Situation Musterklauseln

Situation. Stufe, Klasse, Wünsche/Probleme, Situation Ich kenne zentrale Hintergründe zu einer erfolgreichen Klassenführung aus der Disziplin-Theorie und habe daraus konkrete, mir persönlich entsprechende Strategien für die Arbeit mit meinen Xxxxxxx/-innen entwickelt. Ein eigenes Disziplinkonzept (mit meinen wichtigsten Regeln / Absprachen / Strategien) liegt vor (schriftliche Unterlagen, Plakate, etc.). Ich verfüge über eine an den Zielen des Lehrplans orientierte, längerfristige Unterrichts-Grobplanung in den Fächern Deutsch sowie Mensch und Umwelt. Ich verfüge über geeignete Materialien und kenne Methoden, um den Xxxxxxx/-innen in zunehmendem Masse eigenverantwortliches Arbeiten und Lernen zu ermöglichen (Deutsch, M&U, Berufswahl). Ich habe die Unterrichtsformen Modeling und Kooperatives Lernen (1 Bsp) erprobt, reflektiert und kann über meine Erkenntnisse Auskunft geben. Ich weiss, wie ich mich wertschätzend und respektvoll abgrenzen und meine eigenen Erwartungen realistisch beurteilen kann. Ich kann über meine persönlichen Rezepte (Selbstmanagement) nachvollziehbar (ohne ins Detail zu gehen) Auskunft geben. - Über Disziplin zu mehr Selbstdisziplin (Klassenführung) - Längerfristige, an Lernzielen orientierte U-Planung (D sowie M&U) - Selbstmanagement / eigene Erwartungen an sich selbst - Heterogenität: Kenntnisse zu U-Formen und entsprechendes Material in Richtung eigenständiges Lernen/Arbeiten (kooperatives Lernen, Modelling) - Kurze, auf den Punkt gebrachte Inputs aus Theorie & Forschung (Praxisberatung) - Persönliche Auseinandersetzung mit der Theorie (Supervision) - Erarbeitung von konkreten Umsetzungsbeispielen (Praxisvorbereitung) - Unterrichtsbesuch mit Feedback - regelmässige Reflexion der Zielsetzungen mit Klient/-in - Dreitageblock mit nachhaltiger Vertiefung zu allen Themen der Klientin Schulpraxisberatung/ Supervision jeweils 60 min 200.- (Spesen inkl.) oder Intensivcoaching-Paket gemäss Beilage: pauschal CHF 3500.- & 1 Buch Unterrichtsformen konkret CHF 54.- exkl. Fahrspesen, wenn der Coach vor Ort arbeitet (Uster <–> xxxxxxxx, CHF 1.-/km) Die Tarife richten sich nach den Ansätzen des Berufsverbands ISSVS (interkantonaler Schulpraxis- und Supervisionsverband Schweiz). Im Ansatz sind sämtliche Ferien-, AHV/IV, Versicherungs- und MWSt Kosten inbegriffen. Bei Absagen gelten die Regelungen auf der Homepage xxx.xxx.xx –> Kosten xx führt eine detaillierte Aufwandliste. Sie wird der Rechnung am Ende des Coachings beigelegt. Datum: Schulleitung: xxxxxxx Klien...
Situation. Kimberly-Clark arbeitet bereits seit vielen Jahren mit A-SAFE als bevorzugtem Lieferanten von Sicherheitsbarrieren zusammen und optimiert so an zahlreichen Standorten den Schutz von Fußgängern, Gebäuden und Anlagen. Um die Sicherheit zügig und unkompliziert an allen Standorten weltweit verbessern zu können, wurde ein globales Abkommen mit A-SAFE angestrebt.
Situation. Zulässige Abbrüche
Situation. 9.1.1 Bei „Instandsetzung und Sofortmaßnahmen“ handelt es sich um Arbeiten zur dringend notwendigen (temporären oder dauerhaften) Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Ausrüstung / Anlagen beim Kunden des AG, wenn die Ausrüstung / Anlagen beim Kunden des AG ohne Fehlerbeseitigung nicht funktionsbereit ist. Umfasst sind nur solche Ausrüstung / Anlagen, die auch im Leistungsumfang des Hauptauftrages zwischen AG und Kunden stehen und im Zusammenhang mit der hier beauftragten Leistung des vorliegenden Subunternehmervertrages stehen. Solche Fehler müssen sofort vor Ort beim Kunden durch den AN beseitigt werden.
Situation. In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit der drei Landesfachverbände bewährt und soll fortgesetzt werden. Dazu behalten die Verbände ihre rechtliche Eigenständigkeit. Die Tätigkeitsfelder der kooperativen Zusammenarbeit, sowie deren Umsetzung werden in diesem Vertrag vereinbart.
Situation. Punkt 5 bezieht sich auf: • die übertragene Betriebsvereinbarung Gruppenversiche- rung; • die übertragene Betriebsvereinbarung individuelle Ren- tenzusage; • die übertragene persönliche Vereinbarung Gruppenver- sicherung; • die übertragene persönliche Vereinbarung individuelle Rentenzusage; • die nicht übertragene Betriebsvereinbarung Gruppenver- sicherung; • die nicht übertragene Betriebsvereinbarung individuelle Rentenzusage; • die nicht übertragene persönliche Vereinbarung Gruppen- versicherung. Bei (der) den übertragenen Vereinbarung(en) handelt es sich um die Vereinbarung(en), deren Rücklagen vom Mitglied aufgrund einer früheren Beschäftigung in einem anderen Unternehmen im Rahmen einer dort geltenden Altersvorsorge- regelung erworben wurden und die das Mitglied auf eigene In- itiative auf Securex übertragen möchte. Diese Vereinbarungen werden ferner nach ihrer Entstehung (Gruppenversicherung oder individuelle Rentenzusage; Betriebsvereinbarung oder persönliche Vereinbarung, je nachdem, ob die betreffenden Rücklagen durch Prämien oder Beiträge des früheren Unter- nehmens oder zulasten des Mitglieds selbst gebildet wurden) und nach anderen relevanten steuerrechtlichen Merkmalen aufgeschlüsselt. Die Bestimmungen über übertragene Verein- barungen gelten für Mitglieder mit dem Statut eines Arbeit- nehmers als „Aufnahmestruktur“ im Sinne des Gesetzes vom 28. April 2003 über Zusatzrenten und die Steuerregelung für diese sowie bestimmte Zusatzvergünstigungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Die nicht übertragene(n) Vereinbarung(en) ist (sind) die Verein- barung(en) der mit Securex abgeschlossenen Gruppenversiche- rung und/oder individuellen Rentenzusage, deren Prämienzah- lung eingestellt wurde, da das Mitglied das Arbeitsverhältnis mit dem Versicherungsnehmer vor dem normalerweise erwar- teten Enddatum beendet hat, wobei die Rücklagen zugunsten des Mitglieds erworben wurden. Auch diese Vereinbarungen werden nach ihrer Entstehung (Gruppenversicherung oder individuelle Rentenzusage; Betriebsvereinbarung oder persön- liche Vereinbarung, je nachdem, ob die betreffenden Rücklagen durch Prämien zulasten des Versicherungsnehmers oder zulas- ten des Mitglieds selbst gebildet wurden) aufgeschlüsselt. Die Bestimmungen über nicht übertragene Vereinbarungen gelten für Mitglieder mit Arbeitnehmerstatut als „Aufnahmestruktur“ im Sinne des oben genannten Gesetzes ab dem Datum, an dem Securex vom Mitglied einen schriftlichen Antrag auf Übertra- gung der erworbenen Rückl...
Situation. 2. Ein Vertreter wartet auf das Ende der Aktivität / des Moratoriums für den ersten Vertrag. Gleichzeitig erstellt er einen Strohvertrag in einer anderen Struktur (er hat einen Bruder, einen Freund, seine Mutter, einen Bekannten registriert) und arbeitet tatsächlich selbst darunter. Dies ist offensichtlich und bewiesen. In diesen Situationen gelten die folgenden Regeln.
Situation. 1. Der Doppel- oder Strohvertrag wird gekündigt. Die Volumina des aktuellen Zeitraums (falls vorhanden) werden auf die erste Vereinbarung übertragen.
Situation. 2. Ein für einen Verwandten oder Freund registrierter Vertrag wird auf den ersten Vertrag zusammen mit dem Volumen des laufenden Monats übertragen. Der erste Vertrag bleibt in Kraft. Wenn der zweite Vertrag während der Gültigkeitsdauer des ersten erstellt wurde und zum Zeitpunkt der Erkennung des Duplikats der erste Vertrag aufgrund von Inaktivität bereits gelöscht wurde, wird der spätere Vertrag auf die erste Struktur übertragen. Wenn ein Vertreter aufgrund der Arbeit im Rahmen des zweiten Vertrags eine Struktur hat, unterliegt sie NICHT der Übertragung. Unabhängig von der Qualifikation hat ein Vertreter, der gegen die Regel verstoßen hat, das Recht, einen neuen Vertrag nur ein Jahr nach Entdeckung von Duplikaten zu registrieren. Wenn ein Sponsor - entgegen den Regeln und Verfahren des Unternehmens - einen Vertreter selbst auffordert, sich bei seiner Struktur erneut zu registrieren, vorschlägt, ein Duplikat zu erstellen, einen Verwandten offiziell zu registrieren usw., gelten diese Aktionen als Agitation, als Aufruf zur Neuregistrierung. Wenn ein Sponsor weiß, dass er einen amtierenden Vertreter einer anderen Struktur in seine Struktur registriert, gilt diese Aktion als Teilnahme an der Neuregistrierung. Wenn die Fakten der Agitation oder der Teilnahme an der Neuregistrierung bestätigt werden, handelt das Unternehmen in Bezug auf den Vertreter gemäß dem folgenden Algorithmus:

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Ziel 1. Dieses Abkommen hat zum Ziel, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken.

  • Preis- und Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich exklusive Zoll und Steuern jeder Art. Soweit nicht schriftlich etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart ist sind Rechnungen ohne Abzug bar am Sitz des Verkäufers oder kostenfrei auf ein vom Verkäufer benanntes Bankkonto zu zahlen; Zoll, Steuern sowie Bank- oder Umtauschgebühren je-der Art trägt der Käufer. Rabatte werden auf den Kaufpreis berechnet, d. h. exklusive der Steuer. Für den Fall des Gebrauchs eines SEPA Direct Debit B2B einigen sich Käufer und Verkäufer auf eine Benachrichti-gung zumindest einen Tag vorher. Im Fall von Lieferungen ab Werk (Incoterms® 2010 „EXW“) innerhalb der Europäischen Union (oder vom Käufer organisierter Exporte) auf die auf Aufforderung der Käufers keine Umsatzsteuer erhoben wurde, stellt der Käufer dem Verkäufer auf erste Anforderung alle Nachweise zur Verfügung, die belegen, dass die Produkte in einen anderen Mitgliedsstaat als den, in dem sie verladen wurden, (oder aus der Europäischen Union heraus) geliefert wurden. Sollte der Käufer diese Nachweise nicht zur Verfügung stellen, werden alle Umsatzsteuerstrafen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, den fälligen örtlichen Umsatzsteuerbetrag, Bußgelder und Beträge für verspätete Zahlung), die von den Steuerbehörden erhoben werden, an den Käufer weiterberechnet. Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen werden auf Papier erstellt, soweit nicht der Käufer ausdrücklich mit dem Empfang elektronischer Rechnungen und Gutschrifts- oder Belastungsanzeigen einverstanden ist. Der Verkäufer darf Zahlung durch angenommenen Wechsel verlangen; alle Inkassokosten trägt der Käufer. Skonti können bis zur vollständigen Zahlung einer fälligen Rechnung und aller damit verbundenen Kosten und Beträge nicht in Anspruch genommen werden. Falls Zahlungen jeder Art nicht pünktlich geleistet werden, hat der Käufer einen pauschalierten Betrag entsprechend fünfzehn Prozent des fälligen Betrags zur Deckung von u. a. Verwaltungskosten, vorgerichtlichen Kosten und Inkassokosten, die auf der verspäteten Zahlung des Käufers beruhen, zu zahlen; etwaige weitere Rechte des Verkäufers, inklusive, aber nicht beschränkt auf das Recht weiteren Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden des Verkäufers zu verlangen, bleiben unberührt. Zusätzlich schuldet der Käufer automatisch und ohne dass es einer vorhergehenden Mahnung bedürfte, die Zahlung von Verzugszinsen i.H.v. sie-ben Prozent über dem festgesetzten Zinssatz der Europäischen Zentralbank (Europäische Richtlinie 2000/35/EG) oder auf schriftliches Verlangen vor dem Kauf einen höheren Zinssatz; dabei fallen für jeden angefangenen Monat Zinsen für den ganzen Monat an. Das Fälligkeitsdatum wird immer ausgehend vom Rechnungsdatum berechnet. Außerdem ist der Käufer damit einverstanden, dass – im Falle nicht beglichener Zahlungen – der Verkäufer Verkäufe und/ oder laufende Bestellungen (inklusive bestätigter Aufträge) aussetzen oder stornieren darf; solche Aussetzungen oder Stornierungen führen nicht zu Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüchen des Käufers und berühren nicht Schadensersatzansprüche des Verkäufers infolge solcher Aussetzungen oder Stornierungen. Sobald eine Zahlung auf eine Rechnung für irgendeine Lieferung, auch nur teilweise, nicht pünktlich erfolgt, werde sämtliche offenen Beträge, die der Käufer dem Verkäufer aus irgendeinem Rechtsgrund schuldet, sofort und automatisch fällig. Bei unbeglichenen Zahlungen oder jedem Vorkommnis, das die Zahlung möglicherweise gefährdet, hat der Verkäufer das Recht, die Daten des Käufers seiner Kreditversicherungsgesellschaft mitzuteilen und mit einer fälligen Forderung gegen den Käufer gegen jede Forderung des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund diese Forderung resultiert, aufzurechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen des Käufers zurückzuweisen, wenn der Käufer nach den Kriterien der Kreditversicherungsgesellschaft des Verkäufers in einer schlechten finanziellen Lage ist oder, selbst bei Vereinbarung von Vorauszahlung, wenn der Käufer in der Vergangenheit fällige Beträge verspätet gezahlt hat und/oder Verbindlichkeiten (inklusive Hauptforderung, Verzugszinsen, Erstattung von Wiederbeschaffungskosten oder den oben erläuterten pauschalierten Betrag von fünfzehn Prozent) nicht vollständig beglichen hat oder zu erwarten ist, dass bei dem Käufer das Risiko von Verzug oder Insolvenz vorliegt.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.