Common use of Service-Level-Gutschriften Clause in Contracts

Service-Level-Gutschriften. 2.5.5.1. Die Pflichten von SAP gemäß den oben aufgeführten SLAs gelten als erfüllt, wenn SAP in mindestens 95 % aller Fälle, die in einem Kalenderquartal von den SLAs erfasst werden, innerhalb des vereinbarten Zeitraums reagiert. Falls der Auftraggeber innerhalb eines beliebigen Kalenderquartals während der ActiveAttention- Services-Laufzeit insgesamt für alle SLAs weniger als 20 Meldungen gemäß den obigen Regelungen für SLAs übermittelt, gelten die Pflichten von SAP unter den oben beschriebenen SLAs auch dann als erfüllt, wenn SAP die genannten SLA-Zeiträume bei nicht mehr als einer Meldung im entsprechenden Kalenderquartal überschritten hat. 2.5.5.2. Vorbehaltlich des obigen Abschnitts 2.5.5.1 gelten die folgenden Regeln und Verfahren, wenn die Zeiträume für die SLAs nicht eingehalten werden (jeweils eine „Nichterfüllung des SLA“): a) Der Auftraggeber teilt SAP jede mutmaßliche Nichterfüllung des SLA schriftlich mit; b) SAP untersucht jeden Einzelfall und legt dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht vor, in dem die Vorwürfe des Auftraggebers bestätigt oder widerlegt werden; c) der Auftraggeber unterstützt die Bemühungen von SAP in angemessenem Umfang, um jegliche Probleme zu beheben oder Prozesse zu berichtigen, die SAP an der Erfüllung der SLAs hindern; d) sollte auf der Grundlage des Berichts gemäß dem vorliegenden Abschnitt 2.5.5 eine Nichterfüllung des SLA erwiesen sein, so gewährt SAP dem Auftraggeber bei der nächsten fälligen ActiveAttention-Service- Vergütung eine Service-Level-Gutschrift (Service Level Credit, „SLC“) in Höhe von 0,25 % für jede gemeldete und nachgewiesene Nichterfüllung des SLA im betreffenden Kalenderquartal. Der SLC darf pro Kalenderquartal 5 % der Vergütung, die der Auftraggeber im betreffenden Kalenderquartal für den ActiveAttention Service zu entrichten hat, nicht überschreiten. e) Der Auftraggeber muss SAP innerhalb von 1 Monat nach Ende des Kalenderquartals, in dem die Nichterfüllung eines SLA aufgetreten ist, über etwaige SLCs benachrichtigen. f) Es werden keine SLCs angewendet, wenn die wohlbegründete Forderung des Auftraggebers nach einem SLC oder mehreren SLCs SAP gegenüber nicht schriftlich geltend gemacht wurde. g) Die im vorliegenden Abschnitt 2.5.5.2 beschriebene Service-Level-Gutschrift ist der einzige und ausschließliche Anspruch, der dem Auftraggeber aus einer mutmaßlichen oder nachgewiesenen Nichterfüllung des SLA erwächst.

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Samples: Sap Activeattention Services Description

Service-Level-Gutschriften. 2.5.5.12.7.5.1. Die Pflichten von SAP gemäß den oben aufgeführten SLAs PSLAs gelten als erfüllt, wenn SAP in mindestens 95 % aller Fälle, die in einem Kalenderquartal von den SLAs PSLAs erfasst werden, innerhalb des vereinbarten Zeitraums reagiert. Falls der Auftraggeber innerhalb eines beliebigen Kalenderquartals während der ActiveAttention- MaxAttention- Services-Laufzeit insgesamt für alle SLAs PSLAs weniger als 20 Meldungen gemäß den obigen Regelungen für SLAs PSLAs übermittelt, gelten die Pflichten von SAP unter den oben beschriebenen SLAs PSLAs auch dann als erfüllt, wenn SAP die genannten SLAPSLA-Zeiträume bei nicht mehr als einer Meldung im entsprechenden Kalenderquartal überschritten hat. 2.5.5.22.7.5.2. Vorbehaltlich des obigen Abschnitts 2.5.5.1 2.7.5.1 gelten die folgenden Regeln und Verfahren, wenn die Zeiträume für die SLAs PSLAs nicht eingehalten werden (jeweils eine „Nichterfüllung des SLAPSLA“): a) Der Auftraggeber teilt SAP jede mutmaßliche Nichterfüllung des SLA PSLA schriftlich mit; b) SAP untersucht jeden Einzelfall und legt dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht vor, in dem die Vorwürfe des Auftraggebers bestätigt oder widerlegt werden; c) der Auftraggeber unterstützt die Bemühungen von SAP in angemessenem Umfang, um jegliche Probleme zu beheben oder Prozesse zu berichtigen, die SAP an der Erfüllung der SLAs PSLAs hindern; d) sollte auf der Grundlage des Berichts gemäß dem vorliegenden Abschnitt 2.5.5 2.7.5 eine Nichterfüllung des SLA PSLA erwiesen sein, so gewährt SAP dem Auftraggeber bei der nächsten fälligen ActiveAttentionMaxAttention-Service- Vergütung eine Premium-Service-Level-Gutschrift (Premium Service Level Credit, „SLCPSLC“) in Höhe von 0,25 % für jede gemeldete und nachgewiesene Nichterfüllung des SLA PSLA im betreffenden Kalenderquartal. Der SLC PSLC darf pro Kalenderquartal 5 % der Vergütung, die der Auftraggeber im betreffenden Kalenderquartal für den ActiveAttention MaxAttention Service zu entrichten hat, nicht überschreiten. e) Der Auftraggeber muss SAP innerhalb von 1 Monat nach Ende des Kalenderquartals, in dem die Nichterfüllung eines SLA PSLA aufgetreten ist, über etwaige SLCs PSLCs benachrichtigen. f) Es werden keine SLCs PSLCs angewendet, wenn die wohlbegründete Forderung des Auftraggebers nach einem SLC PSLC oder mehreren SLCs PSLCs SAP gegenüber nicht schriftlich geltend gemacht wurde. g) Die im vorliegenden Abschnitt 2.5.5.2 2.7.5.2 beschriebene Premium-Service-Level-Gutschrift ist der einzige und ausschließliche AnspruchAbhilfeanspruch, der dem Auftraggeber aus einer mutmaßlichen oder nachgewiesenen PSLA-Nichterfüllung des SLA erwächst.

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Samples: Sap Maxattention Services Description

Service-Level-Gutschriften. 2.5.5.12.7.5.1. Die Pflichten von SAP gemäß den oben aufgeführten SLAs PSLAs gelten als erfüllt, wenn SAP in mindestens 95 % aller Fälle, die in einem Kalenderquartal von den SLAs PSLAs erfasst werden, innerhalb des vereinbarten Zeitraums reagiert. Falls der Auftraggeber innerhalb eines beliebigen Kalenderquartals während der ActiveAttention- Services-Laufzeit insgesamt für alle SLAs PSLAs weniger als 20 Meldungen gemäß den obigen Regelungen für SLAs PSLAs übermittelt, gelten die Pflichten von SAP unter den oben beschriebenen SLAs PSLAs auch dann als erfüllt, wenn SAP die genannten SLAPSLA-Zeiträume bei nicht mehr als einer Meldung im entsprechenden Kalenderquartal überschritten hat. 2.5.5.22.7.5.2. Vorbehaltlich des obigen Abschnitts 2.5.5.1 2.7.5.1 gelten die folgenden Regeln und Verfahren, wenn die Zeiträume für die SLAs PSLAs nicht eingehalten werden (jeweils eine „Nichterfüllung des SLAPSLA“): a) Der Auftraggeber teilt SAP jede mutmaßliche Nichterfüllung des SLA PSLA schriftlich mit; b) SAP untersucht jeden Einzelfall und legt dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht vor, in dem die Vorwürfe des Auftraggebers bestätigt oder widerlegt werden; c) der Auftraggeber unterstützt die Bemühungen von SAP in angemessenem Umfang, um jegliche Probleme zu beheben oder Prozesse zu berichtigen, die SAP an der Erfüllung der SLAs PSLAs hindern; d) sollte auf der Grundlage des Berichts gemäß dem vorliegenden Abschnitt 2.5.5 2.7.5 eine Nichterfüllung des SLA PSLA erwiesen sein, so gewährt SAP dem Auftraggeber bei der nächsten fälligen ActiveAttentionActiveAttention- Service-Service- Vergütung eine Premium-Service-Level-Gutschrift (Premium Service Level Credit, „SLCPSLC“) in Höhe von 0,25 % für jede gemeldete und nachgewiesene Nichterfüllung des SLA PSLA im betreffenden Kalenderquartal. Der SLC PSLC darf pro Kalenderquartal 5 % der Vergütung, die der Auftraggeber im betreffenden Kalenderquartal für den ActiveAttention Service zu entrichten hat, nicht überschreiten. e) Der Auftraggeber muss SAP innerhalb von 1 Monat nach Ende des Kalenderquartals, in dem die Nichterfüllung eines SLA PSLA aufgetreten ist, über etwaige SLCs PSLCs benachrichtigen. f) Es werden keine SLCs PSLCs angewendet, wenn die wohlbegründete Forderung des Auftraggebers nach einem SLC PSLC oder mehreren SLCs PSLCs SAP gegenüber nicht schriftlich geltend gemacht wurde. g) Die im vorliegenden Abschnitt 2.5.5.2 2.7.5.2 beschriebene Premium-Service-Level-Gutschrift ist der einzige und ausschließliche AnspruchAbhilfeanspruch, der dem Auftraggeber aus einer mutmaßlichen oder nachgewiesenen PSLA-Nichterfüllung des SLA erwächst.

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Samples: Sap Activeattention Services Description

Service-Level-Gutschriften. 2.5.5.1. Die Pflichten von SAP gemäß den oben aufgeführten SLAs gelten als erfüllt, wenn SAP in mindestens 95 % aller Fälle, die in einem Kalenderquartal von den SLAs erfasst werden, innerhalb des vereinbarten Zeitraums reagiert. Falls der Auftraggeber innerhalb eines beliebigen Kalenderquartals während der ActiveAttention- MaxAttention- Services-Laufzeit insgesamt für alle SLAs weniger als 20 Meldungen gemäß den obigen Regelungen für SLAs übermittelt, gelten die Pflichten von SAP unter den oben beschriebenen SLAs auch dann als erfüllt, wenn SAP die genannten SLA-Zeiträume bei nicht mehr als einer Meldung im entsprechenden Kalenderquartal überschritten hat. 2.5.5.2. Vorbehaltlich des obigen Abschnitts 2.5.5.1 gelten die folgenden Regeln und Verfahren, wenn die Zeiträume für die SLAs nicht eingehalten werden (jeweils eine „Nichterfüllung des SLA“): a) Der Auftraggeber teilt SAP jede mutmaßliche Nichterfüllung des SLA schriftlich mit; b) SAP untersucht jeden Einzelfall und legt dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht vor, in dem die Vorwürfe des Auftraggebers bestätigt oder widerlegt werden; c) der Auftraggeber unterstützt die Bemühungen von SAP in angemessenem Umfang, um jegliche Probleme zu beheben oder Prozesse zu berichtigen, die SAP an der Erfüllung der SLAs hindern; d) sollte auf der Grundlage des Berichts gemäß dem vorliegenden Abschnitt 2.5.5 eine Nichterfüllung des SLA erwiesen sein, so gewährt SAP dem Auftraggeber bei der nächsten fälligen ActiveAttentionMaxAttention-Service- Vergütung eine Service-Level-Gutschrift (Service Level Credit, „SLC“) in Höhe von 0,25 % für jede gemeldete und nachgewiesene Nichterfüllung des SLA im betreffenden Kalenderquartal. Der SLC darf pro Kalenderquartal 5 % der Vergütung, die der Auftraggeber im betreffenden Kalenderquartal für den ActiveAttention MaxAttention Service zu entrichten hat, nicht überschreiten. e) Der Auftraggeber muss SAP innerhalb von 1 Monat nach Ende des Kalenderquartals, in dem die Nichterfüllung eines SLA aufgetreten ist, über etwaige SLCs benachrichtigen. f) Es werden keine SLCs angewendet, wenn die wohlbegründete Forderung des Auftraggebers nach einem SLC oder mehreren SLCs SAP gegenüber nicht schriftlich geltend gemacht wurde. g) Die im vorliegenden Abschnitt 2.5.5.2 beschriebene Service-Level-Gutschrift ist der einzige und ausschließliche Anspruch, der dem Auftraggeber aus einer mutmaßlichen oder nachgewiesenen Nichterfüllung des SLA erwächst.

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