehmensnamen „It Works!“, „It Works! Incorporated“ oder auf eine andere Weise zu melden, die Anrufer zu der Annahme verleiten könnte, die Konzernzentrale von It Works! erreicht zu haben.

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  • Zuständigkeit Zuständig für die Durchführung der zahnarzt- und versichertenbezogenen Zufälligkeitsprü- fungen sind die Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106 Abs. 4 SGB V.

  • Fälligkeit Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Gültigkeit Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt worden ist.

  • Versicherungsfähigkeit Eine in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelte, personen- gebundene Eigenschaft. Sie muss von der versicherten Person während der Versicherung erfüllt werden. Ihr Wegfall führt dazu, dass die versicherte Person nicht mehr in dem Tarif versichert blei- ben kann.

  • Nachhaltigkeit Siehe vorstehenden Abschnitt „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß der SFDR und der EU-Taxonomieverordnung“.

  • Teilnichtigkeit Sollte ein Artikel oder ein Teil eines Artikels der Vereinbarung als ungültig erachtet werden, bleiben alle übrigen Artikel vollständig in Kraft.

  • Grobe Fahrlässigkeit Die Versicherung gilt auch für die Schadenfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, des Ver- sicherten und/oder der Personen, die das in der Police identifizierte Fahrzeug rechtmäßig verwahren, entstehen Naturereignisse und soziopolitische Ereignisse (nur bei Kauf wirksame Versicherungsdeckungen)

  • Streitigkeiten Ein Käufer (oder der Inhaber eines Zahlungsinstruments) kann eine Rückbuchung oder eine Rücklastschrift veranlassen, einen PayPal-Käuferschutzfall öffnen oder sein Finanzinstitut anderweitig anweisen, im Zusammenhang mit einer Transaktion, für die wir die Zahlungsabwicklung durchgeführt haben, einen Zahlungsstreitfall zu eröffnen (ausschließlich in diesem Teil I nachfolgend „Streitfall“ ). Über den Streitfall entscheidet stets das Finanzinstitut des Käufers. Wir behandeln Streitfälle wie folgt: Wird ein Streitfall eröffnet, benachrichtigen wir Sie und fragen Sie, ob Sie den Streitfall akzeptieren oder anfechten wollen. Falls Sie den Streitfall akzeptieren, stimmen Sie der Rückabwicklung der Zahlung an den Käufer zu. Sollten Sie den Streitfall anfechten, sendet eBay alle relevanten Belege, die Sie im Zusammenhang mit dem Streitfall bereitgestellt haben, an das Finanzinstitut des Käufers. Sie sind verpflichtet, rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um an der Anfechtung von Streitfällen mitzuwirken. Ein Versäumnis Ihrerseits, die verlangten Informationen zu dem von uns geforderten Zeitpunkt und wie in den Regelwerken der Kreditkartenvereinigungen, der Debitkartensysteme und den bei anderen Zahlungsinstituten geltenden Regeln vorgesehen zu übermitteln, kann das Ergebnis eines Streitfalls beeinträchtigen, bis hin zum vollständigen Verlust der strittigen Beträge. Falls Sie den Streitfall akzeptieren oder das Finanzinstitut des Käufers zugunsten des Käufers entscheidet, wird der jeweilige Betrag an die ursprünglich vom Käufer genutzte Zahlungsmethode zurückerstattet und uns belastet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns den jeweiligen Betrag zu erstatten, es sei denn, Sie sind durch den Verkäuferschutz abgesichert. In diesem Fall haften Sie nicht für dem Käufer erstattete Beträge. Auch wenn Sie den Streitfall akzeptieren, können wir dennoch die Entscheidung treffen, den Streitfall nach eigenem Ermessen und ohne zusätzliche Kosten für Sie anzufechten. Manche Zahlungsdienstleister bieten ein optionales Schlichtungsverfahren, um das Ergebnis eines Streitfalls anzufechten. Es kann vorkommen, dass wir Ihre Zustimmung zur Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erbitten. Falls Sie der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zustimmen, ermächtigen Sie uns, Sie in diesem Schlichtungsverfahren zu vertreten und Ihre Interessen zu wahren. Soweit zwischen Ihnen und uns im Einzelfall vereinbart, sind Sie in diesem Fall verantwortlich für alle Kosten und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe und jegliche von Dritten erhobenen Verfahrensgebühren, die sich aus dem besagten Schlichtungsverfahren ergeben). Sie ermächtigen uns hiermit, diese Beträge im Rahmen des anhängigen Schlichtungsverfahrens zu begleichen. Die Beilegung eines von uns untersuchten und/oder vertretenen Streitfalls werden Sie nicht anfechten und Sie werden abgeschlossene Untersuchungen eines Streitfalls nicht erneut strittig stellen. Falls Sie Verbraucher mit Sitz in der EU, im Vereinigten Königreich oder in Australien sind, bleiben Ihre Rechte auf Einreichen einer Beschwerde oder Einleiten rechtlicher Schritte unberührt.

  • Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.