Single-Privathaftpflichtversicherung. In Abänderung der Ziffer II 1. besteht Versicherungsschutz für - den Versicherungsnehmer, - die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers. Für einen neu hinzukommenden Ehe- bzw. Lebenspartner besteht im Rahmen des Vertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei Versicherungsschutz. Die Mitversicherung entfällt, sofern der Vertrag nicht zu dieser nächsten Hauptfälligkeit auf die richtige Vertragsform umgestellt wird.
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Single-Privathaftpflichtversicherung. In Abänderung der Ziffer II 1. von A1-2 (mitversicherte Personen) besteht Versicherungsschutz für - den Versicherungsnehmer, - die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers. Für einen neu hinzukommenden Ehe- bzw. Lebenspartner besteht im Rahmen des Vertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei Versicherungsschutz. Die Mitversicherung entfällt, sofern der Vertrag nicht zu dieser nächsten Hauptfälligkeit auf die richtige Vertragsform umgestellt wird.
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Samples: www.xxv24.de
Single-Privathaftpflichtversicherung. In Abänderung der Ziffer II 1. von A1-2 (mitversicherte Personen) besteht Versicherungsschutz für - − den Versicherungsnehmer, - − die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Eltern bzw. Großeltern des Versicherungsnehmers. Versicherungsnehmers Für einen neu hinzukommenden Ehe- bzw. Lebenspartner besteht im Rahmen des Vertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei Versicherungsschutz. Die Mitversicherung entfällt, sofern der Vertrag nicht zu dieser nächsten Hauptfälligkeit auf die richtige Vertragsform umgestellt wird.
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