Sicherheit und Umweltschutz. 15.1 Verpackungen sind so zu gestalten, dass sie leicht trennbar und recyclebar sind, Mischgebinde vermieden werden sowie Materialien aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Entsprechende Produkt- und Materialinformation ist bereitzustellen. 15.2 Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände des Bestellers ausführen, haben die jeweils geltenden Regelungen für Sicherheit und Umweltschutz zu beachten. Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurden. 15.3 Im Übrigen wird hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz auf Ziffer 2.7 verwiesen.
Appears in 4 contracts
Samples: General Terms and Conditions, Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufs Und Bestellbedingungen
Sicherheit und Umweltschutz. 15.1 17.1 Verpackungen sind so zu gestalten, dass sie leicht trennbar und recyclebar sind, Mischgebinde vermieden werden sowie Materialien aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Entsprechende Produkt- Produkt und Materialinformation ist bereitzustellen.
15.2 17.2 Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände des Bestellers ausführen, haben die jeweils geltenden Regelungen für Sicherheit und Umweltschutz zu beachten. Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurden.
15.3 Im Übrigen wird hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz auf Ziffer 2.7 verwiesen.
Appears in 1 contract
Sicherheit und Umweltschutz. 15.1 18.1 Verpackungen sind so zu gestalten, dass sie leicht trennbar und recyclebar sind, Mischgebinde vermieden werden sowie Materialien aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Entsprechende Produkt- Produkt und Materialinformation ist bereitzustellen.
15.2 18.2 Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände des Bestellers ausführen, haben die jeweils geltenden Regelungen für Sicherheit und Umweltschutz zu beachten. Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurden.
15.3 Im Übrigen wird hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz auf Ziffer 2.7 verwiesen.
Appears in 1 contract
Sicherheit und Umweltschutz. 15.1 14.1. Verpackungen sind so zu gestalten, dass sie leicht trennbar und recyclebar sind, Mischgebinde vermieden werden sowie Materialien aus natürlich nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden. Entsprechende Produkt- und Materialinformation ist bereitzustellen.
15.2 14.2. Personen, die in Erfüllung des Vertrages Arbeiten im Werksgelände Werkgelände des Bestellers ausführen, haben die jeweils geltenden Regelungen für Sicherheit und Umweltschutz jeweilige Betriebsordnung zu beachten. Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände Werkgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Bestellers verursacht wurden.
15.3 14.3. Im Übrigen wird hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz auf Ziffer 2.7 2.6 verwiesen.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen