Common use of Sicherheit für Vorauszahlungen des AG Clause in Contracts

Sicherheit für Vorauszahlungen des AG. (1) Zur Absicherung einer etwa verein- barten Vorauszahlung des AG (ein- schließlich Schadensersatz) stellt der AN eine Bürgschaft eines gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B zulässigen Kreditinstitu- tes oder Kreditversicherers in der ver- einbarten Vorauszahlung entspre- chender Höhe, die dem dem Ver- handlungsprotokoll als Anlage beige- fügten, als „Vorauszahlungsbürg- schaft“ bezeichneten Muster ent- spricht. Die Übergabe an den AG ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Vorauszahlung.

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Sicherheit für Vorauszahlungen des AG. (1) Zur Absicherung einer etwa verein- barten Vorauszahlung des AG (ein- schließlich Schadensersatz) stellt der AN eine Bürgschaft eines gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B zulässigen Kreditinstitu- tes inländi- schen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers Kreditver- sicherers in der ver- einbarten Vorauszahlung entspre- chender vereinbarten Voraus- zahlung entsprechender Höhe, die dem dem Ver- handlungsprotokoll Verhandlungsprotokoll als Anlage beige- fügtenAn- lage beigefügten, als „Vorauszahlungsbürg- schaftVorauszah- lungsbürgschaft“ bezeichneten Muster ent- sprichtMus- ter entspricht. Die Übergabe an den AG ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Vorauszahlung.

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Sicherheit für Vorauszahlungen des AG. (1) Zur Absicherung einer etwa verein- barten Vorauszahlung des AG (ein- schließlich Schadensersatz) stellt der AN eine Bürgschaft eines gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B zulässigen Kreditinstitu- tes Kreditinsti- tutes oder Kreditversicherers in der ver- einbarten vereinbarten Vorauszahlung entspre- chender Höhe, die dem dem Ver- handlungsprotokoll als Anlage beige- fügtenbei- gefügten, als „Vorauszahlungsbürg- schaft“ bezeichneten Muster ent- spricht. Die Übergabe an den AG ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Vorauszahlung.

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Sicherheit für Vorauszahlungen des AG. (1) Zur Absicherung einer etwa verein- barten vereinbarten Vorauszahlung des AG (ein- schließlich einschließlich Schadensersatz) stellt der AN eine Bürgschaft eines gemäß § 17 Abs. 2 VOB/B zulässigen Kreditinstitu- tes Kreditinstitutes oder Kreditversicherers in der ver- einbarten vereinbarten Vorauszahlung entspre- chender entsprechender Höhe, die dem dem Ver- handlungsprotokoll VERHANDLUNGSPROTOKOLL als Anlage beige- fügtenbeigefügten, als „Vorauszahlungsbürg- schaftVorauszahlungsbürgschaft“ bezeichneten Muster ent- sprichtentspricht. Die Übergabe an den AG ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Vorauszahlung.

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