Common use of Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit Clause in Contracts

Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit. 18.9.1 Eine durch Bürgschaft geleistet Sicherheit ist bei der jeweiligen Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 v. H. (z. B. aufgrund von Nachträge, Mengenmehrungen u. ä.) durch den Auftragnehmer entsprechend zu ergän- zen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Anzahl der Nachträge; vielmehr ist allein die Abweichung von der Auftragssumme entscheidend. Soweit erforderlich, ist eine neue Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.

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Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit. 18.9.1 Eine durch Bürgschaft geleistet Sicherheit ist bei der jeweiligen Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 v. H. (z. B. aufgrund von Nachträge, Mengenmehrungen u. ä.) durch den Auftragnehmer entsprechend zu ergän- zenergänzen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Anzahl der Nachträge; vielmehr ist allein die Abweichung von der Auftragssumme entscheidend. Soweit erforderlich, ist eine neue Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.

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Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit. 18.9.1 Eine 17.9.1 Wird eine Sicherheit durch Bürgschaft geleistet Sicherheit geleistet, so ist bei der jeweiligen Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 v. H. % (z. B. aufgrund von Nachträge, Mengenmehrungen u. ä.) die Sicherheit durch den Auftragnehmer entsprechend zu ergän- zenergänzen. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers besteht unabhängig von der Anzahl der Nachträge; , vielmehr ist allein die Abweichung von der Auftragssumme entscheidend. Soweit Sofern erforderlich, ist eine neue Sicherheit durch Bürgschaft zu leistenleisten oder der Auszahlungsbetrag wird durch den Sicherheitseinbehalt ent- sprechend gekürzt.

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Sicherheitsleistung bei Nachträgen, Rückgabe der Gewährleistungssicherheit. 18.9.1 Eine 17.9.1. Wird eine Sicherheit durch Bürgschaft geleistet Sicherheit geleistet, so ist bei der jeweiligen Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 v. H. % (z. B. aufgrund von Nachträge, Mengenmehrungen u. ä.) die Sicherheit durch den Auftragnehmer entsprechend zu ergän- zenergänzen. Diese Verpflichtung des Auftragnehmers besteht unabhängig von der Anzahl der Nachträge; , vielmehr ist allein die Abweichung von der Auftragssumme entscheidend. Soweit Sofern erforderlich, ist eine neue Sicherheit durch Bürgschaft zu leistenleisten oder der Auszahlungsbetrag wird durch den Sicherheitseinbehalt ent- sprechend gekürzt.

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