Common use of Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit Clause in Contracts

Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit. 17.9.1. Wird eine Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, so ist bei der jeweiligen Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 % (Nachträge, Mengenmehrungen u. ä.) die Sicherheit durch den Auftragnehmer entsprechend zu ergänzen. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers besteht unabhängig von der Anzahl der Nachträge, vielmehr ist allein die Abweichung von der Auftragssumme entscheidend. Sofern erforderlich, ist eine neue Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten oder der Auszahlungsbetrag wird durch den Sicherheitseinbehalt ent- sprechend gekürzt. 17.9.2. Die Urkunde über die Mängelansprüche-Bürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen berechtigten Ansprüche erfüllt sind. Sonstige Sicherheiten werden ebenfalls nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Erfül- lung der bis dahin erhobenen berechtigten Ansprüche vom Auftraggeber zurückgegeben. 17.9.3. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere geeignete ersetzen, wenn vorher die andere Sicherheit dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen (Zvb L) Der Stadt Wuppertal Für Die Ausführung Von Lieferungen Und Leistungen

Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit. 17.9.1. 17.9.1 Wird eine Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, so ist bei der jeweiligen Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 % (Nachträge, Mengenmehrungen u. ä.) die Sicherheit durch den Auftragnehmer entsprechend zu ergänzen. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers besteht unabhängig von der Anzahl der Nachträge, vielmehr ist allein die Abweichung von der Auftragssumme entscheidend. Sofern erforderlich, ist eine neue Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten oder der Auszahlungsbetrag wird durch den Sicherheitseinbehalt ent- sprechend gekürzt. 17.9.2. 17.9.2 Die Urkunde über die Mängelansprüche-Bürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen erhobenen, berechtigten Ansprüche Ansprü- che erfüllt sind. Sonstige Sicherheiten werden ebenfalls nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Erfül- lung der bis dahin erhobenen berechtigten Ansprüche vom Auftraggeber zurückgegeben. 17.9.3. 17.9.3 Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere geeignete ersetzen, wenn vorher die andere Sicherheit dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Bauleistungen

Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit. 17.9.1. Wird eine Sicherheit 18.9.1 Eine durch Bürgschaft geleistet, so geleistet Sicherheit ist bei der jeweiligen Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 % v. H. (z. B. aufgrund von Nachträge, Mengenmehrungen u. ä.) die Sicherheit durch den Auftragnehmer entsprechend zu ergänzenergän- zen. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers besteht unabhängig von der Anzahl der Nachträge, ; vielmehr ist allein die Abweichung von der Auftragssumme entscheidend. Sofern Soweit erforderlich, ist eine neue Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten oder der Auszahlungsbetrag wird durch den Sicherheitseinbehalt ent- sprechend gekürztleisten. 17.9.2. 18.9.2 Die Rückgabe der Urkunde über die Mängelansprüche-Bürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) wird auf Anfor- derung des Auftragnehmers zurückgegeben, wenn die maßgeblichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen ab- gelaufen und die bis dahin erhobenen erhobenen, berechtigten Ansprüche vollumfänglich erfüllt sind. Sonstige Sicherheiten werden ebenfalls nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Erfül- lung der bis dahin erhobenen berechtigten Ansprüche vom Auftraggeber zurückgegeben. 17.9.3. 18.9.3 Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere geeignete ersetzen, wenn vorher die andere Sicherheit dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurdeerset- zen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen

Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit. 17.9.1. Wird eine Sicherheit 18.9.1 Eine durch Bürgschaft geleistet, so geleistet Sicherheit ist bei der jeweiligen Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 % v. H. (z. B. aufgrund von Nachträge, Mengenmehrungen u. ä.) die Sicherheit durch den Auftragnehmer entsprechend zu ergänzen. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers besteht unabhängig von der Anzahl der Nachträge, ; vielmehr ist allein die Abweichung von der Auftragssumme entscheidend. Sofern Soweit erforderlich, ist eine neue Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten oder der Auszahlungsbetrag wird durch den Sicherheitseinbehalt ent- sprechend gekürztleisten. 17.9.2. 18.9.2 Die Rückgabe der Urkunde über die Mängelansprüche-Bürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) wird auf Anforderung des Auftragnehmers zurückgegeben, wenn die maßgeblichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen erhobenen, berechtigten Ansprüche vollumfänglich erfüllt sind. Sonstige Sicherheiten werden ebenfalls nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche und Erfül- lung der bis dahin erhobenen berechtigten Ansprüche vom Auftraggeber zurückgegeben. 17.9.3. 18.9.3 Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere geeignete Sicherheit ersetzen, wenn vorher die andere Sicherheit dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen