Situation Musterklauseln

Situation. 9.1.1 Bei „Instandsetzung und Sofortmaßnahmen“ handelt es sich um Arbeiten zur dringend notwendigen (temporären oder dauerhaften) Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit von Ausrüstung / Anlagen beim Kunden des AG, wenn die Ausrüstung / Anlagen beim Kunden des AG ohne Fehlerbeseitigung nicht funktionsbereit ist. Umfasst sind nur solche Ausrüstung / Anlagen, die auch im Leistungsumfang des Hauptauftrages zwischen AG und Kunden stehen und im Zusammenhang mit der hier beauftragten Leistung des vorliegenden Subunternehmervertrages stehen. Solche Fehler müssen sofort vor Ort beim Kunden durch den AN beseitigt werden. 9.1.2 Ist es nicht möglich den Fehler sofort zu beseitigen, müssen Arbeiten zum Schutz und zur Sicherung der defekten Ausrüstung / Anlage beim Kunden des AG durchgeführt werden, bis diese repariert ist. Die entstehenden Kosten werden dem AN separat vergütet auf Basis der in Anlage 3 festgelegten Preise. Sollten keine Preise hierzu vereinbart sein, gelten die nachfolgenden Ziffern.
Situation. Zulässige Abbrüche
Situation. In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit der drei Landesfachverbände bewährt und soll fortgesetzt werden. Dazu behalten die Verbände ihre rechtliche Eigenständigkeit. Die Tätigkeitsfelder der kooperativen Zusammenarbeit, sowie deren Umsetzung werden in diesem Vertrag vereinbart.
Situation. Kimberly-Clark arbeitet bereits seit vielen Jahren mit A-SAFE als bevorzugtem Lieferanten von Sicherheitsbarrieren zusammen und optimiert so an zahlreichen Standorten den Schutz von Fußgängern, Gebäuden und Anlagen. Um die Sicherheit zügig und unkompliziert an allen Standorten weltweit verbessern zu können, wurde ein globales Abkommen mit A-SAFE angestrebt.
Situation. Ein Vertreter wartet auf das Ende der Aktivität / des Moratoriums für den ersten Vertrag. Gleichzeitig erstellt er einen Strohvertrag in einer anderen Struktur (er hat einen Bruder, einen Freund, seine Mutter, einen Bekannten registriert) und arbeitet tatsächlich selbst darunter. Dies ist offensichtlich und bewiesen. In diesen Situationen gelten die folgenden Regeln.
Situation. Der Doppel- oder Strohvertrag wird gekündigt. Die Volumina des aktuellen Zeitraums (falls vorhanden) werden auf die erste Vereinbarung übertragen.
Situation. Ein für einen Verwandten oder Freund registrierter Vertrag wird auf den ersten Vertrag zusammen mit dem Volumen des laufenden Monats übertragen. Der erste Vertrag bleibt in Kraft. Wenn der zweite Vertrag während der Gültigkeitsdauer des ersten erstellt wurde und zum Zeitpunkt der Erkennung des Duplikats der erste Vertrag aufgrund von Inaktivität bereits gelöscht wurde, wird der spätere Vertrag auf die erste Struktur übertragen. Wenn ein Vertreter aufgrund der Arbeit im Rahmen des zweiten Vertrags eine Struktur hat, unterliegt sie NICHT der Übertragung. Unabhängig von der Qualifikation hat ein Vertreter, der gegen die Regel verstoßen hat, das Recht, einen neuen Vertrag nur ein Jahr nach Entdeckung von Duplikaten zu registrieren. Wenn ein Sponsor - entgegen den Regeln und Verfahren des Unternehmens - einen Vertreter selbst auffordert, sich bei seiner Struktur erneut zu registrieren, vorschlägt, ein Duplikat zu erstellen, einen Verwandten offiziell zu registrieren usw., gelten diese Aktionen als Agitation, als Aufruf zur Neuregistrierung. Wenn ein Sponsor weiß, dass er einen amtierenden Vertreter einer anderen Struktur in seine Struktur registriert, gilt diese Aktion als Teilnahme an der Neuregistrierung. Wenn die Fakten der Agitation oder der Teilnahme an der Neuregistrierung bestätigt werden, handelt das Unternehmen in Bezug auf den Vertreter gemäß dem folgenden Algorithmus:
Situation. Punkt 5 bezieht sich auf: • die übertragene Betriebsvereinbarung Gruppenversiche- rung; • die übertragene Betriebsvereinbarung individuelle Ren- tenzusage; • die übertragene persönliche Vereinbarung Gruppenver- sicherung; • die übertragene persönliche Vereinbarung individuelle Rentenzusage; • die nicht übertragene Betriebsvereinbarung Gruppenver- sicherung; • die nicht übertragene Betriebsvereinbarung individuelle Rentenzusage; • die nicht übertragene persönliche Vereinbarung Gruppen- versicherung. Bei (der) den übertragenen Vereinbarung(en) handelt es sich um die Vereinbarung(en), deren Rücklagen vom Mitglied aufgrund einer früheren Beschäftigung in einem anderen Unternehmen im Rahmen einer dort geltenden Altersvorsorge- regelung erworben wurden und die das Mitglied auf eigene In- itiative auf Securex übertragen möchte. Diese Vereinbarungen werden ferner nach ihrer Entstehung (Gruppenversicherung oder individuelle Rentenzusage; Betriebsvereinbarung oder persönliche Vereinbarung, je nachdem, ob die betreffenden Rücklagen durch Prämien oder Beiträge des früheren Unter- nehmens oder zulasten des Mitglieds selbst gebildet wurden) und nach anderen relevanten steuerrechtlichen Merkmalen aufgeschlüsselt. Die Bestimmungen über übertragene Verein- barungen gelten für Mitglieder mit dem Statut eines Arbeit- nehmers als „Aufnahmestruktur“ im Sinne des Gesetzes vom 28. April 2003 über Zusatzrenten und die Steuerregelung für diese sowie bestimmte Zusatzvergünstigungen im Bereich der sozialen Sicherheit. Die nicht übertragene(n) Vereinbarung(en) ist (sind) die Verein- barung(en) der mit Securex abgeschlossenen Gruppenversiche- rung und/oder individuellen Rentenzusage, deren Prämienzah- lung eingestellt wurde, da das Mitglied das Arbeitsverhältnis mit dem Versicherungsnehmer vor dem normalerweise erwar- teten Enddatum beendet hat, wobei die Rücklagen zugunsten des Mitglieds erworben wurden. Auch diese Vereinbarungen werden nach ihrer Entstehung (Gruppenversicherung oder individuelle Rentenzusage; Betriebsvereinbarung oder persön- liche Vereinbarung, je nachdem, ob die betreffenden Rücklagen durch Prämien zulasten des Versicherungsnehmers oder zulas- ten des Mitglieds selbst gebildet wurden) aufgeschlüsselt. Die Bestimmungen über nicht übertragene Vereinbarungen gelten für Mitglieder mit Arbeitnehmerstatut als „Aufnahmestruktur“ im Sinne des oben genannten Gesetzes ab dem Datum, an dem Securex vom Mitglied einen schriftlichen Antrag auf Übertra- gung der erworbenen Rückl...
Situation. Stufe, Klasse, Wünsche/Probleme, Situation Ich kenne zentrale Hintergründe zu einer erfolgreichen Klassenführung aus der Disziplin-Theorie und habe daraus konkrete, mir persönlich entsprechende Strategien für die Arbeit mit meinen Xxxxxxx/-innen entwickelt. Ein eigenes Disziplinkonzept (mit meinen wichtigsten Regeln / Absprachen / Strategien) liegt vor (schriftliche Unterlagen, Plakate, etc.). Ich verfüge über eine an den Zielen des Lehrplans orientierte, längerfristige Unterrichts-Grobplanung in den Fächern Deutsch sowie Mensch und Umwelt. Ich verfüge über geeignete Materialien und kenne Methoden, um den Xxxxxxx/-innen in zunehmendem Masse eigenverantwortliches Arbeiten und Lernen zu ermöglichen (Deutsch, M&U, Berufswahl). Ich habe die Unterrichtsformen Modeling und Kooperatives Lernen (1 Bsp) erprobt, reflektiert und kann über meine Erkenntnisse Auskunft geben. Ich weiss, wie ich mich wertschätzend und respektvoll abgrenzen und meine eigenen Erwartungen realistisch beurteilen kann. Ich kann über meine persönlichen Rezepte (Selbstmanagement) nachvollziehbar (ohne ins Detail zu gehen) Auskunft geben. - Über Disziplin zu mehr Selbstdisziplin (Klassenführung) - Längerfristige, an Lernzielen orientierte U-Planung (D sowie M&U) - Selbstmanagement / eigene Erwartungen an sich selbst - Heterogenität: Kenntnisse zu U-Formen und entsprechendes Material in Richtung eigenständiges Lernen/Arbeiten (kooperatives Lernen, Modelling) - Kurze, auf den Punkt gebrachte Inputs aus Theorie & Forschung (Praxisberatung) - Persönliche Auseinandersetzung mit der Theorie (Supervision) - Erarbeitung von konkreten Umsetzungsbeispielen (Praxisvorbereitung) - Unterrichtsbesuch mit Feedback - regelmässige Reflexion der Zielsetzungen mit Klient/-in - Dreitageblock mit nachhaltiger Vertiefung zu allen Themen der Klientin Schulpraxisberatung/ Supervision jeweils 60 min 200.- (Spesen inkl.) oder Intensivcoaching-Paket gemäss Beilage: pauschal CHF 3500.- & 1 Buch Unterrichtsformen konkret CHF 54.- exkl. Fahrspesen, wenn der Coach vor Ort arbeitet (Uster <–> xxxxxxxx, CHF 1.-/km) Die Tarife richten sich nach den Ansätzen des Berufsverbands ISSVS (interkantonaler Schulpraxis- und Supervisionsverband Schweiz). Im Ansatz sind sämtliche Ferien-, AHV/IV, Versicherungs- und MWSt Kosten inbegriffen. Bei Absagen gelten die Regelungen auf der Homepage xxx.xxx.xx –> Kosten xx führt eine detaillierte Aufwandliste. Sie wird der Rechnung am Ende des Coachings beigelegt. Datum: Schulleitung: xxxxxxx Klien...

Related to Situation

  • Force Majeure 14.1. A party's obligations in terms of these Credit Terms shall be suspended for such period during which that party is prevented from complying with its obligations due to Force Majeure, provided such party: (a) has notified the other party of the existence of such Force Majeure, (b) does everything in its/his/her power to comply with the Loan Agreement; and (c) fulfils its obligations once the Force Majeure event has ceased to exist, within the time specified by the other party. 14.2. For the avoidance of doubt, Force Majeure shall only suspend a party’s obligation in so far as it is impossible for such party to perform the same and shall in no case excuse such party from the obligation to perform other obligations in terms of the Loan Agreement.

  • Provision Ausgenommen gesonderter individueller Vereinbarungen über die Fälligkeit der Provision gelten die nachstehenden Bedingungen. Mit dem Abschluss eines durch unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar. Der Interessent hat uns für den Nachweis oder die Vermittlung des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages Maklercourtage zu zahlen. Deren Höhe beträgt 5,95 % des Kaufpreises inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Kauf und 3,57 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vermietung von gewerblichen Räumen. Sofern das Angebot ausdrücklich einen anderen Provisionssatz ausweist, so ist dieser als Berechnungsgrundlage zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Angebote mit einer Provision als Endpreis (Provision inklusive MwSt.). Die Höhe der Provision errechnet sich aus dem Kauf- oder Mietpreis oder dem Gesamtwert des Objekts einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen, Hypothekenübernahmen etc.. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Angebotsempfänger den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den notariellen Kauf- oder Mietvertrag abschließt. Wir sind berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu sein. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar. Bei verbindlichen notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt.

  • Implosion Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die im gleichen Rang untereinander und mit allen anderen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin stehen, soweit bestimmte zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorschreiben.

  • Organisation Um die Einhaltung wissenschaftlicher Standards im Rahmen des Monitorings zu gewährleisten, greift das BMFSFJ bei dessen Durchführung auf die Expertise wissenschaftlicher Institutionen zurück. Diese erheben und analysieren empirische Daten und stellen die wissenschaftlichen Befunde dem BMFSFJ zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Bundes begleitet das Monitoring in koordinierender Funktion. In allen das Monitoring betreffenden Angelegenheiten agieren das BMFSFJ und die Geschäftsstelle als Ansprech- partner der Länder. Die Länder begleiten den gesamten Prozess zur Umsetzung des KiQuTG durch ein fachliches Gre- mium bestehend aus Bund und Ländern. In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Gremiums wird das Monitoring ein wichtiges Thema sein. Es erfolgen insbesondere Beratungen zur konzeptio- nellen Ausgestaltung und Entwicklung des Monitorings, einschließlich der Auswahl und gegebenen- falls Veränderung und Anpassung der Berichtsindikatoren, sowie ein fortlaufender Austausch über die Ergebnisse des Monitorings im Vorfeld der Veröffentlichung. Das BMFSFJ ist bestrebt, sich hinsichtlich der Entscheidungen, die das Monitoring betreffen, mit den Ländern ins Benehmen zu setzen. Das Monitoring wird zusätzlich von einem Expertengremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und Praxis, der Länder sowie des BMFSFJ und der Geschäftsstelle unterstützt. Allen Ländern steht eine Beteiligung am Expertengremium offen. Das BMFSFJ beruft die Mitglieder des Gre- miums aus Wissenschaft und Praxis. Diesbezüglich können das fachliche Gremium und die am Mo- nitoring beteiligten wissenschaftlichen Institutionen Vorschläge unterbreiten. Das Expertengremium tritt einmal jährlich zusammen, um die Ergebnisse des Monitorings zu beraten, die Vorgehensweise zu prüfen und gegebenenfalls Änderungs- oder Anpassungsbedarfe aufzuzeigen. Die wissenschaftliche Expertise soll zudem verstärkt in die vorzunehmenden technisch-methodischen Entwicklungsschrit- te einfließen. Expertengremium aus beruft moderiert richtet ein enger Vertretung der Austausch 16 Bundesländer zur Umsetzung Gesetz (insbesondere Monitoring) berät stellt wissenschaftliche Befunde zur Verfügung Monitoringstelle Fachliches Gremium Geschäftsstelle BMFSFJ veröffentlicht Monitoringbericht Wissenschaft Praxis Länder Abbildung 1: Gremienstruktur Der Monitoringbericht wird sich aus einer Einleitung und Zusammenfassung, einem länderübergrei- fenden Teil, einem länderspezifischen Teil einschließlich der Fortschrittsberichte der Länder sowie einer Schlussbemerkung und einem Anhang zusammensetzen. Der länderübergreifende Teil des Monitoringberichts betrachtet alle zehn Handlungsfelder sowie Maßnahmen gemäß § 2 Satz 2 KiQuTG. Auf der Basis empirischer Daten untersucht er bundesweit die Aufwachsensbedingungen von Kindern. Eine Einordnung der Länder in Ranglisten („Länderranking“) findet nicht statt. Der länderspezifische Teil des Monitoringberichts konzentriert sich auf den Fortschritt in der Wei- terentwicklung der Qualität und/oder der Verbesserung der Teilhabe in den einzelnen Ländern. Er beschreibt somit die zeitlichen Veränderungen hinsichtlich der vom jeweiligen Land ausgewählten Handlungsfelder beziehungsweise der Maßnahmen gemäß § 2 Satz 2 KiQuTG. Er gliedert sich in einen ersten Teil, in dem vertiefende empirische Analysen für jedes Bundesland dargestellt werden, sowie in einen weiteren Teil, der die von den Ländern übermittelten Fortschrittsberichte umfasst. Die länder- spezifischen empirischen Ergebnisse und die Fortschrittsberichte werden im Rahmen der Berichts- erstellung auf der Grundlage regelmäßig stattfindender Konsultationen/Workshops mit den Ländern (Hinzuziehung weiterer Akteure möglich) eingeordnet. Die zur Erstellung des Monitoringberichts genutzten Datenquellen umfassen die amtliche Statistik (Kinder- und Jugendhilfestatistik und weitere), nichtamtliche Befragungsdaten (z. B. Befragungen von pädagogischen Fachkräften, Jugendämtern, Eltern) sowie die Fortschrittsberichte der Länder. Die Konsultationen/Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder dienen der Interpretation, der das jeweilige Land betreffenden Daten. Abbildung 2: Bestandteile des Monitorings Stand der Qualitätsindikatoren, Feststellung der Qualitätsentwicklung Feststellung der Gleichwertigkeit in den ausgewählten Handlungsfeldern, der Aufwachsensbedingungen Länderanalysen zu den genannten Parametern Amtliche Daten Nicht-amtliche Daten beteiligter Akteure aus Befragungen Amtliche Daten Nicht-amtliche Daten beteiligter Akteure aus Befragungen Fortschrittsberichte der Länder Das datenbasierte Monitoring wird sich sowohl auf bereits etablierte Indikatoren als auch auf wei- ter- beziehungsweise neu zu entwickelnde Indikatoren stützen. Die Auswahl der Berichtsindikatoren sowie die Erstellung und gegebenenfalls Anpassung der Erhebungsinstrumente werden als Entwick- lungsprozess verstanden, in den das fachliche Gremium regelmäßig einbezogen wird. Darüber hinaus wird der Prozess durch das Expertengremium unterstützt. Handlungs- und Finanzierungskonzept des Landes‌‌

  • Scope Advertising of all kinds is permitted but only within the stand hired by the exhibitor, on behalf of the exhibitor’s own company, and only for exhibits manufactured or distributed by the exhibiting firm.

  • Information Die Pflegeeinrichtung wird über das Ergebnis der Überprüfung nach § 23 und die daraus resultierende Entscheidung der Pflegekasse informiert.

  • Introduction Description and securities identification number The present securities are Discount Securities linked to the DAX 50 ESG PR EUR (the "Securities"). ISIN: DE000GX5E452 WKN: GX5E45 Valor: 30258262 Common Code: 181484225 The Issuer Xxxxxxx, Sachs & Co. Wertpapier GmbH ("GSW"). Its registered office is at Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx and its Legal Entity Identifier (LEI) is 549300CRL28LF3CSEA14. The Offeror(s) Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Contact details: Marienturm, Xxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx Competent authority The Base Prospectus was approved on 13 June 2022 by Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), Marie- Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt, Federal Republic of Germany (phone number: +00 (0)000 00000). Domicile and legal form, legislation and country of incorporation Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is a company with limited liability (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) incorporated under the laws of Germany. It has its seat in Frankfurt am Main and has been registered under the number HRB 34439 in the commercial register of the local court of Frankfurt am Main since 27 November 1991. The LEI of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is 549300CRL28LF3CSEA14. Principal Activities The purpose of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is to issue fungible securities as well as the conduct of financial transactions and auxiliary transactions for financial transactions. GSW is neither engaged in banking transactions as defined in Section 1 of the German Banking Act nor in business operations as defined by Section 34 c of the German Industrial Code. Key Managing Directors The managing director (Geschäftsführer) of Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH is Xxxxxxx Xxxxxxx. Statutory Auditors Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Xxxxxxx-Xxxxx-Xxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx are the independent auditors of the Issuer and have audited the historical financial information of the Issuer for the financial year ended 31 December 2021 and have issued an unqualified auditor's report (Bestätigungsvermerk) in such case. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Xxxxxxxxx-Xxxxx-Anlage 35 – 37, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Xxxxxxx were the independent auditors of the Issuer and have audited the historical financial information of the Issuer for the financial year ended 31 December 2020 and have issued an unqualified auditor´s report (Bestätigungsvermerk) in such case. The following key financial information has been extracted from the audited financial statements of the Issuer for the years ended 31 December 2021 and 31 December 2020 which have been prepared in accordance with rules laid down in the German Commercial Code (HGB). Summary information – income statement (in thousands EUR) Year ended 31 December 2021 Year ended 31 December 2020 (audited) (audited) Selected income statement data Income taxes -462 -752 Income after taxes / Net income for the year 985 1,612 Summary information – balance sheet (in thousands EUR) As at 31 December 2021 As at 31 December 2020 (audited) (audited) Total assets 6,754,017 8,023,593 Capital and reserves 9,648 8,663 Summary information – cash flow (in thousands EUR) As at 31 December 2021 As at 31 December 2020 (audited) (audited) Cash flows from operating activities 3,318 181 Cash flows from financing activities 0 0 Cash flows from investing activities 0 0 The Issuer is subject to the following key risks: • Investors are exposed to the risks relating to the creditworthiness of GSW due to the nature of GSW as an issuance vehicle with limited assets. Besides issuing fungible securities GSW does not carry out any further operating business activity and the issued share capital of GSW amounts to EUR 51,129.19 (DM 100,000.00) only. Investors are therefore exposed to a significantly greater credit risk by purchasing the securities compared to an issuer equipped with significantly more capital. In an extreme case, i.e. the insolvency of GSW, an investment in a security issued by GSW may mean the complete loss of the invested amount (risk of total loss), if the risk cannot be absorbed by a guarantee issued by Goldman Sachs International ("GSI") in favor of the investors. • Investors are exposed to the risks relating to the creditworthiness of GSW due to the dependency of GSW on hedging arrangements. To hedge its claims arising from the issued securities, GSW enters into hedging transactions with Goldman Sachs International and potentially going forward with other Goldman Sachs entities. In connection therewith, GSW is exposed to the risk of default and insolvency risk of the parties with whom GSW concludes hedging transactions. Since GSW enters into such hedging transactions primarily with Goldman Sachs entities, GSW is exposed to a so-called cluster risk. Therefore, an illiquidity or insolvency of companies affiliated with GSW may directly result in an insolvency of GSW. • Investors are exposed to the risk relating to the creditworthiness of GSW as a subsidiary of The Goldman Sachs Group, Inc. ("GSG"). An insolvency of GSW may occur despite of the fact that GSW is a subsidiary of GSG. A potential failure of GSG or a company affiliated with GSG and measures taken in accordance with the U.S. Resolution Regimes may also affect GSW. Except for the guarantee of GSI or another Goldman Sachs entity no further credit enhancement is provided. As a consequence, in case the hedging arrangements prove to be insufficient to satisfy the claims of all holders and the guarantor fails to satisfy the liabilities arising from the guarantee, investors may lose parts of their investment or their entire investment (risk of total loss). Product type, underlying, type and class of the Securities The present Securities are Discount Securities linked to the Underlying. ISIN: DE000GX5E452 WKN: GX5E45 Valor: 30258262 Common Code: 181484225 Underlying: DAX 50 ESG PR EUR (Reuters Code: .DAXESGK) Securities issued by the Issuer are bearer notes and will be represented by a permanent global bearer note (the "Global Bearer Note"). The Global Bearer Note is deposited with Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxx (the "Relevant Clearing System"). Currency, issues size, term of the Securities The Settlement Currency of the Securities is Euro ("EUR"). Issue Size: 300,000 Securities The Securities have a fixed maturity. Rights attached to the Securities The form and content of the Securities and all rights and obligations of the Issuer and of the Security Holders will be governed by, and construed in all respects in accordance with the laws of Germany. The form and content of the Guarantee and all rights and obligations arising out of or in connection with it are governed by the laws of Germany. The Securities give the right to each holder of Securities to receive a potential return on the Securities.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Incident-Response-Management Unterstützung bei der Reaktion auf Sicherheitsverletzungen