Sicherheitsdefizit Musterklauseln

Sicherheitsdefizit. Ein Flugverkehrsleiter in der Bezirksleitstelle Genf erteilte der Besatzung eines Fluges auf FL 320 unter seiner Kontrolle eine Freigabe für einen Sinkflug auf FL 250. Gleichzeitig gab er FL 280 in sein System ein, was der zwischen den Be- zirksleitstellen koordinierten Übergabehöhe entsprach. Weder er noch seine Kol- legen am Sektor bemerkten die Diskrepanz zwischen der über Funk erteilten und der ins System eingegebenen Flughöhe. Die Besatzung gab die über Funk erteil- te Freigabe korrekt in ihr System ein und meldete sich kurz darauf bei der Be- zirksleitstelle Zürich im Sinkflug auf FL 250. Die beiden Flugverkehrsleiter in Zü- rich erwarteten den Flug auf FL 280 und bemerkten nicht, dass die Besatzung FL 250 meldete. In der Folge kam es zu einer gefährlichen Annäherung mit einem Flug der sich in entgegengesetzter Richtung im Steigflug auf FL 270 befand. Beide Flugzeuge waren mit einem Transponder ausgerüstet, welcher unter ande- rem die im System des Flugzeuges eingestellte Flughöhe an die Radarstationen übermittelte. Diese Daten können jedoch bislang von der schweizerischen Flug- sicherung aus technischen Gründen nicht genutzt werden, um die in das System der Flugverkehrsleitung eingegebene Höhenfreigabe mit derjenigen in das Sys- tem des Flugzeuges eingegeben zu vergleichen und im Falle einer Diskrepanz einen Alarm auszulösen.